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Titel :
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DEU-Bonn - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Durchführung von Sicherheitsanalysen und Evaluierungen an Produkten und Services sowie an Standards und Test-spezifikationen aus den Bereichen Consumer und Public IoT (PraCyS)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026050400475416023 / 300825-2026
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Veröffentlicht :
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04.05.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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20.05.2026
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Angebotsabgabe bis :
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01.06.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72254100 - Systemprüfung
72820000 - Computerprüfung
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DEU-Bonn: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
und Hilfestellung Durchführung von Sicherheitsanalysen und Evaluierungen
an Produkten und Services sowie an Standards und Test-spezifikationen aus den
Bereichen Consumer und Public IoT (PraCyS)
2026/S 85/2026 300825
Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Durchführung von Sicherheitsanalysen und Evaluierungen an Produkten und Services sowie an
Standards und Test-spezifikationen aus den Bereichen Consumer und Public IoT (PraCyS)
OJ S 85/2026 04/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Durchführung von Sicherheitsanalysen und Evaluierungen an Produkten und Services
sowie an Standards und Test-spezifikationen aus den Bereichen Consumer und Public IoT
(PraCyS)
Beschreibung: Mit diesem Rahmenvertrag sollen Aufgaben als Dienstleistung zur Gestaltung
der Cybersicherheit in den Bereichen Consumer IoT und Public IoT sowie E-Mail-Diensten
und allgemein dem digitalen Verbraucherschutz übernommen werden. Explizit ausgenommen
sind hierbei regulierte IoT-Produkte aus dem Energiesektor (wie Mess- und
Steuerungseinrichtungen gemäß MsbG und EnWG), Energiewendeanlagen (wie PV-
Wechselrichter, Energiemanagementsysteme und Batteriespeicher), regulierte IoT-Produkte
aus dem Gesundheitswesen und der Telematik-Infrastruktur, dem Bereich intelligenter
Transportsysteme sowie industrieller Anwendungen. Die Ergebnisse dienen zur Verbesserung
der Vollständigkeit, Testbarkeit und Anwendbarkeit von neuen Standards, die z.B. im Rahmen
des CRA Anwendung finden werden. Überdies sollen Handlungsempfehlungen und
Demonstratoren für die Cybersicherheitsprävention entwickelt werden mit dem Ziel, die
Cyberresilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Für unsere
Standardisierungsarbeiten sind praxisorientierte Erkenntnisse von hoher Bedeutung. Hierfür
müssen Schwachstellen von Produkten analysiert und bewertet, Standards und
Testspezifikation anhand von konkreten Produkten auf deren Praxistauglichkeit evaluiert
(Proof of Concept, PoC) und neue Technologien (z.B. Sicherheitsprotokolle) auf deren
Anwendbarkeit untersucht werden, bevor diese in Standards eingebracht werden können. Bei
Bekanntwerden von Schwachstellen in Produkten und Services aus den o. g. Bereichen
werden bei Bedarf Ersteinschätzungen durchgeführt, Handlungsempfehlungen und begleitet
Prozesse erstellt, die zur Schließung der Schwachstelle beitragen wie bspw. den CVD-
Prozess. Abhängig von der Kritikalität und den Spezifika der vorliegenden Schwachstelle kann
zu einer fachspezifischen Einschätzung z.B. ein praktisches Nachstellen der Schwachstelle
oder eine Betroffenheitsprüfung erforderlich sein. Erkenntnisse aus der Entwicklung und
Pflege der Standards, sowie Studien und Sicherheitsanalysen sind wichtiger Bestandteil der
Präventionsarbeit des BSI zur Sensibilisierung und Stärkung der Cyberresilienz von Staat,
Wirtschaft und Gesellschaft. Zur Prävention veröffentlicht das BSI darüber hinaus
Handlungsempfehlungen, Testtools bzw. Prüfumgebungen und entwickelt Demonstratoren, z.
