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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Dessau-Roßlau - Deutschland Dienstleistungen im Grafik-Design Rahmenvertrag für die Gestaltung von UBA- Publikationen im Corporate Design (2026-2029)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025082900470095083 / 565338-2025
Veröffentlicht :
29.08.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2027
Angebotsabgabe bis :
02.10.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
79416000 - Öffentlichkeitsarbeit
79822500 - Dienstleistungen im Grafik-Design
DEU-Dessau-Roßlau: Deutschland Dienstleistungen im Grafik-Design
Rahmenvertrag für die Gestaltung von UBA- Publikationen im Corporate Design
(2026-2029)

2025/S 165/2025 565338

Deutschland Dienstleistungen im Grafik-Design Rahmenvertrag für die Gestaltung von UBA-
Publikationen im Corporate Design (2026-2029)
OJ S 165/2025 29/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
E-Mail: Z1.5@uba.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvertrag für die Gestaltung von UBA-Publikationen im Corporate Design (2026-
2029)
Beschreibung: Im Umweltbundesamt (UBA) entwickeln sich über das Jahr immer wieder neue
Themen und Inhalte, die zum Teil sehr kurzfristig in eines der öffentlichkeitswirksamen
Broschürenformate oder in Form einer Grafik umgesetzt werden müssen. Die anfallenden
Layouts sollen über einen Layout-Rahmenvertrag umgesetzt werden. . Der Auftragnehmende
setzt für das Umweltbundesamt Broschüren, Grafiken und Layouts, basierend auf dem
Corporate Design und den vorhandenen Indesign-Vorlagen um. Es handelt sich hauptsächlich
um den Satz von deutschen und/oder englischen Positions- bzw. Hintergrundpapieren und
Fachbroschüren und in geringerem Maße um die Umsetzung von deutschen und/oder
englischen Ratgebern, Leitfäden/Handbüchern, A6-Broschüren und Flyern sowie
medienübergreifenden Grafiken. Zur Veranschaulichung können sämtliche Publikationen des
UBA, darunter Fachbroschüren, Positions- und Hintergrundpapiere, Rategeber und Flyer auf
der Webseite eingesehen werden: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen Anhand
der Erfahrungen aus den letzten Jahren ist von folgender Stückzahl auszugehen: .
Gesamtanzahl pro Jahr = ca. 40 Broschüren, 5 Flyer und medienübergreifende Grafik-
Leistungen im Umfang von ca. 20 Personentagen pro Jahr. . - ca. 25 Hintergrund- bzw.
Positionspapiere (gleiches Grundlayout), Format A4, Seitenzahl durchschnittlich 24 - ca. 10
Fachbroschüren, Format A4, Seitenzahl durchschnittlich 40 - ca. 5 Ratgeber oder Handbücher
/Leitfäden (17x23 cm und 21 x 21 cm), Seitenzahl durchschnittlich 24 - ca. 5 Flyer (Din lang =
6-8 Seiten, Wickel- oder Zickzackfalz) . Für alle genannten Formate stellt das UBA Vorlagen in
Indesign CC und/oder als IDML-Datei zur Verfügung, in die der finale Text, entsprechend der
darin vorhandenen Zeichen- und Absatzformate sowie dem Corporate Design des UBA,
gesetzt werden soll. . Die im Einzelnen zu ebringenden Leistungen, deren Anforderungen und
Ausführungsbestimmungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: b89b43bb-e532-4d22-b485-292b4da44c93
Interne Kennung: 201648_90 088/00110
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79822500 Dienstleistungen im Grafik-Design
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79416000 Öffentlichkeitsarbeit

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: 06844 Dessau-Roßlau
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender
Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5
GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug: Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1
Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß §

123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.
V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße
gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender
Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123. html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1
Nr. 2 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.
de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem
Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende

Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insolvenz: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.
V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V. m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-iminternet. de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet. de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124

Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124. html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: - EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter:
https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht
seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieterxin oder
Auftragnehmerxin auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als
Unterauftragnehmerxinnen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. - Ausschlussgründe
nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz AentG (https://www.gesetze-im-
internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz AufenthG (https://www.
gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz MiLoG
(https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG (https://www.gesetze-iminternet.de
/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG (https://www.
gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung
ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor
Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei
ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf
Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es
kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvertrag für die Gestaltung von UBA-Publikationen im Corporate Design (2026-
2029)
Beschreibung: Im Umweltbundesamt (UBA) entwickeln sich über das Jahr immer wieder neue
Themen und Inhalte, die zum Teil sehr kurzfristig in eines der öffentlichkeitswirksamen
Broschürenformate oder in Form einer Grafik umgesetzt werden müssen. Die anfallenden
Layouts sollen über einen Layout-Rahmenvertrag umgesetzt werden. . Der Auftragnehmende
setzt für das Umweltbundesamt Broschüren, Grafiken und Layouts, basierend auf dem
Corporate Design und den vorhandenen Indesign-Vorlagen um. Es handelt sich hauptsächlich
um den Satz von deutschen und/oder englischen Positions- bzw. Hintergrundpapieren und
Fachbroschüren und in geringerem Maße um die Umsetzung von deutschen und/oder
englischen Ratgebern, Leitfäden/Handbüchern, A6-Broschüren und Flyern sowie
medienübergreifenden Grafiken. Zur Veranschaulichung können sämtliche Publikationen des
UBA, darunter Fachbroschüren, Positions- und Hintergrundpapiere, Rategeber und Flyer auf
der Webseite eingesehen werden: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen Anhand
der Erfahrungen aus den letzten Jahren ist von folgender Stückzahl auszugehen: .
Gesamtanzahl pro Jahr = ca. 40 Broschüren, 5 Flyer und medienübergreifende Grafik-
Leistungen im Umfang von ca. 20 Personentagen pro Jahr. . - ca. 25 Hintergrund- bzw.
Positionspapiere (gleiches Grundlayout), Format A4, Seitenzahl durchschnittlich 24 - ca. 10
Fachbroschüren, Format A4, Seitenzahl durchschnittlich 40 - ca. 5 Ratgeber oder Handbücher
/Leitfäden (17x23 cm und 21 x 21 cm), Seitenzahl durchschnittlich 24 - ca. 5 Flyer (Din lang =
6-8 Seiten, Wickel- oder Zickzackfalz) . Für alle genannten Formate stellt das UBA Vorlagen in
Indesign CC und/oder als IDML-Datei zur Verfügung, in die der finale Text, entsprechend der
darin vorhandenen Zeichen- und Absatzformate sowie dem Corporate Design des UBA,
gesetzt werden soll. . Die im Einzelnen zu ebringenden Leistungen, deren Anforderungen und
Ausführungsbestimmungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 201648_90 088/00110

