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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Cottbus - Deutschland Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung EU, Juri-Gagarin-Straße 11- 14, Demontage Balkone, 08.06.2026
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026050700433127280 / 312152-2026
Veröffentlicht :
07.05.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
06.11.2026
Angebotsabgabe bis :
08.06.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45111000 - Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
DEU-Cottbus: Deutschland Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
EU, Juri-Gagarin-Straße 11- 14, Demontage Balkone, 08.06.2026

2026/S 88/2026 312152

Deutschland Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung EU, Juri-Gagarin-Straße 11-
14, Demontage Balkone, 08.06.2026
OJ S 88/2026 07/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
E-Mail: Stefan.Bramburger@gwc-cottbus.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: EU, Juri-Gagarin-Straße 11-14, Demontage Balkone, 08.06.2026
Beschreibung: 1 psch Technologie Demontagearbeiten, mittels Einsatz von fahrbaren
Hubarbeitsbühnen, 4 Stk Suchschachtungen, 248 Sicherung Balkontüren, Probenahmen,
Entsorgung, ca. 2900 m Abbruch Fugendichtstoff, Demontage und Entsorgung von
Brüstungsplatten, Balkon-Anlagen, Dachplatten
Kennung des Verfahrens: 92009ad5-d2a9-48b2-840f-e1563d5cb9af
Interne Kennung: EU, Juri-Gagarin-Straße 11-14, Demontage Balkone, 08.06.2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Sofern ein Bieter Fehler in den Ausschreibungsunterlagen
findet, muss unmittelbar eine Meldung über den Vergabemarktplatz Brandenburg an die
Vergabestelle erfolgen. Die Öffnugn der Angebote erfolgt ohne Präsenz von Bietern. Die
Öffnung wird durch die Vergabestelle der GWC GmbH und dem Planungsbüro durchgeführt.
Angebote dürfen nur elektronsich über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingreicht
werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB muss ein Vergaberechtsverstoß innerhalb
von zehn Tagen nach Kenntnis gerügt werden.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Juri-Gagarin-Straße 11-14
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90HKFH#

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c
des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen vgl. § 123 Abs.
1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden

Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
Abs. 4 S. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem

Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: gl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des

Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
Nr. 8, 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: EU, Juri-Gagarin-Straße 11-14, Demontage Balkone, 08.06.2026
Beschreibung: 1 psch Technologie Demontagearbeiten, mittels Einsatz von fahrbaren
Hubarbeitsbühnen, 4 Stk Suchschachtungen, 248 Sicherung Balkontüren, Probenahmen,
Entsorgung, ca. 2900 m Abbruch Fugendichtstoff, Demontage und Entsorgung von
Brüstungsplatten, Balkon-Anlagen, Dachplatten

Interne Kennung: EU, Juri-Gagarin-Straße 11-14, Demontage Balkone, 08.06.2026

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Juri-Gagarin-Straße 11-14
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 06/11/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme# Der Bieter hat die in der Leistungsausführung bereitgestellten Unterlagen des
Auftraggebers auszufüllen. Weiterhin sind die Gewerke-LVs in D.83, X.83 usw. zur Verfügung
gestellt.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der
Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen.
Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten,
Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung,
Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist
nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von
Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen
Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden
Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen,

Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung,
Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem
Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für
den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für
den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen,
außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung
mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.Ausschlussgründe nach §§ 123,
124 GWB Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der
/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht
nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere
Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc.
vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die
Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der
Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem
Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.Leistungen von Bietergemeinschaft,
Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft
abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder
der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der
Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Falls der Einsatz von
Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die
Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben
beabsichtigt. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der
Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf.
welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten
tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den
betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-
finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis
erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen für
den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine
Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich Der Bieter,
die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in
wirtschaftlichfinanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen
Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich lt.
Leistungsbeschreibung bzw. Ausschreibungsunterlagen in den Geschäftsjahren 2022, 2023
und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem
unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre vor der Absendung der EU- weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber
verlangt weder einen Mindestgesamtumsatz noch einen spezifischen Jahresmindestumsatz.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von
Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die
Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich- finanzieller Hinsicht verleiht
/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich- finanzieller Hinsicht.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Versicherungsnachweis Der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in
wirtschaftlichfinanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen
Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen. Als versicherte Risiken
müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem
ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich
der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-
finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller
Hinsicht.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der
/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technischberuflicher Hinsicht verleiht/verleihen)
und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt
/erbringen) muss/müssen mindestens drei Referenzaufträge über die Ausgeschriebene
Leistung aus den letzten fünf Geschäftsjahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-
weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben
zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber
(an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin
bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt
und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu
beschreiben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die
Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er
/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die
Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die
Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG
einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der
Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem
Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Bieter mit dem besten Angebotspreis für die ausgeschriebene Leistung
erhält den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis
ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bestbieter erhält den Zuschlag.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HKFH/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HKFH

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9Y90HKFH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 12. Sicherheitsleistungen (zu § 17 VOB/B) 12.1. Der
AN übergibt dem AG zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis,
insbesondere wegen Erfüllungs-, Schadenersatz- und Mängelansprüchen eine
unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft
eines deutschen Kreditinstitutes oder einer deutschen Versicherungsgesellschaft, in der sich
das Institut unter Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, Anfechtbarkeit sowie auf ein
etwaiges Recht zur Hinterlegung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 10 % (i. W. zehn
vom Hundert) der vertraglich vereinbarten Bruttovergütung verpflichtet hat. Die
Vertragserfüllungsbürgschaft ist nach erfolgter Abnahme der vertraglichen Leistungen Zug um
Zug gegen Leistung der Sicherheit für Mängelansprüche gemäß 12.2 zurückzugeben. (Punkt
12.1 gilt für Bauvertragssummen ab 50.000,00 EUR netto) 12.2. Die Parteien vereinbaren,
dass der AG berechtigt ist, einen Betrag in Höhe von 5 % der anerkannten
Bruttoschlussrechnungssumme für die Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche
einzubehalten. Dem AN steht das Recht zu, diesen Einbehalt durch eine Bürgschaft gemäß §
17 Abs. 4 VOB/B abzulösen. (Punkt 12.2 gilt für Bauvertragssummen ab 30.000,00 EUR
netto) 12.3. Der AG nutzt den Service der Trustlog GmbH. Der AN ist nicht verpflichtet, diesen
Service zu nutzen.
Frist für den Eingang der Angebote: 08/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 08/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Die Angebotsöffnung erfolgt digital ohne Bieterpräsenz
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach
ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Registrierungsnummer: DE138775788
Postanschrift: Werbener Straße 3
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
E-Mail: Stefan.Bramburger@gwc-cottbus.de
Telefon: +49 3557826-122
Internetadresse: https://www.gwc-cottbus.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: 03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cd8d4309-cdef-466b-8594-83aaa71be43c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/05/2026 13:09:11 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 88/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/05/2026

Referenzen:
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HKFH
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90HKFH/documents
https://www.gwc-cottbus.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-312152-2026-DEU.txt

 
 
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