Titel :
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DEU-Villingendorf - Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Leistungen der Technischen Ausrüstung, LPH 1 bis 9 (HLS und ELT) für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei (2) Losen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025082800354590572 / 560557-2025
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Veröffentlicht :
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28.08.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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01.09.2027
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Angebotsabgabe bis :
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26.09.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
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DEU-Villingendorf: Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und
Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Leistungen der
Technischen Ausrüstung, LPH 1 bis 9 (HLS und ELT) für den Anbau und
Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei
(2) Losen
2025/S 164/2025 560557
Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene
Leistungen Leistungen der Technischen Ausrüstung, LPH 1 bis 9 (HLS und ELT) für den Anbau
und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei (2) Losen
OJ S 164/2025 28/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Villingendorf
E-Mail: info@villingendorf.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Leistungen der Technischen Ausrüstung, LPH 1 bis 9 (HLS und ELT) für den Anbau und
Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei (2) Losen
Beschreibung: Leistungen der Technischen Ausrüstung für den Anbau und Erweiterungsbau
an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei Losen:
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8,
im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS), Leistungsphasen 1- bis 9 - stufenweise - Los 1;
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5
inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude, im Bereich Elektrotechnik (ELT) Leistungsphasen
1- bis 9 - stufenweise - Los 2.
Kennung des Verfahrens: 854cf5a2-b7e5-40d8-8ad9-711123ffe672
Interne Kennung: GVD111.0006
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptstraße 9
Stadt: Villingendorf
Postleitzahl: 78667
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Flurstück 1405, Gemarkung Villingendorf
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 178 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5QPK
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs.
1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der
Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4
GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 3 und 8 Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)
Beschreibung: Die Gemeinde Villingendorf beabsichtigt die Beschaffung von
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über
die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur HOAI ), für den Anbau und Erweiterungsbau an das
bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei (2) Losen. - Los 1:
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8,
im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS): Gegenstand des Loses 1 dieses
Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53
Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis
9: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; - Wärmeversorgungsanlagen; - Lufttechnische
Anlagen; - Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. - Los 2:
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5,
inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude, im Bereich Elektrotechnik (ELT): Gegenstand des
Loses 2 dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen
Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 4 und 5, inklusive
Außenbeleuchtung am Gebäude in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9: - Starkstromanlagen,
inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude; - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen;
Der Auftraggeber beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes in der
Hauptstraße 9 in Villingendorf, um zusätzliche Räumlichkeiten für eine Ganztagesbetreuung
sowie einen zweigruppigen Kindergarten zu schaffen. Ziel ist es, den gestiegenen Bedarf an
Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren zu decken. Die Maßnahme umfasst sowohl
bauliche als auch funktionale Anforderungen, die auch dem pädagogischen Konzept
Rechnung tragen sollen. Geplant ist ein zweigeschossiger Riegelanbau an das bestehende
Grundschulgebäude. Im Erdgeschoss werden die Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung
untergebracht, während im Gartengeschoss (Untergeschoss) zwei Gruppenräume mit
Mehrzweckraum und entsprechenden Nebenräumen für den Kindergarten entstehen. Das
Projekt legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit durch die Verwendung ökologischer Baustoffe
(Holzbauweise oder gleichwertig) und erneuerbarer Energien (Photovoltaik). Der Anbau soll
mit Fördermitteln nach der Verwaltungsvorschrift des Kultus-, Finanz- und des
Innenministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Schulhausbaus
kommunaler Schulträger (Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung - VwV SchulBau) vom 28.