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79822500 Dienstleistungen im Grafik-Design
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79416000 Öffentlichkeitsarbeit
Optionen:
Beschreibung der Optionen: - einmalige Verlängerunsgoption 01.01.2028 - 31.12.2029

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: 06844 Dessau-Roßlau
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Mindestevrtragsdauer beginnt am 01.01.2026
und endet mit Ablauf von 24 Monaten. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit diesen
Vertrag optional einmalig um 24 Monate zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern. Bei

dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der
Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der
Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmer vor Ablauf der
ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung der Option gelten die im Angebot des
Auftraggebers genannten Einzelpreise für den Optionszeitraum. Das Vertragsverhältnis endet
spätestens am 31.12.2029.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: voraussichtliche Neuausschreibung erfolgt spätestens im Sommer 2029 für den
Vertragszeitraum 01.01.2030 - maximal 31.12.2033
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch
geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Grüne Auftragsvergabe Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches
Beschaffungswesen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a.
Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-
Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im
Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den
Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des
Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder
/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126
GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der
zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle
eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den
Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Praktische Erfahrungen im Layout von (umwelt-)wissenschaftlichen
Publikationen. Die Bietenden müssen zwei Referenzbroschüren aus dem wissenschaftlichen
Bereich in digitaler Form vorlegen. Diese dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Beschreibung: Erfahrungen und Kenntnisse bei der Erstellung von barrierefreien Broschüren.
Die Bietenden müssen zwei selbsterstellte Referenzbroschüren aus den letzten 2 Jahren
vorweisen, die den Anforderungen der BITV entsprechen. Sie sollten neben Text auch andere
Elemente wie Bilder und/oder Grafiken enthalten. Die Referenzen sind zu benennen sowie ein
Link zur Ansicht dem Angebot beizufügen. Die Barrierefreiheit ist mit dem im PAC2024
bestandenen Prüfprotokoll zu belegen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept und Probelayout des Bieters sowie Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsaspekten während der Ausführung des Auftrages
Beschreibung: Für die Bewertung ist maßgebend, in welchem Umfang die gewichteten
Kriterien erfüllt sind. Der Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und nachvollziehbare
Ausführungen zu machen und ein Probelayout einzureichen, welche/s eine Beurteilung der
Erfüllungsgrade erlauben. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung
durch den Auftraggeber. Kriterien, die bewertet werden, sind:: 1. Allgemeines 1.1
Arbeitsplanung/-organisation 1.2 Ablauf-/Zeitplanung 2. Probegrafik 2.1 Idee/inhaltliche
Gestaltung 2.2 Kreativität 2.3 Ästhetik 2.4 Farbgestaltung 2.5 Einbindung UBA-CD 3.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Ausführung des Auftrages 3.1
Freiwilliges Bekenntnis zur Förderung von Nachhaltigkeit durch die Vermeidung und
Reduzierung negativer Auswirkungen sowie ggf. zur zusätzlichen Kompensation schädlicher
Klimawirkung Die jeweiligen Erläuterungen, Erfüllungsgrade sowie die Punkteverteilung und
Gewichtung sind Nr. 7 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 280,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis
Beschreibung: Der fiktive Bruttoangebotspreis (vgl. Preis aus Anlage 1 - Preisblatt) wird durch
die erreichte Gesamtpunktzahl im Kriterium Qualität (errechnet aus den erzielten Punkten und
der Gewichtung der Einzelkriterien) dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro
Leistungspunkt (Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den
Zuschlag. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird auf die Brutto-Angebotssummen
abgestellt. Preisnachlässe ohne Bedingungen oder Skonti mit einer Zahlungsbedingung von
mind. 14 Tagen werden bei der Wertung berücksichtigt und reduzieren in Folge den
Wertungspreis .
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/09/2025 23:59:00 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=798039

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=754999

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/10/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach §
56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und
Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht
verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen
Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr
Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung
von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/10/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: 06844 Dessau-Roßlau
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreterxinnen
der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind
nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen
nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit
Skonti angeboten werden mit einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Umweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
Umweltbundesamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt

8. Organisationen

8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
E-Mail: Z1.5@uba.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49228 9499 0
Fax: +49228 9499 163
Internetadresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 720332c9-2481-4aba-b641-d3c125165127 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/08/2025 14:58:55 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 165/2025
Datum der Veröffentlichung: 29/08/2025

Referenzen:
https://bundeskartellamt.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=754999
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=798039
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202508/ausschreibung-565338-2025-DEU.txt

 
 
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