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Titel :
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DEU-Stuttgart - Deutschland Kraftfahrzeuge EWA Leasing 2026
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026033001020929791 / 216723-2026
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Veröffentlicht :
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30.03.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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08.05.2026
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Angebotsabgabe bis :
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12.08.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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34100000 - Kraftfahrzeuge
34110000 - Personenkraftwagen
34114200 - Polizeifahrzeuge
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DEU-Stuttgart: Deutschland Kraftfahrzeuge EWA Leasing 2026
2026/S 62/2026 216723
Deutschland Kraftfahrzeuge EWA Leasing 2026
OJ S 62/2026 30/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: EWA Leasing 2026
Beschreibung: Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten
Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14 Abs. 2, 15 Vergabeverordnung (VgV) Fahrzeuge
der Klassen Pkw Kombi, der SUV sowie Transporter mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-
verkehrsblau und neutral) in 7 Losen mittels Rahmenvereinbarung mit jeweils einem
Auftragnehmer zu beschaffen. Die Rahmenvereinbarung endet je Los am 31.12.2027, ohne
dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der Ergänzenden
Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr genutzt
wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend gemacht wird, vgl.
Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die voraussichtliche
Abrufmenge über alle 7 Lose beträgt in der Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung 648
Fahrzeuge (vgl. Anlage 04 - Auslieferungszeiten). Es handelt sich dabei jedoch lediglich um
eine erwartete, d.h. geschätzte Menge; Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Die
Fahrzeuge werden im Los 1 und 5 über einen Zeitraum von 36 Monaten, in den Losen 2, 3, 4
und 6 über 48 Monate und im Los 7 über 60 Monate geleast. Alle Fahrzeuge sind auf Abruf
und ab Januar 2027 gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu liefern.
Kennung des Verfahrens: 69419132-c442-41a3-b232-e18c022547de
Interne Kennung: TLS011-446-2026-11V-1-4
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort
angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-
Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße
136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379
Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen;
Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe;
Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYMW2#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten
der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und
/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, §
19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere
Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames
Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die
Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr
Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder
Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr.
2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP
befindlichen Terrorlisten erscheinen/t.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Pkw Kombi uniformiert
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die
Gestaltung des Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit,
Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit
sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu
beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte,
Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die
Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die
elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen
Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der
Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den
Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden
entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-
Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige
Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der
Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft
Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht
näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat
nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die
Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals
anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206
Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120
Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192
Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge)
Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6:
mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens
5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall
der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch
den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge
Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens
(=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75,
maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los
6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens
(=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Interne Kennung: 01
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort
angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-
Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße
136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379
Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen;
Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe;
Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am
31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der
Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein
weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend
gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die
Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom
Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich
bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser
Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber
dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese
Vorfrist.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz
der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter
Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im
Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge)
vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der
Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten
Beschreibung: vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur
für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das
Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und
Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltverträglichkeit
Beschreibung: vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur
für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3
und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-/Leistungsfähigkeit
Beschreibung: vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für
alle Lose.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDYMW2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYMW2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDYMW2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den
gesetzlichen Regelungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 12/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung
verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-
Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem
anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-
Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. - Eigenerklärung über die
Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den
Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg (LTMG) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Der
Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein
eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium
Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Präsidium Technik, Logistik, Service der
Polizei Baden-Württemberg
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Pkw SUV uniformiert
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die
Gestaltung des Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit,
Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit
sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu
beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte,
Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die
Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die
elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen
Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der
Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den
Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden
entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-
Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige
Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der
Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft
Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht
näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat
nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die
Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals
anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206
Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120
Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192
Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge)
Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6:
mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens
5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall
der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch
den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge
Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens
(=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75,
maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los
6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens
(=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Interne Kennung: 02
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort
angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-
Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße
136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379
Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen;
Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe;
Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am
31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der
Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein
weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend
gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die
Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom
Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich
bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser
Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber
dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese
Vorfrist.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz
der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter
Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im
Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge)
vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der
Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten
Beschreibung: vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur
für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das
Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und
Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltverträglichkeit
Beschreibung: vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur
für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3
und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-/Leistungsfähigkeit
Beschreibung: vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für
alle Lose.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDYMW2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYMW2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDYMW2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den
gesetzlichen Regelungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 12/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung
verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-
Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem
anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-
Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. - Eigenerklärung über die
Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den
Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg (LTMG) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Der
Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein
eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium
Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Präsidium Technik, Logistik, Service der
Polizei Baden-Württemberg