August 2020 - Az.: 24 - 6440.02/132, welche durch Verwaltungsvorschrift vom 23. Oktober
2023 (GABl. 2023, S. 542, K. u. U. 2023, S. 137) geändert worden ist (nachfolgend VwV
Schulbau genannt), sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum
und des Finanzministeriums über die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks (VwV
Ausgleichstock) vom 1. Januar 2025 - Az.: MLR42-2237-16/4 und FM2-2237-7/ 1
(nachfolgend VwV Ausgleichstock genannt), realisiert werden. Die notwendigen
Förderanträge wurden bereits von dem Auftraggeber gestellt. Die Leistungen der
Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 3 sind vergeben. Parallel
zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und
Innenräume, Leistungsphase 4 bis 9, sowie der Tragwerksplanung, für die Leistungsphasen 1
bis 8, jeweils stufenweise in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Es sind je Los
folgende Leistungsstufen vorgesehen: 1. Leistungsstufe 1: - Grundlagenermittlung
(Leistungsphase 1); - Vorplanung [Projekt- und Planungsvorbereitung (Leistungsphase 2)]; -
Entwurfsplanung [System- und Integrationsplanung (Leistungsphase 3)]; 2. Leistungsstufe 2: -
Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4); 3. Leistungsstufe 3: - Ausführungsplanung
(Leistungsphase 5); - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); - Mitwirken bei der
Vergabe (Leistungsphase 7); 4. Leistungsstufe 4: - Objektüberwachung (Bauüberwachung)
und Dokumentation (Leistungsphase 8); 5. Leistungsstufe 5: - Objektbetreuung
(Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt zunächst je Los nur die Grundleistungen der
Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor je Los, Besondere Leistungen der
Leistungsstufe 1 sowie Leistungen (Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen) der
Leistungsstufen 2, 3, 4 und 5 zu beauftragen. Eine Beauftragung der Leistungsstufen 3, 4 und
5 ist je Los jedoch nur wirksam (aufschiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB), wenn -
die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen vorgelagerten
Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Ziffer 19.1 der VwV
SchulBau erteilt hat, und - die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder
einen vorgelagerten Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach
Ziffer 2.7 der VwV Ausgleichstock erteilt hat, und - die Finanzierung der Leistungsstufe 3 (bei
Beauftragung der Leistungsstufe 3), der Leistungsstufe 4 (bei Beauftragung von Leistungen
der Leistungsstufe 4) und der Leistungsstufe 5 (bei Beauftragung von Leistungen der
Leistungsstufe 5), gesichert ist. Die nachfolgenden Regelungen gelten je Los für die
Leistungsstufen 3, 4 und 5 daher mit der Maßgabe, dass die vorgenannte Bedingung
eingetreten ist. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren
(einzelnen oder allen) Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen
Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe
inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus
resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer
keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Für
weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf den Vergabeleitfaden (Anlage 900).
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen,
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptstraße 9
Stadt: Villingendorf
Postleitzahl: 78667
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Flurstück 1405, Gemarkung Villingendorf
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/09/2027
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 96 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Ausschlussgründe:
Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 StGB(Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Abs 2 Nr 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche), - § 263 StGB (Betrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a
und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige
Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), -
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder -
den §§ 232, 232a Abs 1-5, den §§ 232b-233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung). Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist
(§ 123 Abs. 4 GWB). Eigenerklärung (gem. § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt
worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben
aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie
beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
warum er dennoch als geeignet anzusehen ist Der Bieter, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese
Erklärung die Anlage 201 Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche
Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5
Satz 1 VgV). Dem Bieter / vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft wird es
freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201
Ausschlussgründe für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage
201 Ausschlussgründe für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine
verbindliche Vorgabe. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese
anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und
nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV vorlegt.
Unter andere Unternehmen sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich
nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen
Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum
Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter /
eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe nach § 47 VgV
erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die
Anlage 204 Eignungsleihe auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen
wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall
hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot
ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der
Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich
zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV mit dem Angebot vorlegt.
Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot
eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der
Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt
sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern
im Auftragsfall erklärt ist und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall)
der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die
Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die
Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die
Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 Bietergemeinschaft zu
verwenden.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags - Los 1 Der Bieter / die
Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft - in
jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024 je einen Jahresumsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags [Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach §
53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung /
Sanitär (HLS)] in Höhe von mindestens 144.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr
(Mindestanforderung) erwirtschaftet hat. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch
das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft,
weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des
Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich
des Auftrags [Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen
1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)] für die letzten drei (3)
Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar
sind. Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind meint, dass Betriebswirtschaftliche
Auswertungen (BWA) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers für die letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1)
Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens
anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der
Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber auf gesondertes
Verlangen in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen
und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von
dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert
während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform
jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftragnehmer hat dem
Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der
Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist
berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der
Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung
erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des
Auftrags [(Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2,
3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)] der letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei
Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich
des Auftrags [(Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen
1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)] maßgeblich für die Einhaltung der
vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Erklärung die Anlage 208_01 Jahresumsatz_Los 1 zu verwenden und diese Anlage
ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Los 1 Der Bieter hat mit dem
Angebot mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher
ausgeführte Leistungen [Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs.
