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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Plön - Bewerbung Wegenutzungsverträge für Wärmenetze
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026021910264331492 / 2012160-2026
Veröffentlicht :
19.02.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
18.05.2026
Angebotsabgabe bis :
18.05.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
71316000 - Beratung in der Fernmeldetechnik
72400000 - Internetdienste
Bewerbung Wegenutzungsverträge für Wärmenetze

Stadt Plön
Die Bürgermeisterin
Fachbereich 3
Schloßberg 3-4
24306 Plön
Waermenetze@ploen.de
Für
Bundesanzeiger,
Veröffentlichung auf service.bund.de
Website der Stadt
Stadt Plön
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Stadt Plön
Aufforderung zur Interessenbekundung / Bewerbung
Wegenutzungsverträge für Wärmenetze
Die Stadt Plön (Einwohnerzahl ca. 9000) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Kreises in
Schleswig-Holstein. Für die Stadt wurde bereits ein Kommunaler Wärme- und Kälteplan
(KWP) erstellt und von der Ratsversammlung zur Kenntnis genommen. Der Abschlussbericht ist im Internet unter der Adresse
https://www.ploen.de/PL%C3%96N-entwickeln/Klimaschutz/Aktuelles/
öffentlich verfügbar. Hier findet sich auch der Beschluss zum weiteren Vorgehen und der
Umsetzung der KWP (Rolle der Stadt, Vergabe von Netzen an Externe)
Im Stadtteil Stadtheide sowie im Quartier Südwest existieren bereits jeweils kleinere, privatwirtschaftlich betriebene
Wärmenetze. Die Stadt möchte private Unternehmen im Interesse einer klimafreundlichen Wärmeversorgung dazu ermutigen, in
weiteren Bereichen
des Stadtgebiets ein Wärmenetz zu errichten (bzw. ggf. zu erweitern) und zu betreiben.
Ein solches Wärmenetz erfordert Leitungen und Begleiteinrichtungen an bzw. in öffentlichen Straßen und Wegen. Die Stadt ist
rechtlich verpflichtet, ihr gehörende Straßen und
Wege diskriminierungsfrei nach Maßgabe pflichtgemäßen Ermessens zur Verlegung und
Nutzung solcher Einrichtungen als straßenrechtliche Sondernutzung zur Verfügung zu
stellen, und hierzu auch bereit.
Die Stadt beabsichtigt nicht, einen öffentlichen Auftrag oder eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau/Betrieb einer
Wärmeversorgung zu vergeben. Die Stadt führt daher vorliegend kein förmliches Vergabeverfahren durch. Auch ist nicht
geplant, rechtlich exklusive
Wegenutzungsrechte einzuräumen. Eine öffentliche Förderung durch die Stadt selbst ist
(unbeschadet allgemeiner Fördermöglichkeiten staatlicher Instanzen) nicht geplant.
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Jedoch können unternehmerische Erwägungen einen mehrfachen Netzausbau unwirtschaftlich erscheinen lassen (natürliches
Monopol). Auch können technische Gründe wie
Platzverhältnisse dem evtl. entgegenstehen. Unter Berücksichtigung der jüngeren kartellrechtlichen Rechtsprechung (BGH,
Urteil vom 05.12.2023 KZR 101/20 Fernwärmenetz
Stuttgart ) fordert die Stadt daher durch die vorliegende Bekanntmachung Unternehmen
zur Bewerbung um die Vergabe von (rechtlich nicht-exklusiven) Wegerechten für Wärmenetze in den unten genannten Quartieren
auf, um aufgrund eines transparenten Auswahlverfahrens zu entscheiden, welcher Antrag bzw. welche Anträge zeitlich vorrangig
zum
Zuge kommen.
Gegenstand des Verfahrens ist somit der Abschluss eines Gestattungsvertrages für die
Nutzung gemeindlicher Verkehrswege in dem jeweiligen Quartier zum Zwecke der Wärmeversorgung mittels eines Wärmenetzes. Die
Gestattung ist auf einen Zeitraum von mindestens ca. 25 Jahren angelegt; dies unterliegt den Verhandlungen. Vorbehalten bleibt
eine vorzeitige Kündigung, z.B. wenn das Unternehmen Ausbauzusagen nicht einhält.
Flächen für zentrale Wärmeerzeugungsanlagen außerhalb von Verkehrswegen sind nicht
Gegenstand des Verfahrens; hierfür hat der künftige Wärmeversorger selbst zu sorgen.
Die Bekanntmachung betrifft die folgenden Quartiere, die jeweils als gesonderte Lose behandelt werden:
Nach den Ergebnissen der KWP kommt dafür insbesondere das innerstädtische Quartier
Plön-Südwest in Betracht (Maßnahme M2, Los 1). Für dieses Gebiet wurde ein Sanierungsmanagement (KfW 432) durchgeführt.
Die Ergebnisse entsprechen der HOAI Phase
I und teilweise II. Der Abschlussbericht hierzu ist ebenfalls auf der oben genannten Website der Stadt abrufbar.
