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Titel :
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DEU-Bernburg - Deutschland Bau von Fußgängerbrücken Salzlandkreis, Errichtung ein Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026033001172531686 / 218525-2026
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Veröffentlicht :
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30.03.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.11.2028
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Angebotsabgabe bis :
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04.05.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45221113 - Bau von Fußgängerbrücken
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DEU-Bernburg: Deutschland Bau von Fußgängerbrücken Salzlandkreis,
Errichtung ein Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Saale bei Groß
Rosenburg
2026/S 62/2026 218525
Deutschland Bau von Fußgängerbrücken Salzlandkreis, Errichtung ein Fußgänger- und
Fahrradbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg
OJ S 62/2026 30/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Salzlandkreis
E-Mail: zvs@kreis-slk.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Salzlandkreis, Errichtung ein Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Saale bei Groß
Rosenburg
Beschreibung: Errichtung einer Fußgänger- und Fahrradbrücke
Kennung des Verfahrens: 2df2fa38-8615-436b-aecb-19423fb3c1c2
Interne Kennung: 0020/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221113 Bau von Fußgängerbrücken
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Barby, OT Groß Rosenburg
Postleitzahl: 39240
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Salzlandkreis, Errichtung ein Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Saale bei Groß
Rosenburg
Beschreibung: Beschreibung des Bauvorhabens - Neubau Radwegbrücke Groß Rosenburg
Der Salzlandkreis plant den Neubau einer Geh- und Radwegbrücke über die Saale westlich
der Fähre Groß Rosenburg, um eine ganzjährig nutzbare, hochwassersichere Querung zu
schaffen und die regionale Radverkehrsinfrastruktur nachhaltig zu stärken. Das Vorhaben wird
im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert und umfasst neben der Brücke auch
den Bau beidseitiger Rampen sowie zweier Fahrradservicestationen an den Bahnhöfen
Gnadau und Sachsendorf. Die Saale weist im Bereich der Querung eine Breite von ca. 55 m
und eine lichte Höhe von mindestens 5,25 m über dem höchsten schiffbaren Wasserstand
(HSW 53,79 m DHHN) auf. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 274,50 m. Die
Vorzugsvariante ist eine vierfeldrige Fachwerkbrücke mit drei Zwischenpfeilern und gerader
Linienführung. Die Stützweiten betragen 45,85 / 91,70 / 91,70 / 45,85 m. Das Haupttragwerk
besteht aus zwei parallelgurtigen Strebenfachwerken aus warmgefertigten
Rechteckhohlprofilen (Stahl S355 J2H). Die Gesamthöhe der Konstruktion beträgt ca. 3,90 m,
die nutzbare Breite zwischen den Geländern 3,00 m. Die Gründung erfolgt flach auf mitteldicht
bis dicht gelagerten Kiessanden. Die Pfeiler werden in wasserdichten Spundwandkästen mit
Unterwasserbetonsohle hergestellt. Die Widerlager sind als schiefwinklige Kastenwiderlager
mit Schrägflügeln ausgebildet. Der Überbau erhält eine orthotrope Fahrbahnplatte mit
reaktionsharzgebundenem Dünnbelag. Die Entwässerung erfolgt über eine
Freifallentwässerung mit Strahlverteilern, deren Austritte nicht über der Fahrrinne liegen
dürfen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45221113 Bau von Fußgängerbrücken
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Barby, OT Groß Rosenburg
Postleitzahl: 39240
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Barby, Groß Rosenburg
Postleitzahl: 39240
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2028
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an
unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die
Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist
auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der
Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner
Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich
unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.
Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich
per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige
Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1
benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder
Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen
Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen.
Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen
informieren.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen
vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die
werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die
Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO
14731 verfügen und diese nachweisen können.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen
vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die
werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die
Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO
14731 verfügen und diese nachweisen können.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen
vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die
werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die
Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO
14731 verfügen und diese nachweisen können.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 2 Referenzen mit dem Angebot entsprechend der
Vorgaben aus den Ausschreibungsunterlagen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen
vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die
werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die
Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO
14731 verfügen und diese nachweisen können.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen
vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die
werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die
Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO
14731 verfügen und diese nachweisen können.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen
vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die
werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die
Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO
14731 verfügen und diese nachweisen können.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen
vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die
werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die
Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO
14731 verfügen und diese nachweisen können.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: gemäß FB 124
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis mit dem Angebot
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 Prozent
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
19d2a470b39-4b174e4838c0d942
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Mindestbedingungen müssen mit dem Angebot sichtbar erfüllt
sein.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 04/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Salzlandkreis
Eröffnungstermin Beschreibung: digital
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB
an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die
Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist
auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der
Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner
Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich
unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.
Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich
per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige
Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1
benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder
Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen
Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen.
Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen
informieren.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Salzlandkreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salzlandkreis
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Salzlandkreis
Registrierungsnummer: DE309517036
Postanschrift: Karlsplatz 37
Stadt: Bernburg
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
E-Mail: zvs@kreis-slk.de
Telefon: +49 3471684-0
Fax: +49 3471684-561010
Internetadresse: https://www.salzlandkreis.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-
Anhalt
Registrierungsnummer: 03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 03455141115
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr
/wirtschaft/vergabekammern
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 288a207e-341a-4a08-be12-5ff75dd8e41f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2026 13:33:48 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 62/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/03/2026
Referenzen:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern
https://www.salzlandkreis.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-218525-2026-DEU.txt
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