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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Neuss - Deutschland Kanalbauarbeiten Retentionsbodenfilteranlage
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026033001134331328 / 218456-2026
Veröffentlicht :
30.03.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
23.04.2026
Angebotsabgabe bis :
07.05.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45233120 - Straßenbauarbeiten
45247110 - Kanalbauarbeiten
45262310 - Stahlbetonarbeiten
DEU-Neuss: Deutschland Kanalbauarbeiten Retentionsbodenfilteranlage

2026/S 62/2026 218456

Deutschland Kanalbauarbeiten Retentionsbodenfilteranlage
OJ S 62/2026 30/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: InfraStruktur Neuss AöR
E-Mail: Infrastruktur@stadt.neuss.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Retentionsbodenfilteranlage
Beschreibung: Die InfraStruktur Neuss AöR betreibt seit 1986 das Regenüberlaufbecken
RÜB Raiffeisenstraße zwischen den Ortslagen Neuss-Rosellerheide und Neuss-
Allerheiligen. Am RÜB Raiffeisenstraße läuft das Mischwasser aus dem Ortsteil
Rosellerheide/Neuenbaum zusammen. Bei dem RÜB handelt es sich um ein Rundbecken als
Durchlaufbecken im Nebenschluss. Ist das Becken vollgefüllt, wird das entlastende
Mischwasser über den Klärüberlauf in den Norfbach eingeleitet. Diese Einleitung in den
Norfbach in der derzeit betriebenen Art und Weise ist nicht mehr zulässig. Daher wurde
festgelegt, am Standort des RÜB Raiffeisenstraße zur Begrenzung der Einleitungsfrachten in
den Norfbach ein dem RÜB nachgelagertes Retentionsbodenfilterbecken (RBF) zu bauen. Der
Standort des geplanten RBF liegt auf einer derzeitigen Ackerfläche nordöstlich des
Norfbaches neben dem Bestandsstandort des RÜB 03. Damit das am Klärüberlauf (KÜ) des
RÜB entlastende Mischwasser zukünftig nicht mehr direkt in den Norfbach fließt, wird das
Längsgefälle in der Klärüberlaufrinne umgedreht und am heutigen oberen Ende der
Klärüberlaufrinne in der Wand des Rundbeckens eine 3 m breite Öffnung geschaffen. Von hier
fließt das Mischwasser künftig über ein neues Entlastungsbauwerk (EBw) und einen neuen
Kanal zu einem ebenfalls neuen Beschickungspumpwerk (PW), von wo es in das
nachgelagerte RBF gefördert wird. Der heutige Ablauf der Klärüberlaufrinne wird beibehalten
und als Notumlauf (NU) für den RBF genutzt. Das geplante RBF wird über ein Pumpwerk
beschickt, da hiermit insbesondere die erforderliche Kreuzung des Norfbaches und der
schwierige Baugrund (u.a. hoher Grundwasserstand) besser beherrscht werden können. Die
Druckrohrleitungen des Beschickungspumpwerkes enden im Zulaufbauwerk (ZBw) des
geplanten RBF. RBF entleert sich im freien Gefälle über ein Filterablaufbauwerk (AbBw) in
den Norfbach.
Kennung des Verfahrens: 3f5bc873-734f-4150-8088-abc07cef7095
Interne Kennung: ISN-26-08
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45247110 Kanalbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten, 45262310 Stahlbetonarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Neuss
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVML0F# 1) Der AG weist darauf
hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum
Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen
zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren
Angaben wiedergegeben wird; 2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch
auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum
Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle
erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse
gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der
Vergabestelle zu kontrollieren; 3) Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke
erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren
Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden. 4)
Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Eine Angebotsabgabe über die Kommunikationsfunktion des Projektraums ist nicht
ausreichend. Auch eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht ausreichend.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
Korruption: vgl. §§ 123 Abs. 1 Nr. 6-8, 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 9 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Retentionsbodenfilteranlage
Beschreibung: Der neu zu errichtende Retentionsbodenfilter (RBF) besitzt eine
Gesamtfilterfläche in einer Größe von ca. 1.700 m2. Das Retentionsvolumen ergibt sich bei
der geplanten Einstauhöhe von 1,25 m zu ca. 2.500 m3. Zur Erzielung des
Retentionsvolumens ist das Becken in Hochlage zu erstellen. Längs des Norfbaches muss ein
Damm errichtet werden. Die Dammkrone wurde auf 40,00 m NHN festgelegt. Sie liegt dann rd.
0,30 bis 0,50 m über der heutigen Geländeoberkante im Süden des Beckenstandortes und rd.
1,70 m über der heutigen Geländeoberkante im Norden des Beckenstandortes. Im Süden des
Beckenstandortes wird aus Platzgründen anstatt einer Böschung auf gesamter Beckenlänge
eine in Ortbeton herzustellende Stützmauer errichtet. Aufgrund in Teilen der Gründungssohle
des Beckens nicht ausreichend standfester Untergrundverhältnisse wird eine
Bodenverbesserung mit in den Untergrund einzufräsendem Mischbinder vorgenommen. Der
gesamte Retentionsbodenfilter wird mit einer Kunststoff-Dichtungsbahn (d = 2 mm) gegen den
Untergrund abgedichtet. Wegen der hohen Anforderung an die dauerhafte Beständigkeit der
Abdichtung und der potenziellen Gefahren der Durchwurzelung und der Durchdringung durch
Tiergänge wird die Kunststoff-Dichtungsbahn gewählt. Die Dichtungsbahn wird mindestens bis
über den maximalen Wasserspiegel im RBF hochgezogen und in einem umlaufenden Graben
gegen Abrutschen gesichert. Zum Schutz der Dichtungsbahn wird sowohl unterseitig als auch
oberseitig ein Schutzvlies verlegt. Ein zusätzliches Geogitter verhindert das Abrutschen der
Oberbodenböschungen.Im Bereich von Bauwerken wird die Dichtungsbahn über
Klemmschienen an der Bauwerkswand befestigt. Dort, wo Rohre die Dichtungsbahn
durchdringen, werden diese in PE-HD ausgeführt, sodass ein Mauerkragen umlaufend
angeschweißt werden kann, an den dann wiederum die Dichtungsbahn angeschweißt wird.
Als Filtersubstrat sind Sande 0/2 mit einer steilen Körnungslinie und begrenztem Fein- und
Grobanteil vorzusehen. Zudem wird der Filtersand entsprechend dem
Retentionsbodenfilterhandbuch mit einem Carbonatgehalt von > 20% versehen. Falls der
natürliche Carbonatgehalt zu gering ist, wird Carbonat zugegeben. Das eingebaute
Filtersubstrat muss filterstabil zum Dränkörper sein und darf beim Einbau nicht verdichtet
werden. Die Höhe des Filteraufbaus beträgt 0,75 m. Oberhalb des Filteraufbaus wird eine 5
cm starke Carbonatdeckschicht angeordnet. Die Oberkante des Filters liegt auf einer Höhe
von 38,25 mNN und damit etwa 1,0 m unter der heutigen Geländeoberkante (38,50-39,50
mNN) am Standort des Retentionsbodenfilters. Das Filterablaufbauwerk wird am Ende des