B. für Messen, um verbreitete Schwachstellen praxisnah präsentieren zu können. Eine weitere
wichtige Aufgabe des BSI ist der technische Verbraucherschutz. Im Rahmen von
Sicherheitsuntersuchungen ausgewählter digitaler Verbraucherprodukte kann das BSI aktuelle
IT-Sicherheitsrisiken am Markt identifizieren, um die gewonnenen Erkenntnisse für die
Beratung, Information und Warnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu nutzen.
Kennung des Verfahrens: 9f5ce50f-e067-4f30-9022-d76b2858af81
Interne Kennung: 22562
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72820000 Computerprüfung, 72254100 Systemprüfung
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation findet ausschließlich über die eVerabeplattform
statt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: 1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB 2. Eigenerklärung
Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21
SchwarzArbG und § 22 LkSG 3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Durchführung von Sicherheitsanalysen und Evaluierungen an Produkten und Services
sowie an Standards und Testspezifikationen aus den Bereichen Consumer und Public IoT
(PraCyS)
Beschreibung: Mit diesem Rahmenvertrag sollen Aufgaben als Dienstleistung zur Gestaltung
der Cybersicherheit in den Bereichen Consumer IoT und Public IoT sowie E-Mail-Diensten
und allgemein dem digitalen Verbraucherschutz übernommen werden. Explizit ausgenommen
sind hierbei regulierte IoT-Produkte aus dem Energiesektor (wie Mess- und
Steuerungseinrichtungen gemäß MsbG und EnWG), Energiewendeanlagen (wie PV-
Wechselrichter, Energiemanagementsysteme und Batteriespeicher), regulierte IoT-Produkte
aus dem Gesundheitswesen und der Telematik-Infrastruktur, dem Bereich intelligenter
Transportsysteme sowie industrieller Anwendungen. Die Ergebnisse dienen zur Verbesserung
der Vollständigkeit, Testbarkeit und Anwendbarkeit von neuen Standards, die z.B. im Rahmen
des CRA Anwendung finden werden. Überdies sollen Handlungsempfehlungen und
Demonstratoren für die Cybersicherheitsprävention entwickelt werden mit dem Ziel, die
Cyberresilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Für unsere
Standardisierungsarbeiten sind praxisorientierte Erkenntnisse von hoher Bedeutung. Hierfür
müssen Schwachstellen von Produkten analysiert und bewertet, Standards und
Testspezifikation anhand von konkreten Produkten auf deren Praxistauglichkeit evaluiert
(Proof of Concept, PoC) und neue Technologien (z.B. Sicherheitsprotokolle) auf deren
Anwendbarkeit untersucht werden, bevor diese in Standards eingebracht werden können. Bei
Bekanntwerden von Schwachstellen in Produkten und Services aus den o. g. Bereichen
werden bei Bedarf Ersteinschätzungen durchgeführt, Handlungsempfehlungen und begleitet
Prozesse erstellt, die zur Schließung der Schwachstelle beitragen wie bspw. den CVD-
Prozess. Abhängig von der Kritikalität und den Spezifika der vorliegenden Schwachstelle kann
zu einer fachspezifischen Einschätzung z.B. ein praktisches Nachstellen der Schwachstelle
oder eine Betroffenheitsprüfung erforderlich sein. Erkenntnisse aus der Entwicklung und
Pflege der Standards, sowie Studien und Sicherheitsanalysen sind wichtiger Bestandteil der
Präventionsarbeit des BSI zur Sensibilisierung und Stärkung der Cyberresilienz von Staat,
Wirtschaft und Gesellschaft. Zur Prävention veröffentlicht das BSI darüber hinaus
Handlungsempfehlungen, Testtools bzw. Prüfumgebungen und entwickelt Demonstratoren, z.
B. für Messen, um verbreitete Schwachstellen praxisnah präsentieren zu können. Eine weitere
wichtige Aufgabe des BSI ist der technische Verbraucherschutz. Im Rahmen von
Sicherheitsuntersuchungen ausgewählter digitaler Verbraucherprodukte kann das BSI aktuelle
IT-Sicherheitsrisiken am Markt identifizieren, um die gewonnenen Erkenntnisse für die
Beratung, Information und Warnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu nutzen.
