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Titel :
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DEU-Radebeul - Deutschland Abholung von Siedlungsabfällen Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall, Sperrmüll, Elektro-/Elektronikaltgeräten -Region Sächsische Schweiz
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026010600562913807 / 4520-2026
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Veröffentlicht :
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06.01.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2032
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Angebotsabgabe bis :
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05.02.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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90511000 - Abholung von Siedlungsabfällen
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DEU-Radebeul: Deutschland Abholung von Siedlungsabfällen Sammlung und
Transport von Rest- und Bioabfall, Sperrmüll, Elektro-/Elektronikaltgeräten
-Region Sächsische Schweiz
2026/S 3/2026 4520
Deutschland Abholung von Siedlungsabfällen Sammlung und Transport von Rest- und
Bioabfall, Sperrmüll, Elektro-/Elektronikaltgeräten - Region Sächsische Schweiz
OJ S 3/2026 06/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall, Sperrmüll, Elektro-
/Elektronikaltgeräten - Region Sächsische Schweiz
Beschreibung: Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall, Sperrmüll, Elektro-
/Elektronikaltgeräten - Region Sächsische Schweiz
Kennung des Verfahrens: 019b31a7-1928-4a31-8260-f7eefacb2dc4
Interne Kennung: 2026-10-GF-EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Richtlinie 2014/24/EU
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Region Sächsische Schweiz - linkselbisch [SäS-le]
Beschreibung: Region Sächsische Schweiz - linkselbisch [SäS-le] Sammlung und Transport
von Restabfall, einschließlich Bereitstellung und Betrieb eines Behälteridentifikationssystems,
- Sammlung und Transport von Bioabfall, einschließlich Bereitstellung und Betrieb eines
Behälteridentifikationssystems, - Sammlung und Transport von Sperrmüll, - Sammlung und
Transport von Elektro-/Elektronikaltgeräten. Die Leistungen beziehen sich auf die Entsorgung
von Abfällen aus Haushalten und aus anderen Herkunftsbereichen (bei Anfall von
haushaltstypischen Mengen)
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 2 x 1 Jahr bis längstens 31.12.2034
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Sebnitz
Postleitzahl: 01855
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Das Einsammeln von Siedlungsabfällen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b31a7-1928-
4a31-8260-f7eefacb2dc4/zustellweg-auswaehlen
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b31a7-1928-4a31-8260-
f7eefacb2dc4/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Der Auftragnehmer hat als Sicherheit für die
Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag eine selbstschuldnerische
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme des ersten Jahres
binnen einer Frist von 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu legen. Die Urkunde muss von
einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer
ausgestellt sein.
Frist für den Eingang der Angebote: 05/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 55 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband
Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Region Sächsische Schweiz - rechtselbisch [SäS-re]
Beschreibung: Region Sächsische Schweiz - rechtselbisch [SäS-re] Sammlung und Transport
von Restabfall, einschließlich Bereitstellung und Betrieb eines Behälteridentifikationssystems,
- Sammlung und Transport von Bioabfall, einschließlich Bereitstellung und Betrieb eines
Behälteridentifikationssystems, - Sammlung und Transport von Sperrmüll, - Sammlung und
Transport von Elektro-/Elektronikaltgeräten. Die Leistungen beziehen sich auf die Entsorgung
von Abfällen aus Haushalten und aus anderen Herkunftsbereichen (bei Anfall von
haushaltstypischen Mengen)
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 2 x 1 Jahr bis längstens 31.12.2034
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Das Einsammeln von Siedlungsabfällen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b31a7-1928-
4a31-8260-f7eefacb2dc4/zustellweg-auswaehlen
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b31a7-1928-4a31-8260-
f7eefacb2dc4/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Der Auftragnehmer hat als Sicherheit für die
Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag eine selbstschuldnerische
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme des ersten Jahres
binnen einer Frist von 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu legen. Die Urkunde muss von
einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer
ausgestellt sein.
Frist für den Eingang der Angebote: 05/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 55 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband
Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Registrierungsnummer: 14627-ZV01-06
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de
Telefon: +493514040450
Internetadresse: https://www.zaoe.de
Profil des Erwerbers: https://www.evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Registrierungsnummer: ID
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +493419773800
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019b31ce-218f-49f4-af64-d97b0b55322e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/01/2026 10:03:25 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 3/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/01/2026
Referenzen:
https://www.zaoe.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-4520-2026-DEU.txt
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