Retentionsbodenfilters angeordnet, von dort erfolgt die Ableitung in den Norfbach. Ab einem
Wasserstand von 36,88 m NHN im Norfbach (entspricht etwa einem HQ1) verhindert eine
Rückstauklappe am Auslauf des Ablaufkanals in den Norfbach einen Rückstau in das
Filterablaufbauwerks. Registriert zugleich die im Norfbach vorgesehene Höhenstandsmessung
einen Wasserstand von > HQ1 wird zudem ein Absperrschieber im Nachschacht des
Filterablaufbauwerkes vor dem Ablaufkanal geschlossen. Die Filterablaufmenge wird jetzt
einem seitlich angeordneten Hochwasserpumpwerk (HWPW) zugeleitet und von hier mittels
einer Pumpe in das Gewässer übergepumpt. Retentionsbodenfilterbecken benötigen eine
kontrollierte Entlastung des Retentionsraumes nach Vollfüllung über einen
Filterbeckenüberlauf (FÜ). Um eine gleichmäßige Durchströmung des Retentionsraumes zu
gewährleisten wird der Filterbeckenüberlauf am unteren Ende des Filterbeckens in Richtung
Gewässer angeordnet. Der Filterbeckenüberlauf wird als befestigte Dammscharte ausgebildet.
Der Filterbeckenüberlauf ist aufgrund der Hochlage hochwasserfrei. Das Zulaufbauwerk wird
als offenes Zulaufgerinne mit seitlicher Anströmung ausgeführt. Zur gleichmäßigen
Beschickung des Bodenfilters wird eine mit Wasserbaupflaster befestigte offene Verteilerrinne
auf gesamter Beckenlänge vorgesehen. Als Filtervegetation für Bodenfilter wird ein
Schilfbewuchs (Phragmites communis) vorgesehen. Dieser ist nicht Gegenstand der
Ausschreibung. Ebenfalls ist die Technische Ausrüstung nicht Gegenstand der
Ausschreibung. Weitergehende Information können der kostenfrei zur Verfügung gestellten
Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Interne Kennung: ISN-26-08