2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär
(HLS)] einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils die
Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 3 HOAI
2021, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung/ Sanitär (HLS) für
die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben und folgende
Mindestanforderungen erfüllen: - Neubau oder Erweiterungsbau; - die
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8,
im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) umfassten mindestens die Leistungsphasen 1 bis
9 im Sinne der HOAI; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der
Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - Abnahme ist eingetreten zwischen dem
01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren;
- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto)] für die Fachplanungsleistungen der
Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1,2,3 und 8, im Bereich Heizung/ Lüftung
/Sanitär (HLS), Leistungsphasen 1 bis 9 in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt von
o mindestens 84.000,- EUR (netto). Der Bieter hat je unternehmensbezogenem
Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers
(Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); -
Projektbezeichnung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts der früher ausgeführten
Fachplanungs-leistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8,
im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS), mindestens der Leistungsphasen 1 bis 9 nach §
53 Abs. 2 HOAI 2021 unter Angabe zu den ausgeführten Leistungen des Referenznehmers; -
Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender
Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender
Unterauftragnehmer); - Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) (in m²) des
unternehmensbezogenen Referenzprojekts; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt
war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - Auftragswert
[vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Fachplanungsleistungen der
Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung /
Sanitär (HLS) , Leistungsphasen 1 bis 9] in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt
von mindestens 84.000,- EUR (netto); - Erbringungszeitraum Abnahme ist eingetreten
zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen
Verfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ); - öffentlicher
oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je
unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also
maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des
Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur.
Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht
berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene
Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren,
Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden
Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen
berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2
VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote
mehr als 36 Monate beträgt. Kann ein Bieter nicht mindestens zwei (2)
unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten Anforderungen
erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe
mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in
Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein,
welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen
erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine
Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124
Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweise Die
unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen
Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen. Für den Fall, dass ein Bieter mit dem
Angebot mehr als zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte einreicht,
werden die chronologisch ersten zwei (2) angegebenen geeigneten unternehmensbezogenen
Referenzprojekte für die Prüfung der Eignung herangezogen. Der Bieter, die Mitglieder der
Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat /
haben für diese Erklärung die Anlage 206_01 Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los
1 zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat
diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem
Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter anhand von vergleichbaren
persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Fachplanung der Technischen
Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär
(HLS). Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für
den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils
mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die
nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn
angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der
stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als
Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren)
Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche
Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie
folgt: i. Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die
Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) für die Planung
eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben und mindestens folgende
Mindestanforderungen erfüllen: - Neubau oder Erweiterungsbau; - die
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die
Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) umfassten
mindestens die Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der HOAI; - das persönliche
Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; -
Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem
gegenständlichen Verfahren; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8,
im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS), Leistungsphasen 1 bis 9, die der Projektleiter als
Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender
Projektleiter) geleitet hat] von o mindestens 84.000,- EUR (netto). Erfüllt nicht mindestens ein
(1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die
oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet
werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten
Mindest-anforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem
Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt
einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; - Rolle des Projektleiters
und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; -
Bezeichnung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich
geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8,
im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) des persönlichen Referenzprojekts, die der
Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet
hat, ausgeführt hat; - Gegenstand der Leistungen waren Fachplanungsleistungen der
Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung /
Sanitär (HLS) nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder
Erweiterungsbau) mit mindestens folgendem Inhalt: o Neubau oder Erweiterungsbau; o die
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8,
im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) umfassten die Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne
der HOAI; o das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne
der HOAI zugeordnet; o Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf
der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren unter Angabe des Datums der
eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ); o Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto)
für die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3
und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS), Leistungsphasen1 bis 9, die der
Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als
stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 84.000,- EUR (netto). - Angabe der
Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des persönlichen Referenzprojekts in m² -
Art der Nutzung des persönlichen Referenzprojekts ii. Die Bewertungssystematik ist sowohl für
die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen
Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. Auftragswert (netto) des
persönlichen Referenzprojekts Punkte >= 96.000 EUR (netto) 5 Punkte = 84.000 EUR (netto)
0 Punkte < 84.000 EUR (netto) Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert
(netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 84.000 EUR (netto) und 96.000 EUR
(netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei
Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von
90.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für den Auftragswert
des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters werden addiert. Fortsetzung nachstehend unter Zuschlagskriterium Qualität -
Fortsetzung Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fortsetzung zu Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1
Beschreibung: xxFortsetzung zum Kriterium Qualität - Persönliche Erfahrung des
Projektteams - Los 1 : Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 5,00
Punkte und für die zwei eingereichten persönlichen Referenzprojekte insgesamt maximal
10,00 (5,00 + 5,00) Punkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten
Felder in der Anlage 603_01 Erfahrung des Projektteams_Los 1 vollständig auszufüllen und
als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage
603_01 Erfahrung des Projektteams_Los 1 fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des
Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Je persönlichem Referenzprojekt
sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-
Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu
rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der
Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen
Referenzprojekt in der Anlage 603_01 Erfahrung des Projektteams_Los 1 . Im Falle der
Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten
Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der Projektleiter und der
stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch
den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue
Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und
geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele
Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im
Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender
Projektleiter angeboten worden wäre. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert
mit dem Gewichtungsfaktor 4,00. Maximal können für das Zuschlagskriterium Persönliche
Erfahrung des Projektteams - Los 1 40,00 Leistungspunkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 1
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und
Vergütungskatalog_Los 1 [Anlage 801_01] Maßgebend für die von dem Bieter angebotenen
Preise ist ausschließlich die Anlage 801_01 Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1 . Der
Bieter hat die Anlage 801_01 Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1 vollständig
auszufüllen und als Teil des Angebots zwingend im Excel-Format ausschließlich in
elektronischer Form einzureichen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QPK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP).
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QPK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QPK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende
Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit
dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge
anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1
VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56
Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem
Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der
Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die
Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der
Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/09/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei (2) Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55
Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird je Los ein Vertrag [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02 für das Los
2] geschlossen. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung Als
Mindestanforderungen an die Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Abwicklung des
Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat. 3. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener
Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren. 4. Unterauftragnehmer /
Nachunternehmer Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des
Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu
benennen. 5. Erklärung Bezug Russland Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mit dem
Angebot die Eigenerklärung als ausgefüllte Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland
einzureichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde
Villingendorf
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Villingendorf
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, inklusive Außenbeleuchtung am
Gebäude Elektrotechnik (ELT)
Beschreibung: Die Gemeinde Villingendorf beabsichtigt die Beschaffung von
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über
die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur HOAI ), für den Anbau und Erweiterungsbau an das
bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei (2) Losen. - Los 1:
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8,
im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS): Gegenstand des Loses 1 dieses
Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53
Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis
9: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; - Wärmeversorgungsanlagen; - Lufttechnische
Anlagen; - Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. - Los 2:
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5,
inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude, im Bereich Elektrotechnik (ELT): Gegenstand des
Loses 2 dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen
Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 4 und 5, inklusive
Außenbeleuchtung am Gebäude in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9: - Starkstromanlagen,
inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude; - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen;
Der Auftraggeber beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes in der
Hauptstraße 9 in Villingendorf, um zusätzliche Räumlichkeiten für eine Ganztagesbetreuung
sowie einen zweigruppigen Kindergarten zu schaffen. Ziel ist es, den gestiegenen Bedarf an
Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren zu decken. Die Maßnahme umfasst sowohl
bauliche als auch funktionale Anforderungen, die auch dem pädagogischen Konzept
Rechnung tragen sollen. Geplant ist ein zweigeschossiger Riegelanbau an das bestehende
Grundschulgebäude. Im Erdgeschoss werden die Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung
untergebracht, während im Gartengeschoss (Untergeschoss) zwei Gruppenräume mit
Mehrzweckraum und entsprechenden Nebenräumen für den Kindergarten entstehen. Das
Projekt legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit durch die Verwendung ökologischer Baustoffe
(Holzbauweise oder gleichwertig) und erneuerbarer Energien (Photovoltaik). Der Anbau soll
mit Fördermitteln nach der Verwaltungsvorschrift des Kultus-, Finanz- und des
Innenministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Schulhausbaus
kommunaler Schulträger (Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung - VwV SchulBau) vom 28.
