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Titel :
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DEU-Köln - Sicherheits- und Gesundheitskoordination
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026021910264631513 / 2012490-2026
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Veröffentlicht :
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19.02.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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19.03.2026
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Angebotsabgabe bis :
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19.03.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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71317200 - Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
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Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Vergabenr. 45-26-5502
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Name und Anschrift: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Willy-Brandt-Platz 2
47805 Krefeld
Deutschland
E-Mail-Adresse: FU-RHL-NL-KR-Vergabeservice@autobahn.de
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben
2. Verfahrensart ( 8 UVgO):
Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung
3. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen ( 29 Abs. 3 UVgO):
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung: Rahmenvertrag für Sicherheits- und Gesundheitskoordination gem. Baustellenverordnung i.B. AS Köln
Menge und Umfang: Die erforderlichen Leistungen sind in Anlehnung an die Grundleistungen und Besondere Leistungen für
SiGeKo-Leistungen zusammengefasst:
1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung):
Analysieren der Planung, Koordinieren und Beraten, Erstellen SiGe-Plan, Erstellen Baumerkmalsakte, Teilnahme an Besprechungen,
Ortsbesichtigung gem. RAB 30, Erstellung, Fortschreibung und Ergänzung eines Flucht- und Rettungswegekonzept
2. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung):
Erstellen der Vorankündigung, Erst. und Fortschreiben SiGe-Plan, Erst. und Fortschreiben Baumerkmalsakte, Koordinieren und
Beraten (2 Std),(4Std) sowie Teilnahme an Baubesprechungen
3. Besondere Leistungen:
Konzept Sicherheitsunterweisung, Unterweisung der Mitarbeiter,Beratung für Verbesserung des Arbeitsschutzes sowie Zuschlage
für Sonn- u.Feiertage bzw.Notfälle
Ort der Leistung: Deutschland, i.B. der Aussenstelle Köln
6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe: Nein
Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung
7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist:
Ende der Ausführungsfrist:
Bemerkung zur Ausführungsfrist:
9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der
Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
unter (URL:)
https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c4d098ea2-3ab6061d551
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Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Willy-Brandt-Platz 2
47805 Krefeld
Deutschland
Internet-Adresse (URL):
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Siehe oben
Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können:
Anschrift: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Willy-Brandt-Platz 2
47805 Krefeld
Deutschland
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis: 19.03.2026 11:00
Ablauf der Bindefrist:
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Nach 10 AVB F-StB 202
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn
der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt worden ist. A) 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen), 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 1 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und 2 des
Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen
Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang
mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und
der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende
Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen,
wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein
Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick
auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [ 123 (1)
Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob
sich das Unternehmen in Liquidation befindet [ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche
Zuverlässigkeit in Frage stellt [ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt wurde [ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3)
nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre
Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste Preis Ja
15. Sonstiges:
Die anliegenden Teilnahmebedingungen für einen Rahmenvertrag mit mehreren AN s sind zu beachten.
Mit Angebotsabgabe sind das ausgefüllte Leistungsverzeichnis bzw. eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des
Leistungsverzeichnisses als pdf-Datei und/oder als DA84-Datei einzureichen.
Sollte keine DA84-Datei oder keine pdf-Datei mit dem Angebot eingereicht werden, wird diese ggf. nachgefordert. Der
Auftraggeber empfiehlt daher mit Angebotsabgabe beide Dateiformate einzureichen.
Werden beide LV-Dateiformate pdf und DA84 eingereicht, gelten bei Widersprüchen in den Einheitspreisen die EP in der
LV-pdf-Datei vorrangig zu den EP in der DA84.
Die Vergabe erfolgt nach 50 UVgO in Form einer Leistungsanfrage im Sinne des HVA-F.
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