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Pkw SUV uniformiert mit batterieelektrischem Antrieb
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die
Gestaltung des Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit,
Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit
sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu
beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte,
Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die
Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die
elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen
Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der
Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den
Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden
entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-
Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige
Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der
Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft
Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht
näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat
nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die
Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals
anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206
Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120
Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192
Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge)
Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6:
mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens
5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall
der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch
den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge
Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens
(=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75,
maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los
6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens
(=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Interne Kennung: 03
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort
angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-
Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße
136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379
Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen;
Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe;
Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am
31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der
Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein
weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend
gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die
Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom
Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich
bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser
Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber
dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese
Vorfrist.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz
der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter
Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im
Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge)
vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der
Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten
Beschreibung: vgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-/Leistungsfähigkeit
Beschreibung: vgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDYMW2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYMW2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDYMW2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den
gesetzlichen Regelungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 12/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung
verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-
Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem
anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-
Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. - Eigenerklärung über die
Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den
Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg (LTMG) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Der
Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein
eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium
Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Präsidium Technik, Logistik, Service der
Polizei Baden-Württemberg
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Transporter uniformiert
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die
Gestaltung des Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit,
Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit
sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu
beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte,
Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die
Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die
elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen
Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der
Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den
Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden
entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-
Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige
Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der
Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft
Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht
näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat
nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die
Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals
anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206
Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120
Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192
Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge)
Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6:
mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens
5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall
der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch
den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge
Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens
(=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75,
maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los
6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens
(=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Interne Kennung: 04
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort
angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-
Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße
136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379
Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen;
Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe;
Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am
31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der
Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein
weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend
gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die
Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom
Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich
bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser
Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber
dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese
Vorfrist.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz
der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter
Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im
Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge)
vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der
Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten
Beschreibung: vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur
für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das
Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und
Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltverträglichkeit
Beschreibung: vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur
für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3
und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-/Leistungsfähigkeit
Beschreibung: vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für
alle Lose.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDYMW2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYMW2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDYMW2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den
gesetzlichen Regelungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 12/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung
verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-
Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem
anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-
Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. - Eigenerklärung über die
Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den
Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg (LTMG) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Der
Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein
eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium
Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Präsidium Technik, Logistik, Service der
Polizei Baden-Württemberg
5.1. Los: LOT-0005
Titel: Transporter uniformiert für den Einsatz auf Bundesautobahnen
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die
Gestaltung des Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit,
Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit
sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu
beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte,
Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die
Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die
elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen
Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der
Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den
Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden
entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-
Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige
Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der
Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft
Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht
näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat
nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die
Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals
anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206
Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120
Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192
Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge)
Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6:
mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens
5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall
der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch
den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge
Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens
(=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75,
maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los
6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens
(=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Interne Kennung: 05
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort
angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-
Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße
136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379
Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen;
Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe;
Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am
31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der
Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein
weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend
gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die
Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom
Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich
bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser
Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber
dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese
Vorfrist.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz
der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter
Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im
Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge)
vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der
Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten
Beschreibung: vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur
für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das
Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und
Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltverträglichkeit
Beschreibung: vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur
für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3
und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-/Leistungsfähigkeit
Beschreibung: vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für