August 2020 - Az.: 24 - 6440.02/132, welche durch Verwaltungsvorschrift vom 23. Oktober
2023 (GABl. 2023, S. 542, K. u. U. 2023, S. 137) geändert worden ist (nachfolgend VwV
Schulbau genannt), sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum
und des Finanzministeriums über die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks (VwV
Ausgleichstock) vom 1. Januar 2025 - Az.: MLR42-2237-16/4 und FM2-2237-7/ 1
(nachfolgend VwV Ausgleichstock genannt), realisiert werden. Die notwendigen
Förderanträge wurden bereits von dem Auftraggeber gestellt. Die Leistungen der
Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 3 sind vergeben. Parallel
zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und
Innenräume, Leistungsphase 4 bis 9, sowie der Tragwerksplanung, für die Leistungsphasen 1
bis 8, jeweils stufenweise in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Es sind je Los
folgende Leistungsstufen vorgesehen: 1. Leistungsstufe 1: - Grundlagenermittlung
(Leistungsphase 1); - Vorplanung [Projekt- und Planungsvorbereitung (Leistungsphase 2)]; -
Entwurfsplanung [System- und Integrationsplanung (Leistungsphase 3)]; 2. Leistungsstufe 2: -
Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4); 3. Leistungsstufe 3: - Ausführungsplanung
(Leistungsphase 5); - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); - Mitwirken bei der
Vergabe (Leistungsphase 7); 4. Leistungsstufe 4: - Objektüberwachung (Bauüberwachung)
und Dokumentation (Leistungsphase 8); 5. Leistungsstufe 5: - Objektbetreuung
(Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt zunächst je Los nur die Grundleistungen der
Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor je Los, Besondere Leistungen der
Leistungsstufe 1 sowie Leistungen (Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen) der
Leistungsstufen 2, 3, 4 und 5 zu beauftragen. Eine Beauftragung der Leistungsstufen 3, 4 und
5 ist je Los jedoch nur wirksam (aufschiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB), wenn -
die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen vorgelagerten
Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Ziffer 19.1 der VwV
SchulBau erteilt hat, und - die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder
einen vorgelagerten Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach
Ziffer 2.7 der VwV Ausgleichstock erteilt hat, und - die Finanzierung der Leistungsstufe 3 (bei
Beauftragung der Leistungsstufe 3), der Leistungsstufe 4 (bei Beauftragung von Leistungen
der Leistungsstufe 4) und der Leistungsstufe 5 (bei Beauftragung von Leistungen der
Leistungsstufe 5), gesichert ist. Die nachfolgenden Regelungen gelten je Los für die
Leistungsstufen 3, 4 und 5 daher mit der Maßgabe, dass die vorgenannte Bedingung
eingetreten ist. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren
(einzelnen oder allen) Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen
Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe
inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus
resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer
keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Für
weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf den Vergabeleitfaden (Anlage 900).
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen,
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptstraße 9
Stadt: Villingendorf
Postleitzahl: 78667
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Flurstück 1405, Gemarkung Villingendorf
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/09/2027
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 82 000,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Ausschlussgründe:
Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 StGB(Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Abs 2 Nr 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche), - § 263 StGB (Betrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a
und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige
Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), -
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder -
den §§ 232, 232a Abs 1-5, den §§ 232b-233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung). Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist
(§ 123 Abs. 4 GWB). Eigenerklärung (gem. § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt
worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben
aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie
beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
warum er dennoch als geeignet anzusehen ist Der Bieter, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese
Erklärung die Anlage 201 Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche
Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5
Satz 1 VgV). Dem Bieter / vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft wird es
freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201
Ausschlussgründe für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage
201 Ausschlussgründe für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine
verbindliche Vorgabe. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese
anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und
nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV vorlegt.
