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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Wiesbaden - Deutschland Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör Beschaffung einer E-Mail-Virus-Scanning-Lösung für einen Kunden in der hessischen Landesverwaltung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026010600591614099 / 4986-2026
Veröffentlicht :
06.01.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
02.03.2028
Angebotsabgabe bis :
05.02.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
32000000 - Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
DEU-Wiesbaden: Deutschland Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations-
und Fernmeldeanlagen und Zubehör Beschaffung einer
E-Mail-Virus-Scanning-Lösung für einen Kunden in der hessischen
Landesverwaltung

2026/S 3/2026 4986

Deutschland Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und
Zubehör Beschaffung einer E-Mail-Virus-Scanning-Lösung für einen Kunden in der hessischen
Landesverwaltung
OJ S 3/2026 06/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für
Datenverarbeitung
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung einer E-Mail-Virus-Scanning-Lösung für einen Kunden in der hessischen
Landesverwaltung
Beschreibung: Beschaffung einer E-Mail-Virus-Scanning-Lösung für einen Kunden in der
hessischen Landesverwaltung
Kennung des Verfahrens: 9bc77d2d-9454-4f08-9db1-5e485feb0560
Interne Kennung: VG-3000-2025-0115
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und
Fernmeldeanlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
und Hilfestellung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 655 947,65 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 987 137,18 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen: Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an
Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung
geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden
Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu
Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien Eigenerklaerung_Par_123_GWB und
Eigenerklaerung_Par_124_GWB ). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz
von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen
in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833
/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei
Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014 ) ausgefüllt mit seinem Angebot
einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei
Erklaerung_Unternehmensdaten ). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie
stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe-
und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie
(eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei
Verpflichtungserklaerung_oeff_AG ). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten
im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung
geschlossen (Datei Vereinbarung_Auftragsverarbeitung ). Der Bieter füllt die mit den
Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den
vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen
technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf
hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-
organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Wirtschaftlichkeitsprüfung Es werden die
folgenden Zuschlagskriterien mit der jeweiligen Gewichtung festgelegt: Preis 70%,
Kriterienkatalog 30%. Die Bewertung der Angebote erfolgt durch Addition der gewichteten
Punktzahlen für Preis und Leistung: Z = P x 70 % + K x 30 % Der Bieter mit der höchsten
Kennzahl Z, entsprechend der oben genannten Formel, hat, gesamt betrachtet, das für den
Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag. Sind die
ermittelten Kennzahlen zweier Angebote identisch, ist für die Vergabeentscheidung der
niedrigste Angebotspreis entscheidend. Danach entscheidet das Los. Der Preis ergibt sich aus
der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt (Datei Preisblatt auf der Vergabeplattform).
Die Punkteberechnung erfolgt nach der folgenden Formel: Preispunkte von Angebot i = (Pmin
/PAngebot) x Lmax Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (155).
Die Leistungspunktzahl ergibt sich aus dem Blatt Bewertungskriterien des Kriterienkatalogs
(Datei Kriterienkatalog auf der Vergabeplattform). In diesem können maximal 155 Punkte
erhalten werden. Diese setzen sich aus den Bewertungen der einzelnen Fragen zusammen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Korruption: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Betrug: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124
GWB
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärungen nach §§
123, 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärungen
nach §§ 123, 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärungen nach §§ 123,
124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung einer E-Mail-Virus-Scanning-Lösung für einen Kunden in der hessischen
Landesverwaltung
Beschreibung: Ziel ist die Neubeschaffung einer Antivirus- Appliance-Lösung (Hardware oder
Software, on premises only) für die Nutzung durch mindestens 35.000 Postfächer und die
Annahme von mindestens 20.000 E-Mails am Tag sowie für die Sicherstellung von Hersteller-
Subskripiton und Wartung für die Systeme sowie die anschließende Pflege der Software
(Produkt-Updates, Patches, Signaturen). Zudem soll die Beschaffung von Consulting- und
Unterstützungsleistungen erfolgen, da über die vertragsgerechte Lieferung der
ausgeschriebenen Komponenten hinaus auch spezifisches Consulting und Unterstützung bei
der Integration in die Netz-Infrastrukturen des Landes Hessen sowie Hilfe bei
schwerwiegenden technischen Problemen erforderlich ist. Diese Leistung wird bedarfsgerecht
abgerufen, es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Zusätzlich kann die Beschaffung von
Betriebsleistung für den dauerhaften Betrieb der Lösung in 24/7/365 erfolgen. Diese Leistung
wird bedarfsgerecht abgerufen, es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Gegenstand der
Leistungserbringung ist die Überlassung einer geeigneten Antiviren- Appliance (Hard- oder