Interne Kennung: 22562
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72820000 Computerprüfung, 72254100 Systemprüfung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die verbindliche Vertragslaufzeit von zwei Jahren (24 Monaten)
kann auf Wunsch des AG zweimalig optional um jeweils ein Jahr (12 Monate) auf eine
maximale Gesamtlaufzeit von vier Jahren (48 Monate) verlängert werden. Eine Verpflichtung
des AG, von diesen Verlängerungsoptionen Gebrauch zu machen, besteht nicht.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch
geeignet für:other-sme# Der AG schätzt den Gesamtbedarf der Arbeitspakete 2 bis 9 auf 300
Personentage pro Jahr zuzüglich der Auftaktbesprechung (AP 1), einem
Reisekostenkontingent (siehe Kapitel 3.2.3 der Leistungsbeschreibung) sowie einem
Materialkostenkontingent (siehe Kapitel 3.2.4) für die gesamte Vertragslaufzeit. Der
Gesamtbedarf eines Jahres verteilt sich hierbei ungleich auf die jeweiligen Arbeitspakete und
Jahre. Die genannten Schätzungen stellen keine Mindestabnahmemenge dar. Der
Bedarfsträger ist zum Abruf von Leistungen nicht verpflichtet. Der AG kann für die
Gesamtlaufzeit des Vertrags (inkl. aller optionalen Verlängerungsoptionen) maximal 450 PT
(Schätzmenge + 50%) pro Jahr über die Gesamtlaufzeit für die Leistungen aus den
Arbeitspaketen 2 bis 9 abrufen. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung setzt sich aus der
Auftragssumme von 450 PT, der Auftaktbesprechung (AP 1), einem Reisekostenkontingent
(siehe Kapitel 3.2.3) sowie einem Materialkostenkontingent (siehe Kapitel 3.2.4) zusammen.
Sobald diese Höchstmenge ausgeschöpft wird, endet die Rahmenvereinbarung automatisch.
Dies erfolgt ungeachtet der möglicherweise noch übrigen Rahmenvertragslaufzeit.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Der AG berücksichtigt bei der Leistungserbringung
Nachhaltigkeitsanforderungen in dem er bspw. Dienstreisen reduziert, nachhaltige
Energienutzung anwendet, Besprechungen über elektronische Videokonferenzsysteme abhält,
Papiereinsparungsmaßnahmen vornimmt und sofern möglich Müll bzw. Elektroschrott
bestmöglich vermeidet.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im
Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der
Ausführung der Leistungen dieser Rahmenvereinbarung im Widerspruch stehen und die sich
ggf. nachteilig auf das Ergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung
ist das bei der Rahmenvereinbarung eingesetzte Personal. Bitte mit JA oder NEIN
beantworten. Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber
oder Kooperation mit dem Hersteller einer der zu untersuchenden Produktgruppen oder durch
eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor. Mindestanforderung: Wurde
die Frage mit Nein beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den
Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur
berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend
beurteilt wird. Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf.
Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen: Durchführung von Sicherheitsanalysen
oder Konformitätsprüfungen Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen
vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte
hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche
Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist
bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen in der
Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen in Projekten mit einer
erbrachten Laufzeit von mindestens einem Jahr und einem erbrachten Umfang von
mindestens 250 Personentagen. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages, Geleistete Personentage,
Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der
Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die
folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: Die Referenzen dürfen nicht älter
als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen
Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). Die genannten
Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig
abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden,
wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern
es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte
Leistungsstand anzugeben. Das BSI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen
über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht
berücksichtigt werden. Mindestanforderungen: Reichen Sie mindestens zwei Referenzen zu
dem Themenfeld Entwicklung von Methoden zur Durchführung von Sicherheitsanalysen oder
Konformitätsprüfungen und Durchführung von Sicherheitsanalysen oder
Konformitätsprüfungen ein. Der Schwerpunkt der Beauftragung lag auf der Durchführung von
Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen. Mit mindestens einem Referenzprojekt wird
die Entwicklung von Methoden zur Durchführung von Sicherheitsanalysen oder
Konformitätsprüfungen nachgewiesen. Mit mindestens einem Referenzprojekt wird die
Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen mit Bezug zur
gegenständlichen Leistung nachgewiesen. Dies umfasst insbesondere Blackbox-, Greybox-
oder Whitebox-Tests mit Bezug auf Datenübertragung, Software, Firmware und / oder Binary.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen: Mitarbeit in der IT-
Sicherheitsstandardisierung Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen
vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte
hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche
Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist
bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen im Bereich IT-
Sicherheitsstandardisierung. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde
liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im
Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die
ausgeschriebene Leistung. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages, Geleistete Personentage,
Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der
Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die
folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: Die Referenzen dürfen nicht älter
als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen
Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). Die genannten
Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig
abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden,
wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern
es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte
Leistungsstand anzugeben. Das BSI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen
über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht
berücksichtigt werden. Mindestanforderung: Reichen Sie mindestens eine Referenz zu dem
Themenfeld Mitarbeit in der IT-Sicherheitsstandardisierung ein. Über die Referenz, wie
bspw. im Zusammenhang eines Projektes, müssen Erfahrungen in der Mitarbeit in der
Standardisierung im Bereich IT-Sicherheit zur Erstellung von Standards und
Testspezifikationen in nationalen oder internationalen Gremien in Bezug zur gegenständlichen
Leistung nachgewiesen werden. Beispiele hierfür kann die Standardentwicklung für Produkte
der hier ausgeschriebenen Leistung sein: speziell in den Bereichen der Radio Equipment
Directive (RED) hervorgegangene Standards sind die EN 18031-1, EN 18032-2, EN 18032-
3, Technischen Richtlinien des BSI wie BSI TR 03148, der ETSI EN 303 645 und ETSI TS 103
928 sowie ihrer hervorgegangenen Verticals bspw. ETSI TS 103 848 und ETSI TS 103 701
und auch von zukünftigen Standards, z.B. durch Umsetzung des CRA.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschäftigtenanzahl Zum Nachweis der personellen
Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei
Geschäftsjahren im einschlägigen Geschäftsbereich in Vollzeitäquivalenten anzugeben.
Reichen Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein. Im Falle
von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer
Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes
eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste
einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes
Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe muss die Mindestanzahl erreichen. Sofern
Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese
Gründe im Angebot dem BSI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der
personellen Leistungsfähigkeit vor. Das BSI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem
Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen
eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Mindestanforderung: Die durchschnittliche
Anzahl pro Geschäftsjahr muss mindestens fünf Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten betragen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien
sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit
eines Angebotes wendet das BSI die erweiterten Richtwertmethode über die Faktoren
Bewertungspreis und Leistung an. Näheres regeln die Beschaffungsunterlagen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=843380
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=843380
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung ist nach Maßgabe von § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/06/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gilt § 128 Abs. 1 GWB. Die
Verpflichtungserklärung gem. VS-NfD-Verpflichtungserklärung für Bieter/Mitglieder einer
Bietergemeinschaft bzw. Auftragnehmer/Unterauftragnehmer ist erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.
1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Aufforderungsschreiben und
Bewerbungsbedingungen Seite 10 von 11 Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung
an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis
gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die
prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die
Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann
gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
8. Organisationen
8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Registrierungsnummer: 991-07335-68
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.bsi.bund.de/DE/Home/home_node.html
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 990a46c2-44b9-4bda-b01b-3046f4638456 - 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2026 17:29:15 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 85/2026
Datum der Veröffentlichung: 04/05/2026
Referenzen:
https://www.bsi.bund.de/DE/Home/home_node.html
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=843380
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=843380
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-300825-2026-DEU.txt
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