Unter andere Unternehmen sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich
nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen
Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum
Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter /
eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe nach § 47 VgV
erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die
Anlage 204 Eignungsleihe auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen
wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall
hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot
ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der
Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich
zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV mit dem Angebot vorlegt.
Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot
eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der
Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt
sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern
im Auftragsfall erklärt ist und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall)
der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die
Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die
Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die
Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 Bietergemeinschaft zu
verwenden.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags - Los 2 Der Bieter / die
Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft - in
jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024 je einen Jahresumsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags [Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach §
53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT)] in
Höhe von mindestens 123.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr (Mindestanforderung)
erwirtschaftet hat. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage
212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des
Wirtschaftsprüfers über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
[Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im
Bereich Elektrotechnik (ELT)] für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben
entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) des
Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers für die letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die
BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig
vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der
Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber auf gesondertes
Verlangen in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen
und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von
dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert
während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform
jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftragnehmer hat dem
Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der
Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist
berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der
Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung
erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des
Auftrags [Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und
5, im Bereich Elektrotechnik (ELT)] der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
(2022, 2023 und 2024) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei
Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich
des Auftrags [Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4
und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT)] maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten
Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Erklärung die Anlage 208_02 Jahresumsatz_Los 2 zu verwenden und diese Anlage
ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Los 2 Der Bieter hat mit dem
Angebot mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher
ausgeführte Leistungen [( Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53
Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT)]
einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 3 HOAI 2021, für die
Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT) für die Planung eines Gebäudes
(Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben und folgende Mindestanforderungen erfüllen: -
Neubau oder Erweiterungsbau; - die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung,
für die Anlagengruppen 4 und 5 im Bereich Elektrotechnik (ELT) umfassten mindestens die
Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der HOAI; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt
war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - Abnahme ist eingetreten
zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen
Vergabeverfahren; o Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto)] für die
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im
Bereich Elektrotechnik (ELT), Leistungsphasen 1 bis 9 in dem unternehmensbezogenen
Referenzprojekt von mindestens 68.000,- EUR (netto). Der Bieter hat je
unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name
des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt
hat); - Projektbezeichnung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts der früher
ausgeführten Fachplanungs-leistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen
4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT), mindestens der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 53
Abs. 2 HOAI 2021 unter Angabe zu den ausgeführten Leistungen des Referenznehmers; -
Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender
Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender
Unterauftragnehmer); - Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) (in m²) des
unternehmensbezogenen Referenzprojekts; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt
war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - Auftragswert
[vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Fachplanungsleistungen der
Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT) ,
Leistungsphasen 1 bis 9] in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt von mindestens
68.000,- EUR (netto); Erbringungszeitraum Abnahme ist eingetreten zwischen dem
01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren unter
Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ); - öffentlicher oder privater
Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je
unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also
maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des
Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur.
Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht
berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene
Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren,
Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden
Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen
berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2
VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote
mehr als 36 Monate beträgt. Kann ein Bieter nicht mindestens zwei (2)
unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten Anforderungen
erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe
mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in
Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein,
welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen
erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine
Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124
Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweise Die
unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen
Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen. Für den Fall, dass ein Bieter mit dem
Angebot mehr als zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte einreicht,
werden die chronologisch ersten zwei (2) angegebenen geeigneten unternehmensbezogenen
Referenzprojekte für die Prüfung der Eignung herangezogen. Der Bieter, die Mitglieder der
Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat /
haben für diese Erklärung die Anlage 206_02 Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los
2 zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat
diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem
Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter anhand von vergleichbaren
persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Fachplanung der Technischen
Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT). Der Bieter hat
für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem
Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1)
persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)
Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche
Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das
für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender
Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die
Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des
stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: i. Das persönliche Referenzprojekt muss
jeweils die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53
Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT) für die
Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben und mindestens
folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Neubau oder Erweiterungsbau; - die
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die
Anlagengruppen 4 und 5 im Bereich Elektrotechnik (ELT) umfassten mindestens die
Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der HOAI; - das persönliche Referenzprojekt war
mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - Abnahme ist eingetreten
zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen
Verfahren; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im
Bereich Elektrotechnik (ELT), Leistungsphasen 1 bis 9, die der Projektleiter als Projektleiter
(bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter)
geleitet hat] von o mindestens 68.000,- EUR (netto). Erfüllt nicht mindestens ein (1)
persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die
oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet
werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten
Mindest-anforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem
Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt
einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; - Rolle des Projektleiters
und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; -
Bezeichnung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich
geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, in den Anlagengruppen 4 und 5, im
Bereich Elektrotechnik (ELT) des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der
stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; -
Gegenstand der Leistungen waren Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, in
den Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT) nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021
für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) mit mindestens folgendem
Inhalt: o Neubau oder Erweiterungsbau; o die Fachplanungsleistungen der Technischen
Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT) umfassten die
Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der HOAI; o das persönliche Referenzprojekt war
mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; o Abnahme ist eingetreten
zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen
Verfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ); o
Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Fachplanungsleistungen der
Technischen Ausrüstung, in den Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT),
Leistungsphasen 1 bis 9, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende
Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von
mindestens 68.000,- EUR (netto). - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:
2021-08) des persönlichen Referenzprojekts in m² - Art der Nutzung des persönlichen
Referenzprojekts i. Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen
Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des
stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. Auftragswert (netto) des persönlichen
Referenzprojekts Punkte >= 82.000 EUR (netto) 5 Punkte = 68.000 EUR (netto) 0 Punkte <
68.000 EUR (netto) Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert (netto) des
persönlichen Referenzprojekts zwischen 68.000 EUR (netto) und 82.000 EUR (netto) liegt,
werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei
Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von
75.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für den Auftragswert
des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können
maximal 5,00 Punkte und für die zwei eingereichten persönlichen Referenzprojekte insgesamt
maximal 10,00 (5,00 + 5,00) Punkte erzielt werden. Fortsetzung nachstehend unter
Zuschlagskriterium Qualität - Fortsetzung Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fortsetzung zu Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2
Beschreibung: Fortsetzung zu Zuschlagskriterium Qualität -Persönliche Erfahrung des
Projektteams - Los 2 Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage
603_02 Erfahrung des Projektteams_Los 2 vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots
ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 603_02 Erfahrung des
Projektteams_Los 2 fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine
Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2)
zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos
sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein
informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung.
Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen
Referenzprojekt in der Anlage 603_02 Erfahrung des Projektteams_Los 2 . Im Falle der
Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten
Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der Projektleiter und der
stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch
den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue
Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und
geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele
Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im
Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender
Projektleiter angeboten worden wäre. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert
mit dem Gewichtungsfaktor 4,00. Maximal können für das Zuschlagskriterium Persönliche
Erfahrung des Projektteams - Los 2 40,00 Leistungspunkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 2
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und
Vergütungskatalog_Los 2 [Anlage 801_02]. Maßgebend für die von dem Bieter angebotenen
Preise ist ausschließlich die Anlage 801_02 Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2 . Der
Bieter hat die Anlage 801_02 Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2 vollständig
auszufüllen und als Teil des Angebots zwingend im Excel-Format ausschließlich in
elektronischer Form einzureichen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QPK
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP).
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QPK
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QPK
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende
Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit
dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge
anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1
VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56
Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem
Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der
Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die
Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der
Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/09/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei (2) Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55
Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird je Los ein Vertrag [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02 für das Los
2] geschlossen. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung Als
Mindestanforderungen an die Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Abwicklung des
Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat. 3. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener
Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren. 4. Unterauftragnehmer /
Nachunternehmer Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des
Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu
benennen. 5. Erklärung Bezug Russland Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mit dem
Angebot die Eigenerklärung als ausgefüllte Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland
einzureichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde
Villingendorf
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Villingendorf
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Villingendorf
Registrierungsnummer: 08325060-A5225-39
Postanschrift: Hauptstraße 2
Stadt: Villingendorf
Postleitzahl: 78667
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
E-Mail: info@villingendorf.de
Telefon: +49 741 9298 0
Fax: +49 741 9298 29
Internetadresse: https://www.villingendorf.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 79ddfb9e-e1bd-4d41-8b60-bf442b5832bb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/08/2025 15:00:53 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 164/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/08/2025
Referenzen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QPK
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QPK/documents
https://www.villingendorf.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202508/ausschreibung-560557-2025-DEU.txt
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