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45247110 Kanalbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten, 45262310 Stahlbetonarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Neuss
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 17 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (1) Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt
das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der

Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer
angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des
Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt
124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB
124): - Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als
Bieter in Frage stellt; - Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden Angaben zur Eignung
abgegeben werden; - Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
(auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung); - Eigenerklärung über die
Eintragung in das Berufsregister (auf Verlangen Nachweis). Ferner ist einzureichen: (2)
Eigenerklärung Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.
Dezember 2023

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Bestehen sowohl einer
Betriebs- als auch einer Umwelthaftpflichtversicherung jeweils mit Deckungssummen in Höhe
von mindestens 5 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden pro Einzelfall; pro Jahr muss für
alle Schadensfälle mindestens das Doppelte vereinbart sein. Sollten die Unternehmen im
Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht über eine entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung oder noch nicht über eine entsprechende
Umwelthaftpflichtversicherung verfügen, müssen sie mit Angebotsabgabe erklären, im Falle
einer Bezuschlagung die derzeit noch fehlende(n) Versicherung(en) abzuschließen. Der
Auftraggeber behält sich vor, von den Unternehmen, die in die engere Wahl kommen, einen
durch das Versicherungsunternehmen ausgestellten Nachweis zu verlangen, aus dem sich die
Betriebshaftpflichtversicherung und die Umwelthaftpflichtversicherung mit den vorgenannten
Deckungssummen ergeben bzw. aus dem sich die Zusage des Versicherungsunternehmens
ergibt, die Versicherung(en) in o.g. Höhe und für o.g. Schadensarten mit dem Unternehmen im
Auftragsfalle abzuschließen. Der Nachweis darf im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs
Monate sein.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter müssen durch eine oder mehrere Referenzen in
Summe sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen: a) Referenz betrifft den Bau eines
Retentionsbodenfilters mit Folienabdichtung mit einem Gesamtvolumen von mind. 2000 m³; b)
Referenz umfasst Erstellung eines Abwasserbauwerkes aus Stahlbeton in Ortbetonbauweise
mit einem Raumvolumen von mind. 100 m³ in Tiefen von mehr als 5,00 m; c) Referenz
umfasst Erstellung von Spundwandverbauten einer Baugrube in mehr als 5,00 m Tiefe und
mehr als 400 m² Verbaufläche; d) Referenz umfasst die Verlegung von Abwasserrohren aus
Beton/ Stahlbeton mit mind. DN 700. Eine eingereichte Referenz, die eine oder mehrere der o.
g. Anforderungen a) bis d) umfasst, kann nur dann berücksichtigt werden, wenn sie seit 02
/2021 erbracht worden ist. Es reicht aus, wenn die Abnahme der Leistung seit 02/2021 erfolgt
ist. Damit eine Referenz berücksichtigt werden kann, muss diese im Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist vollständig abgeschlossen sein. Bei Bietergemeinschaften sind die Referenzen
von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Wichtiger Hinweis: Soweit
präqualifizierte Unternehmen keine diesen Mindestanforderungen entsprechende Referenzen
im PQ-Verzeichnis hinterlegt haben, sind entsprechende Referenzangaben mit dem Angebot
vorzulegen. Eine Nachforderung entsprechender Angaben ist bei einem Verweis auf die