Die Abgrenzung der Lose und Quartiere richtet sich zunächst nach der Abgrenzung in der
KWP. Untergeordnete Anpassungen einschließlich Erweiterungen unterliegen den Verhandlungen im vorliegenden Verfahren.
Zur Orientierung zu den Quartieren/Losgebieten dienen die folgenden Eckdaten aus der
KWP (bezogen auf das Jahr 2023):
Los 1: SÜDWEST
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Grundfläche: 57,2 ha; Einwohnerzahl:1639; Anzahl wärmeversorgter Gebäude: 412; Gesamtenergieverbrauch: 40,4 GWh; davon
Wärme: 27,1 GWh.
Los 2: BAHNHOF:
Grundfläche:18,9 ha; Einwohnerzahl: 572; Anzahl wärmeversorgter Gebäude: 164; Gesamtenergieverbrauch: 9,1 GWh; davon Wärme:
5,7 GWh.
Los 3: STEINBERG
Grundfläche 100 ha; Einwohnerzahl: 3169; Anzahl wärmeversorgter Gebäude: 657; Gesamtenergieverbrauch: 44,4 GWh; davon
Wärme: 27,5 GWh.
Los 4: VOGELBERG
Grundfläche 69,2 ha; Einwohnerzahl: 1457; Anzahl wärmeversorgter Gebäude: 543; Gesamtenergieverbrauch: 22,5 GWh; davon
Wärme: 14,6 GWh.
Ein Anschluss öffentlicher Gebäude ist denkbar; darüber wird jedoch unabhängig vom vorliegenden Verfahren nach Maßgabe der
dafür geltenden vergaberechtlichen Vorschriften
entschieden.
Ein Aufbau in Abschnitten des jeweiligen Loses je nach Marktresonanz ist denkbar.
Interessenbekundungen/Bewerbungen und spätere Angebote sind für ein Los, für mehrere oder für alle Lose möglich. Die
Bewertung und Auswahl erfolgt für jedes Los gesondert.
Unternehmen, die am Abschluss eines entsprechenden Gestattungsvertrages interessiert
sind, können Ihr Interesse zur Berücksichtigung im vorliegenden Verfahren bis zum
17. Mai 2026
bei der Stadt Plön schriftlich an die unten genannte Postadresse oder elektronisch einreichen (Interessenbekundung /
Bewerbung). Eine elektronische Einreichung ist per EMail an die Adresse
Waermenetze@ploen.de
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möglich. Die Einsendung ist äußerlich bzw. im Betreff mit Bewerbung Wärmenetz zu
kennzeichnen. Bei einer Einreichung per E-Mail können beigefügte Dateien mit den Unterlagen mit einem selbstgewählten
Kennwort geschützt werden. In diesem Fall kann das
Kennwort entweder postalisch (im verschlossenen gesondert gekennzeichneten Umschlag) mitgeteilt werden oder nach Ablauf der
Bewerbungsfrist per weiterer E-Mail mitgeteilt werden.
Die Berücksichtigung der Bewerbung für das weitere Verfahren setzt voraus, dass diese
rechtzeitig eingegangen ist, die folgenden Angaben/Unterlagen enthält (soweit nicht anders gekennzeichnet, in freier Textform)
und anhand dieser Angaben/Unterlagen eine für
Netzaufbau und -betrieb hinreichende rechtliche, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit zu erwarten ist (positive
Eignungsbeurteilung)
I. Angaben zu rechtlichen Verhältnissen des Unternehmens:
1. Firma, Sitz, Registernummer, zur Geschäftsführung befugte Personen,
Gründungsjahr
2. Ggf. Angaben zu einer Bewerbergemeinschaft (in diesem Fall sind die
unternehmensbezogenen Angaben für alle Beteiligten zu machen)
3. Angaben zu Geschäftsfeldern des Unternehmens
4. Angaben zur Konzernstruktur / Beteiligungsverhältnissen
5. Angabe, ob der Gestattungsvertrag vom Unternehmen selbst geschlossen würde oder einem Dritten, insbesondere einer
Projektgesellschaft
für das Vorhaben (dies ist zulässig, die Stadt kann aber Regelungen zur
Sicherstellung verlangen, dass die vom Unternehmen dargelegte Leistungsfähigkeit auch der Projektgesellschaft zur Verfügung
steht).
II. Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaft für alle Beteiligten):
1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen
(Wärmeversorgung durch Wärmenetze für die Allgemeinheit)
3. Letzter verfügbarer Jahresabschluss (oder Bilanz / Auszug), soweit die
Offenlegung (z.B. in Deutschland zum Unternehmensregister) handels-
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rechtlich nach dem für das Unternehmen einschlägigen Recht vorgeschrieben ist. Soweit diese Unterlagen nicht vorliegen,
behält sich die
Stadt vor, eine Bankerklärung zur finanziellen Situation des Unternehmens oder entsprechende Auskunft einer
Wirtschaftsauskunftei zur Kreditwürdigkeit (z.B. Creditreform, Rating-Agentur) nachzufordern.