Software-Appliance) für E-Mail im Umfeld eines Landeskunden sowie die dazugehörigen
Pflegeleistungen. Die Lösung muss On-Premises arbeiten. Die Leistung umfasst folgende
Komplexe: Befristete Überlassung der Software (Betriebssystem/Anwendungssoftware, auch
Software-Appliances) o Bei Software-Appliances sind auch die dafür benötigten Lizenzen der
Virtualisierungsumgebung zum Einsatz auf bare-metal-Servern enthalten. Pflege der
Software o Bereitstellung aller aktuellen Software-Patches und Updates (Hersteller-
Subskription) sowie relevanter Informationen zu der Software während der Vertragslaufzeit, o
Bereitstellung aktueller Signaturdateien. Bei Hardware-Appliances zusätzlich o Überlassung
und Bereitstellung der Hardware in Form einer Appliance-Lösung. Für die Hardware der
Appliance müssen Konformitätserklärungen gemäß der Niederspannungsrichtlinie 2014/35 EU
vorliegen. Der Nachweis dazu kann entweder über die Vorlage des Dokuments oder die
Vorlage einer Bestätigung des Herstellers oder des Inverkehrbringers über die Erfüllung dieser
Richtlinie geführt werden. Ebenso ist die Vorlage einer Produktbeschreibung/eines Handbuchs
mit einem Verweis auf die Erstellung [der Geräte] nach dem Produktsicherheitsgesetz oder
auf die IEC 62328-1 als Nachweis ausreichend. o Bereitstellung der nötigen Hersteller-
Subskription und Wartungsleistungen für die Systeme Bei Bedarf Dienstleistung für die
Integration der AV-Lösung in die existierende Infrastruktur-Umgebung, die Inbetriebnahme der
Lösung sowie Unterstützung bei der Übernahme der Funktionen der bisherigen Lösung
inklusive der Migration des Regelwerkes der existierenden Lösung auf die neuen Systeme.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber bei produktspezifischen
Problemen bzw. Support Cases zu unterstützen. Hierunter sind alle Störungen zu fassen,
welche die einwandfreie Funktion und/oder die Lauffähigkeit der Software beeinträchtigen.
Bei Bedarf Übernahme des Betriebs der Lösung (24/7/365) in der bestehenden Umgebung.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Besonderheiten zu den
Produkten der Hersteller Kaspersky und McAfee/Trellix/Check Point Angebote, mit denen
Produkte des Herstellers Kaspersky angeboten werden, werden für den Zuschlag abgelehnt.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt seit dem 15. März 2022
vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky (https://www.
bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Warnungen-nach-P7_BSIG/2022
/BSI_W-004-220315.pdf?__blob=publicationFile&v=12). Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 des
Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlussachengesetzes (HSÜVG) i.V.m. § 1 Nr.
3 der Verordnung zur Bestimmung lebenswichtiger Einrichtungen nach dem Hessischen
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Sabotageschutzverordnung) ist im Geschäftsbereich des
Hessischen Ministeriums der Finanzen die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung zur
lebenswichtigen Einrichtung mit sicherheitsempfindlichen Stellen eingeordnet worden. Nach §
2 Abs. 4 Nr. 2 HSÜVG sind solche Einrichtungen lebenswichtig , die für das Funktionieren
des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung zu einer Gefährdung der
Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Dingen des Lebens führen oder erhebliche Unruhe
in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder
Ordnung entstehen lassen würde . Daher darf sich die HZD für das Land Hessen keinem
erhöhten Risiko aussetzen durch den Einsatz eines Virenschutzprodukts eines russischen
Herstellers, zu dessen Produkten noch dazu eine Warnung des BSI vorliegt. Ebenso werden
Angebote abgelehnt, mit denen Produkte des Herstellers McAfee oder des Herstellers Check
Point angeboten werden. Produkte des Herstellers McAfee/Trellix dürfen nicht angeboten
werden, denn zur Sicherstellung eines mehrstufigen Scanprozesses, der den Empfehlungen
des BSI entspricht, muss für die Malware-Analyse an den geplanten Einsatzorten eine andere
Software eingesetzt werden als auf den Endgeräten innerhalb der Landesverwaltung. Derzeit
werden als landesinterne Virenschutz-Lösung die Produkte der Firma McAfee/Trellix
eingesetzt. Das Land Hessen hat in seiner Informationssicherheitsleitlinie für die Hessische
Landesverwaltung festgeschrieben, dass die Vorgaben und Empfehlungen des BSI zu