Präqualifikation nicht zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.06.2022 - VII-Verg 19/22).
Das vorliegende Formblatt (Dokument 3.02) ist danach nicht nur von nicht präqualifizierten
Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, sondern auch von präqualifizierten
Unternehmen, soweit die von ihnen im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzangaben den
vorstehenden Anforderungen nicht genügen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (Teil 1 von 2) Sowohl präqualifizierte als auch nicht
präqualifizierte Unternehmen müssen die folgenden Anforderungen der vom Deutschen
Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung
Kanalbau RAL-GZ961 (in der jeweils aktuellen Fassung) für folgende Beurteilungsgruppe(n)
erfüllen: AK2, R und D. Die Anforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter im Besitz des
entsprechenden und im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen RAL-Gütezeichens des
Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. ist, und dieses Gütezeichen
mit Angebotsabgabe einreicht (Kopie ausreichend). Bieter, die nicht im Besitz des
entsprechenden RAL-Gütezeichens des Deutschen Instituts für Gütesi-cherung und
Kennzeichnung e.V. sind, können den Nachweis über deren Fachkunde und
Leistungsfähigkeit gleichwertig über eine andere Güteschutzorganisation erbringen. Der
Nachweis gilt für die Beurteilungsgruppe AK2 als gleichwertig erbracht, wenn die weiter unten
(Teil 2 von 2) genannten Anforderungen Nr. 1- 4 erfüllt sind und die entsprechenden Angaben
eingereicht werden. Für die Beurteilungsgruppen R und D gilt der Nachweis als gleichwertig
erbracht, wenn die weiter unten (Teil 2 von 2) genannten Anforderungen Nr. 1-3 jeweils erfüllt
sind und die entsprechenden Angaben eingereicht werden Für den Fall, dass der Bieter selbst
nicht über das geforderte Gütesiegel verfügt und der Bieter ein Nachunternehmen einsetzt,
das über das geforderte Gütesiegel verfügt, muss das Nachunternehmen die Arbeiten
ausführen, die vom Gütesiegel umfasst sind (vgl. § 6d EU VOB/A). Zudem hat der Bieter vor
Auftragsvergabe den Namen des Nachunternehmers zu benennen und eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers beizufügen, in dem der Nachunternehmer
bestätigt, dass er über Art und Umfang der Leistung ausreichend informiert ist und im
Auftragsfall die Leistungen übernehmen wird.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (Teil 2 von 2) Nachweis der Gleichwertigkeit Bieter, die
nicht im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens des Deutschen Instituts für Gütesi-
cherung und Kennzeichnung e.V. sind, können den Nachweis der Fachkunde und
Leistungsfähigkeit gleichwertig über eine andere Güteschutzorganisation erbringen. Für die
Gleichwertigkeit zur Beurteilungsgruppe AK2 sind die folgenden Ziffern 1 bis 4 zu erfüllen, für
die Gleichwertigkeit zu den Beurteilungsgruppen R und D sind jeweils die folgenden Ziff. 1 bis
3 zu erfüllen. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn 1. der Bieter die Erfüllung der
o.g. Anforderungen durch einen Prüfbericht einer Güteschutz-organisation entsprechend der
Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n)
Beurteilungsgruppe(n) nachweist; - Hierfür ist zunächst erforderlich, dass sich aus dem
Prüfbericht für die jeweils ge-forderte Beurteilungsgruppe ergibt, dass die in Abschnitt 3 RAL-
GZ 961 hierfür aufgestellten Anforderungen erfüllt sind. Nicht ausreichend ist, dass der
vorzule-gende Prüfbericht die Erfüllung der Anforderungen des Abschnitts 3 RAL-GZ 961
bestätigt. Vielmehr muss der Bericht all diejenigen Informationen beinhalten, die die ISN in die
Lage versetzen, das Erfüllen der Voraussetzungen von Abschnitt 3 RAL-GZ 961 selbständig
zu prüfen. Gleiches gilt hinsichtlich der von Abschnitt 4.1 RAL-GZ 961 vorgesehenen Fir-men-
und Baustellenprüfungen; auch diesbzgl. muss der Prüfbericht all diejenigen Informationen
umfassen, die die ISN in die Lage versetzen, das Erfüllen der Anforderungen eigenständig zu