4. Versicherungssummen der Haftpflichtversicherung für Personen-, Sachund Vermögensschäden
III. Angaben zur fachlichen/beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens
(bei Bewerbergemeinschaft für alle Beteiligten):
1. Angaben zu Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen (Betrieb
von Wärmenetzen für die Allgemeinheit) in den letzten fünf Jahren mit
Beschreibung der Netzstruktur, Zahl der Anschlüsse, der Art der Wärmeerzeugung, ggf. Angaben zur Vertragsstruktur mit der
jeweiligen
Kommune
2. Angaben zur Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei
verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren
3. Angaben zum technischen Leitungspersonal (Fachkräfte, die bei der
Leistungserbringung eingesetzt werden)
4. Angaben dazu, welche Teile der Tätigkeiten bei Aufbau und Betrieb des
Wärmenetzes voraussichtlich nicht vom Unternehmen selbst erbracht,
sondern an Dritte vergeben würden
IV. Darlegung des Know-hows durch Vorstellung einer Konzeptidee für das (jeweilige) Wärmenetz,
- insbesondere betreffend die Art der Wärmeerzeugungsanlage, Energieträger,
- möglichst Vorschlag zur Strukturierung von Vermarktung und Netzaufbau, möglichst auch mit zeitlichen Vorstellungen und
Angaben zu Abhängigkeiten von Vermarktungsquoten,
- möglichst auch Angabe, ob Interesse am gesamten denkbaren Netzgebiet oder nur einem Teil besteht.
Unter Wärmenetzen für die Allgemeinheit im obigen Sinn der Umsatz- und Referenzangaben werden prinzipiell offene Netze für
eine Vielzahl unterschiedlicher Anschlussnehmender in einem Gebiet verstanden, die versorgt und betreut werden, im Gegensatz zu
geschlossenen Contracting-Projekten oder Areal-Modellen für (seien es auch mehrere)
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Liegenschaften einzelner spezifischer von vornherein feststehender Anschlussnehmenden, an die Dritte nicht ohne weiteres
angeschlossen sind oder (u.a. beim Wechsel von
einer anderen Form der Wärmeversorgung) angeschlossen werden können. Die Kriterien
von 2 Nr. 32 KWKG 2025 müssen bei den benannten Referenzen in entsprechender
Anwendung (unabhängig von Kraft-Wärme-Kopplung) ebenfalls erfüllt sein, zudem muss
das Netz mehr als 16 Gebäude (oder mehr als 100 Wohneinheiten) versorgen.
Die Bewerbung, zu der durch diese Bekanntmachung aufgefordert wird, ist noch kein Angebot. Die vorstehend genannten Angaben
dienen der Entscheidung, welche Unternehmen zu einer anschließenden zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden, also
eine Aufforderung zu einem ersten Angebot und Verhandlungen erhalten. Es ist beabsichtigt, mindestens drei Unternehmen (pro
Los) einzuladen, sofern eine solche Zahl von dem
Grunde nach geeigneten Bewerbungen vorliegt. Bei einer höheren Bewerberzahl bleibt
eine Auswahl nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit anhand der eingereichten Unterlagen
vorbehalten.
Für die spätere Entscheidung über den Zuschlag, also die Auswahl des oder der Wegerechtsnehmer, sind pro Los folgende
Kriterien maßgeblich:
A. Kommunalfreundliche Risikoverteilung des Gestattungsvertrages im Rahmen
der Angemessenheit (z.B. Verkehrssicherungspflichten, Haftung für Schäden
an gemeindlichen Wegen, Folgelasten, Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrswege und nach Beendigung des
Gestattungsvertrages).
B. Konzept zur Nutzung der Wegerechte, insbesondere zum möglichst raschen
und umfassenden Aufbau (z.B. Zeitplan, Versorgungsgebiet, Abhängigkeiten
von Vermarktung/Anschlussquoten, Versorgungssicherheit).
C. Klimafreundlichkeit der vorgesehenen Wärmeerzeugung und -verteilung.
D. Voraussichtliche Konditionen der Versorgung für Endkunden
E. Gestattungsentgelt
Die vorstehende Aufzählung gibt eine Rangfolge wieder. Eine Konkretisierung der Kriterien und ihrer Gewichtung bleibt
vorbehalten und würde den beteiligten Unternehmen
vorab mitgeteilt. Bei der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots wird die Stadt den
aufgeforderten Unternehmen den Entwurf eines Gestattungsvertrages übermitteln, der die
Basislinie der Bewertung des Kriteriums A. sein wird.
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Es wird nochmals betont, dass die Entscheidung in diesem Verfahren nicht der Einräumung exklusiver Rechte dient, sondern nur
der zeitlichen Vorrangbildung bei der Einräumung der Wegerechte für das jeweilige Quartier (Los).
Stadt Plön
Die Bürgermeisterin
Fachbereich 3
Schloßberg 3-4
24306 Plön
Waermenetze@ploen.de

Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Stadt-Ploen/2026/02/6402221.html
Data Acquisition via: p8000000

 
 
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