berücksichtigen sind. Daraus ergibt sich, dass auch die HZD den Empfehlungen des BSI folgt
und hinsichtlich der eingesetzten Virenschutzsoftware eine Multi-Vendor-Strategie verfolgt.
Daher muss bei der neu zu beschaffenden Lösung ein anderes Virenschutzprodukt zu Einsatz
kommen als auf den Endgeräten.
Interne Kennung: LOT-0000

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und
Fernmeldeanlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
und Hilfestellung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 02/03/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 655 947,65 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 987 137,18 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der
Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 1.987.137,18 EUR (netto) bei
einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht,
endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Mindestanforderung: Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz
aus den letzten drei (3) Jahren (Stichtag Ablauf der Angebotsfrist ), die nach Art und Umfang

den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. Je nach Art der in diesem
Vergabeverfahren angebotenen Leistung (gemäß Preisblatt bzw. Kriterienkatalog) ist
entweder Variante 1 oder Variante 2 mit den jeweils aufgeführten Anforderungen anzugeben:
1. Wird die Lösung in diesem Vergabeverfahren als Software oder Software-Appliance
angeboten, sind folgende Anforderungen zu erfüllen: Art: Überlassung von Antiviren-
Softwarekomponenten für E-Mail und Pflege von Antiviren-Softwarekomponenten für E-Mail
Umfang: Umfeld mit einer Anzahl von mindestens 30.000 Postfächern und Annahme von
mindestens 15.000 E-Mails täglich 2. Wird die Lösung in diesem Vergabeverfahren als
Hardware-Appliance angeboten, sind folgende Anforderungen zu erfüllen: Art: Verkauf einer
Antivirus-Hardware-Appliance-Lösung sowie Wartung der Hardware und Pflege der Software
Umfang: Umfeld mit einer Anzahl von mindestens 30.000 Postfächern und Annahme von
mindestens 15.000 E-Mails täglich (Datei Referenzen auf der Vergabeplattform) In der
Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.hessen.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19b2b887ca8-
550f11639affdc6a

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum
Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher

vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle
gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren
oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu
vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu
korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei
der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren
Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um
unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3
VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie
(eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei
Verpflichtungserklaerung_oeff_AG ).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für
Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon: +49 611340 0
Fax: +49 611340 1150
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611 327648534
Internetadresse: https://www.rp-darmstadt.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ae19dd35-865b-4cc6-8129-06cdc64adbc4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/01/2026 10:56:10 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 3/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/01/2026

Referenzen:
https://vergabe.hessen.de
https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19b2b887ca8-550f11639affd
c6a
https://www.rp-darmstadt.hessen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-4986-2026-DEU.txt

 
 
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