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Titel :
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DEU-Bonn - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Rahmenvertrag für die Bereitstellung einer infrastrukturagnostischen internen Entwicklungsplattform
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026050401013117855 / 302869-2026
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Veröffentlicht :
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04.05.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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01.06.2026
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Angebotsabgabe bis :
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01.06.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung
72250000 - Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72261000 - Software-Unterstützung
72267000 - Software-Wartung und -Reparatur
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DEU-Bonn: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
und Hilfestellung Rahmenvertrag für die Bereitstellung einer
infrastrukturagnostischen internen Entwicklungsplattform
2026/S 85/2026 302869
Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Rahmenvertrag für die Bereitstellung einer infrastrukturagnostischen internen
Entwicklungsplattform
OJ S 85/2026 04/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvertrag für die Bereitstellung einer infrastrukturagnostischen internen
Entwicklungsplattform
Beschreibung: Das ITZBund benötigt die Bereitstellung einer infrastruktur-agnostischen
internen Entwicklungsplattform, die Entwicklungsteams eine standardisierte, vollumfängliche
und integrierte Umgebung für die Softwareentwicklung auf VM- und/oder Containerbasis
Kennung des Verfahrens: 50661c8a-93ff-42e8-9304-755d95fb32b2
Interne Kennung: Z42-2025-0207
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72250000
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72261000 Software-Unterstützung,
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über
das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB)
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach § 299
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a
und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
(§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs
(Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263
des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist
(§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§
124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§
123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvertrag für die Bereitstellung einer infrastrukturagnostischen internen
Entwicklungsplattform
Beschreibung: Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 4 Jahren/ 48 Monaten
geschlossen. Das geschätzte Abrufvolumen für die o.g. Unterstützungsleistungen beträgt
bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags von vier Jahren
insgesamt rund 6.900 Personentage.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72250000
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72261000 Software-Unterstützung,
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#,
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Verpflichtend zur sozialen Nachhaltigkeit
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungskriterium 1.1 - Referenzen Zum Nachweis der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mittels der Vorlage
Referenzen drei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Die
Leistungsbereiche umfassen dabei die in den Mindestanforderungen b) bis f) aufgeführten
technischen Schwerpunkte. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand
und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Im Falle von
Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden ist im Vordruck Referenzen im Feld Referenz des Bewerbers / Bieters der
Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das
eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit
erforderlich, bitte mehrfach. Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu
machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages in Euro, bezogen
auf den maßgeblichen Referenzeitraum, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der
zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: a)
Der Auftragsgegenstand von mindestens zwei Referenzprojekten muss die Einführung oder
den Betrieb einer Entwicklungsplattform mit Self-Service-Funktionalitäten und Unterstützung
von CI/CD-Prozessen umfassen; b) Der Auftragsgegenstand von mindestens einem
Referenzprojekt muss die Migration von Java-Anwendungen in die IDP mit Preview-
Deployment-Prozessen und Unterstützung von Code-Review umfassen; c) Der
Auftragsgegenstand von mindestens einem Referenzprojekt muss den Betrieb in einer
sicherheitskritischen Umgebung oder für eine regulierte Organisation umfassen; d) Der
Auftragsgegenstand von mindestens einem Referenzprojekt weist Erfahrungen im Betrieb in
restriktiven On-Premise Infrastrukturen ohne direkte Internetanbindung/Air-Gap nach; e) Der
Auftragsgegenstand von mindestens einem Referenzprojekt weist Erfahrungen mit
mandantenfähigen oder organisationsübergreifend genutzten Umgebungen für mindestens
10.000 Anwender nach; f) Die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das
Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der
Auftragsbekanntmachung); g) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige
Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die
bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit); Sofern es sich um
eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte
Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt
werden. Es sind hier nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere
Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach
Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den
entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die
Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten
Referenzen einzureichen. Das ITZBund behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu
verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte
Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit
und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen
über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind,
kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form
einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises
ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte
berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des
Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und
200.000 EUR).
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungskriterium 1.2.1 - Rolle 1 - Fachpersonal
systemnahe Unterstützungsleistungen (IDP-Experte) Zum Nachweis der personellen
Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die Anzahl der
technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen. Im Bereich der Dienstleistungen Fachpersonal systemnahe
Unterstützungsleistungen (IDP-Experte) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
IDP-Experte: 4 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form
der ausgefüllten Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von Bietergemeinschaften
werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von
Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes
eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es
gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die
Fachkraft systemnahe Unterstützungsleistungen (IDP-Experte) muss die allgemeinen
Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.4 der
Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkräfte IDP-Experten müssen die folgenden
Anforderungen erfüllen: a) Berufs- und Projekterfahrung: mindestens 2 Jahre
Berufserfahrung als IDP-Experte in der Nutzung und Weiterentwicklung der angebotenen IDP
b) Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen: IDP Plattformadministration für
Entwicklungsteams Anwendung der IDP in der Softwareentwicklung Erstellung und Pflege
von Pipelines in der IDP Einbindung von Buildtools (z.B. github, gitlab oder Jenkins) in die
IDP Durchführung von Code-Reviews mit der IDE in der IDP Erstellung und Pflege von
Services im Marktplatz der IDP Migration von legacy Java-Anwendungen in die IDP c)
Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien: angebotene IDP in der
Softwareentwicklung Build-Tools (Jenkins oder github oder gitlab) Reichen Sie als Beleg für
das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur
Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle für die Kriterien der Relevante
Bildungs- und Berufsqualifikationen mitgenutzt: Eignungskriterium 1.2.2 - Rolle 2 -
Fachpersonal zur Betriebs- und Support-Unterstützung (IDP-Administrator) Zum Nachweis der
personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die
Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Dienstleistungen zur Betriebs- und Support-
Unterstützung (IDP-Administrator) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: IDP-
Administrator: 5 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form
der ausgefüllten Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von Bietergemeinschaften
werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von
Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes
eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es
gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die
Fachkraft zur Betriebs- und Support-Unterstützung (IDP-Administrator) muss die allgemeinen
Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.4 der
Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkräfte IDP-Administrator müssen die folgenden
Anforderungen erfüllen: a) Berufs- und Projekterfahrung: mindestens 2 Jahre
Berufserfahrung als IDP-Administrator der angebotenen IDP. b) Praktische Erfahrungen in
folgenden Bereichen: Systemarchitektur für die IDP Installation der IDP Administration
und Monitoring der IDP Kapazitätsplanung der IDP Behebung von Störungen in der IDP c)
Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien: angebotene IDP als Administrator
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit
die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtangebotsumme inkl. USt. gemäß Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=857557
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=857557
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise
soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist
hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Registrierungsnummer: 991-18202-59
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internetadresse: https://www.itzbund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 17e4ff05-3f45-47a1-be07-962268795936 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2026 12:23:21 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 85/2026
Datum der Veröffentlichung: 04/05/2026
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=857557
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=857557
https://www.itzbund.de
http://www.bundeskartellamt.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-302869-2026-DEU.txt
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