alle Lose.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDYMW2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYMW2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDYMW2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den
gesetzlichen Regelungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 12/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung
verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-
Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem
anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-
Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. - Eigenerklärung über die
Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den
Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg (LTMG) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Der
Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein
eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium
Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Präsidium Technik, Logistik, Service der
Polizei Baden-Württemberg
5.1. Los: LOT-0006
Titel: Pkw SUV neutral mit batterieelektrischem Antrieb
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die
Gestaltung des Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit,
Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit
sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu
beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte,
Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die
Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die
elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen
Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der
Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den
Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden
entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-
Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige
Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der
Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft
Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht
näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat
nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die
Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals
anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206
Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120
Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192
Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge)
Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6:
mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens
5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall
der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch
den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge
Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens
(=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75,
maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los
6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens
(=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Interne Kennung: 06
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort
angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-
Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße
136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379
Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen;
Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe;
Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am
31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der
Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein
weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend
gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die
Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom
Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich
bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser
Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber
dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese
Vorfrist.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz
der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter
Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im
Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge)
vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der
Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten
Beschreibung: vgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-/Leistungsfähigkeit
Beschreibung: vgl. Anlage 15.2 Bewertungsmatrix Lose 3 und 6 (BEV)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDYMW2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYMW2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDYMW2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den
gesetzlichen Regelungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 12/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung
verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-
Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem
anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-
Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. - Eigenerklärung über die
Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den
Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg (LTMG) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Der
Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein
eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium
Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Präsidium Technik, Logistik, Service der
Polizei Baden-Württemberg
5.1. Los: LOT-0007
Titel: Transporter neutral
Beschreibung: Anforderungen: Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf die
Gestaltung des Arbeitsplatzes Funkstreifenwagen gelegt. Ergonomie, passive Sicherheit,
Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit
sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu
beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte,
Funkmeldegeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die
Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die
elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen
Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Fahrzeuge dem neuesten Stand der
Wissenschaft und Technik sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, den
Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden
entsprechen. Insbesondere müssen für alle Bereiche die Vorgaben aus den EWG-/ECE-
Richtlinien und EG-Verordnungen erfüllt sein. Sind in den EWG-/ECE-Richtlinien für einige
Bereiche keine Vorgaben vorhanden, müssen neben den jeweils einschlägigen rechtlichen
Bestimmungen etwa die entsprechenden Deutschen Normen (DIN), die Vorschriften der
Europäischen Union, die Technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (TR-BOS) und die Regelungen der Berufsgenossenschaft
Fahrzeughaltung erfüllt werden. Alle geforderten Angaben und Werte basieren, soweit nicht
näher spezifiziert, auf den o.g. Normen, Richtlinien bzw. Regelungen. Der Auftragnehmer hat
nach Vertragsschluss eine auf die gelieferten Fahrzeuge abgestimmte Fortbildung des, für die
Instandhaltung in den KfZ-Werkstätten der Polizei des Landes, eingesetzten Personals
anzubieten. Umfang: Los 1: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 206
Fahrzeuge) Los 2: mindestens 80, maximal 350 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 120
Fahrzeuge) Los 3: mindestens 100, maximal 400 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 192
Fahrzeuge) Los 4: mindestens 50, maximal 250 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 79 Fahrzeuge)
Los 5: mindestens 10, maximal 60 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 13 Fahrzeuge) Los 6:
mindestens 20, maximal 300 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 29 Fahrzeuge) Los 7: mindestens
5, maximal 50 Fahrzeuge (voraussichtlich ca. 9 Fahrzeuge) Darüber hinaus werden im Fall
der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen im jeweiligen Los folgende Mengen durch
den Auftraggeber vereinbart: Los 1: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 250 Fahrzeuge
Los 2: mindestens (=voraussichtlich) 15, maximal 200 Fahrzeuge Los 3: mindestens
(=voraussichtlich) 100, maximal 350 Fahrzeuge Los 4: mindestens (=voraussichtlich) 75,
maximal 200 Fahrzeuge Los 5: mindestens (=voraussichtlich) 10, maximal 30 Fahrzeuge Los
6: mindestens (=voraussichtlich) 50, maximal 150 Fahrzeuge Los 7: mindestens
(=voraussichtlich) 3, maximal 10 Fahrzeuge
Interne Kennung: 07
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen, 34114200 Polizeifahrzeuge
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich einen anderen Lieferort
angibt, sind alle Fahrzeuge an die Regionalen Technikstandorte der Polizei Baden-
Württemberg (vgl. Anlage 11) zu übergeben: Regionaler Technikstandort Stuttgart, Pragstraße
136 70376 Stuttgart Regionaler Technikstandort Hechingen, Bisinger Straße 35, 72379
Hechingen; Regionaler Technikstandort Göppingen, Heininger Straße 100, 73037 Göppingen;
Regionaler Technikstandort Karlsruhe, Alte Weingartener Straße 49, 76227 Karlsruhe;
Regionaler Technikstandort Umkirch, Im Brunnenfeld 13, 79224 Umkirch
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung endet je Los am
31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht gemäß Ziffer 3 der
Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02) eine Verlängerungsoption um ein
weiteres Jahr genutzt wird, oder das Sonderkündigungsrecht durch den Auftraggeber geltend
gemacht wird, vgl. Ziffer 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen (vgl. Anlage 02). Die
Laufzeit des Rahmenvertrags kann in allen Losen über den o.g. Zeitraum hinaus vom
Auftraggeber einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern der Auftragnehmer sich
bei Angebotsabgabe im Angebotsschreiben dazu bereit erklärt hat. Die Ausübung dieser
Option muss vom Auftraggeber mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber
dem Auftragnehmer erklärt werden, es sei denn der Auftragnehmer verzichtet auf diese
Vorfrist.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz
der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter
Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) losweise im
Umfang (Anzahl und Volumen, maßgebend ist die garantierte Mindestabnahmemenge)
vergleichbar sind, bei Angebotsabgabe vorlegen. Das Auftragsvolumen sowie der
Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefonnummer) sind jeweils zu benennen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten
Beschreibung: vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium hat nur
für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7 eine Gewichtung von 80 %. Bei den Losen 3 und 6 entfällt das
Kriterium Umweltverträglichkeit. (Bei den Losen 3 und 6: Kosten Gewichtung 90 % und
Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 80
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltverträglichkeit
Beschreibung: vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt nur
für die Lose 1, 2, 4, 5 und 7. Bei den Losen 3 und 6 entfällt dieses Kriterium. (Bei den Losen 3
und 6: Kosten Gewichtung 90 % und Funktions-/Leistungsfähigkeit Gewichtung 10 %.)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktions-/Leistungsfähigkeit
Beschreibung: vgl. Anlage 15.1 und 15.2 Bewertungsmatrix Hinweis: Dieses Kriterium gilt für
alle Lose.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDYMW2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYMW2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice
/CXR6YYDYMW2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den
gesetzlichen Regelungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 12/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung
verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-
Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem
anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-
Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. - Eigenerklärung über die
Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den
Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg (LTMG) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) Der
Bewerber/Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen betrauen und sein
eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung,
Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium
Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Präsidium Technik, Logistik, Service der
Polizei Baden-Württemberg
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A1554-47
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de
Telefon: +49 71123-020
Fax: +49 7112302-1099
Internetadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-0
Fax: +49 721926-3985
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ab626ae0-4c4a-4562-b148-a6c3a183c1b1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2026 11:25:10 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 62/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/03/2026
Referenzen:
https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYMW2
https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYMW2/documents
https://pptls.polizei-bw.de/
http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-216723-2026-DEU.txt
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