überprüfen. - Nicht erforderlich ist, dass die Firmen- und Baustellenprüfungen durch einen
vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. beauftragten Prüfingenieur
bzw. eine vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeich-nung e.V. beauftragte
Prüfstelle durchgeführt wird. Erforderlich ist stattdessen, dass es sich um einen von der
entsprechenden Güteschutzorganisation beauf-tragten Prüfingenieur bzw. Prüfstelle handelt. -
Ebenfalls ist nicht erforderlich, dass die im Rahmen von Abschnitt 4.1 RAL-GZ 961
geforderten Unterlagen der Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft Güte-schutz Kanalbau
und dem Güteausschuss vorgelegt werden. Erforderlich ist stattdessen die Vorlage der von
Abschnitt 4.1 geforderten Unterlagen bei den entsprechenden Stellen der entsprechenden
Güteschutzorganisation. - Es ist nicht erforderlich, dass die Baustellen bzw. Projekte dem
Güteausschuss der Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau gemeldet werden. Erforderlich
ist stattdessen, dass die Baustellen bzw. Projekte den entsprechenden Stellen der
zertifizierenden Stelle gemeldet werden. 2. der Bieter die Erklärung vorlegt, dass er eine
Eigenüberwachung entsprechend Abschnitt 4.2 RAL-GZ 961 durchführt. Die in Abschnitt 4.2
RAL-GZ 961 angesprochenen Leitfäden für die Eigenüberwachung finden sich unter:
https://www.kanalbau.com/de/bietereignung/leitfaeden-eigenueberwachung.html 3. eine
Überprüfung der Qualifikation und Kontrolle der Eigenüberwachung durch die ent-sprechende
Güteschutzorganisation entsprechend Abschnitt 4.3 RAL-GZ 961 stattfindet. Hierüber muss
ein entsprechender Bericht vorgelegt werden. Der Bericht darf nicht bloß die Überprüfung
bestätigen, sondern muss sämtliche Informationen beinhalten, damit die ISN die Erfüllung der
Voraussetzungen von Abschnitt 4.3 RAL-GZ 961 überprüfen kann. Erfolgte eine solche
Überprüfung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe bislang noch nicht, kann der Bieter alternativ
eine Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass er im Auf-tragsfall für die Dauer der
Werkleistung einen Fremdüberwachungsvertrag mit der Güte-schutzorganisation über die
Überprüfung der Qualifikation und der Kontrolle der Eigen-überwachung entsprechend
Abschnitt 4.3 RAL-GZ 961 abschließen wird. Die Erklärung muss den Umfang der
beabsichtigten Überprüfung darlegen, damit die ISN prüfen kann, ob damit die
Voraussetzungen von Abschnitt 4.3 erfüllt wären. 4. in Bezug auf die Gleichwertigkeit zur
Beurteilungsgruppe AK2 der Bieter mindestens 1 Referenz über eine Leistung einreicht, die
mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Diese Vergleichbarkeit für AK2 ist
gegeben, - wenn Leistungsbeginn seit 01.01.2021 erfolgt ist und die Leistung im Zeitpunkt der
Angebotsabgabe abgeschlossen ist, - der Kanalbau in offener Bauweise erfolgte, - es sich um
einen Kanalbau in verbauter Bauweise gehandelt hat, - mindestens 130 lfm Tiefenlage ab 3,00
m, - mindestens 20 lfm Verlegung von einem Kastenprofil aus Stahlbeton unabhängig der
Dimensionierung, - mindestens 100 lfm Verlegung eines Kreisprofils ab DN 300 aus
Stahlbeton. Neben den vorgenannten Aspekten ist auch der Referenzauftraggeber, ein
dortiger An-sprechpartner mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) zu benennen. Der Auftraggeber
behält sich vor, die im Rahmen der Referenzangaben gemachten Angaben durch Nachfragen
beim jewei-ligen Referenzgeber bzw. dem entsprechend genannten Ansprechpartner zu
überprüfen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt
das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der
Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer
angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des
Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem

Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt
124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB
124): - Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
worden ist; - Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; -
Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre; - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung)
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf
Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt
das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der
Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer
angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des
Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt
124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB
124): - Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen (auf Verlangen Aufgliederung);

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVML0F
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVML0F

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVML0F
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 07/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung fehlender Unterlagen richtet sich nach § 16a
EU VOB/A.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Vergabeunterlagen, insb. TVgG-NRW
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
InfraStruktur Neuss AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: InfraStruktur Neuss AöR

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: InfraStruktur Neuss AöR
Registrierungsnummer: 051620024024-32002-83
Postanschrift: Moselstraße 24

Stadt: Neuss
Postleitzahl: 41464
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
E-Mail: Infrastruktur@stadt.neuss.de
Telefon: +49 2131-908700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 251 411-1604
Fax: +49 251 411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1f285c7f-e575-4d27-9121-087f38ef793b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/03/2026 23:47:10 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 62/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/03/2026

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVML0F
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVML0F/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-218456-2026-DEU.txt

 
 
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