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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Ludwigsburg - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe Linienbündel LB08 Neckartal Los 1 und Los 2
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026050700460727613 / 312479-2026
Veröffentlicht :
07.05.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2035
Angebotsabgabe bis :
03.07.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU-Ludwigsburg: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe
Linienbündel LB08 Neckartal Los 1 und Los 2

2026/S 88/2026 312479

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe Linienbündel LB08 Neckartal Los 1 und
Los 2
OJ S 88/2026 07/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
E-Mail: Vergabe.OEPNV@Landkreis-Ludwigsburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Vergabe Linienbündel LB08 Neckartal Los 1 und Los 2
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen
Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Linienbündel LB08 Neckartal Los 1 und Los 2.
In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027
12.12.2027 und Fahrplanzustand 2: 13.12.2027 31.12.2035. Umfasst sind folgende Linien in
Los 1: Linie 444 im Zustand 1: Ludwigsburg Freiberg (N) Großingersheim Pleidelsheim
Höpfigheim Steinheim, Linie 444 im Zustand 2: 444 Freiberg (N) Pleidelsheim
Höpfigheim Steinheim, Linie 444 im Zustand 2 Option 1: Freiberg (N) Bahnhof Freiberg
Stadtzentrum, Linie 444 im Zustand 2 Option 2: Höpfigheim Steinheim, Linie 444A im
Zustand 1: Freiberg (N) Pleidelsheim Höpfigheim (Schülerverkehr), Linie 444A im Zustand
2: Freiberg (N) Pleidelsheim Höpfigheim (Schülerverkehr), Linie 445 im Zustand 2:
Freiberg (N) Großingersheim, Linie 446 im Zustand 1: Freiberg (N) Großingersheim
Kleiningersheim, Linie 446 im Zustand 2: Ludwigsburg Freiberg (N) Großingersheim
Kleiningersheim, Linie 446A im Zustand 1: Freiberg (N) Großingersheim Kleiningersheim
(Schülerverkehr), Linie 446A im Zustand 2: Freiberg (N) Großingersheim Kleiningersheim
(Schülerverkehr), Linie 459 im Zustand 1: Freiberg (N) Pleidelsheim Mundelsheim
Besigheim, Linie 459 im Zustand 2: Freiberg (N) Pleidelsheim Mundelsheim Besigheim,
Linie 459 im Zustand 2 Option 1: Mundelsheim Besigheim, Linie 459A im Zustand 1:
Freiberg (N) Mundelsheim Hessigheim Besigheim (Schülerverkehr), Linie 459A im
Zustand 2: Mundelsheim Hessigheim Besigheim (Schülerverkehr), Linie 567 im Zustand 1:
Hohenhaslach Freudental Bietigheim Großingersheim Pleidelsheim ( Murr), Linie 567
im Zustand 2: Bietigheim Großingersheim Pleidelsheim ( Murr), Linie 567 im Zustand 2
Option 1: Pleidelsheim Murr, Linie 567A im Zustand 1: Kleiningersheim Großingersheim
Bietigheim (Schülerverkehr), Linie 567A im Zustand 2: Kleiningersheim Großingersheim
Bietigheim (Schülerverkehr), Linie 577 im Zustand 2: Hohenhaslach Freudental
Bietigheim, Linie 577 im Zustand 2 Option 1: Hohenhaslach Steige Hohenhaslach Schule,
Linie N44 im Zustand 1: Freiberg (N) Großingersheim Pleidelsheim Höpfigheim
Mundelsheim Hessigheim Kleiningersheim Freiberg (N), Linie N44 im Zustand 2:
Freiberg (N) Großingersheim Pleidelsheim Höpfigheim Mundelsheim Hessigheim
Kleiningersheim Freiberg (N). In Los 2 sind folgende Linien umfasst: Linie 560 im Zustand 1:

Stadtverkehr Besigheim, Linie 560 im Zustand 2: Stadtverkehr Besigheim, Linie 568 im
Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim - Ottmarsheim, Linie 568A im Zustand 1:
Freudental - Löchgau - Besigheim Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2
Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 568A im Zustand 2 Freudental - Löchgau
Besigheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Option 1 Freudental - Löchgau -
Besigheim, Linie 573 im Zustand 1: Kirchheim (N) - Gemmrigheim (- Ottmarsheim), Linie 573
im Zustand 2 Besigheim - Ottmarsheim, Linie 573A im Zustand 2 Besigheim Ottmarsheim
(Schülerverkehr), Linie 574 im Zustand 1: Besigheim - Kirchheim (N) - Bönnigheim, Linie 574A
im Zustand 2 Bönnigh. - Kirchheim (N) - Gemmrigh. Besigheim (Schülerverkehr), Linie 575
im Zustand 2 Kirchheim (N) Bahnhof - Erlebnispark Tripsdrill, Linie N58 im Zustand 1:
Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) -
Walheim - Besigheim - Bietigheim, Linie N58 im Zustand 2 Bietigheim - Großingersheim -
Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1
beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab
Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer
Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus
diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei
verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels LB08 Los 1 und Los 2
dargestellt. Die Fahrpläne im Zustand 2 sind bereits auf den Zielzustand ab Inbetriebnahme
des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) abgestimmt. Da der genaue
Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5
zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027
angenommen (voraussichtlich 12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die
vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden
Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später
oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den
dann gültigen Fahrplanzustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als
Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter
verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und
fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht. Die Kommunen haben die
Möglichkeit, beim Auftraggeber Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen
mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen
Stelle gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis
zwei Jahre nach Zuschlagserteilung verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des
Verkehrsvertrags wird dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt
angepasst. Die Optionen betreffenden Leistungsbestandteile in den Losen 1 und 2 ergeben
sich aus der jeweiligen Anlage 3 Leistungsbeschreibung .
Kennung des Verfahrens: df6d45c3-8303-49e3-9b5f-cc191190fa6c
Interne Kennung: LB08
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen)
Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen,
wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-
Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zu-lässig
(wettbewerbsunschädlich), wenn jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG
Düssel-dorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rdnr. 69) sich nicht mit einem ei-genständigen
Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten,
technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der
Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der
Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder die Unternehmen für
sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger
Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder die beteiligten Unternehmen für sich
genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und
kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein
erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist
im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb
die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 2 (Formblatt
Bietergemeinschaft) zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein
eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer
eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen
werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des
Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von
dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden
Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im
Vergabeverfahren unter E.I.1. eine Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach §
123 GWB. 2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 2_Vordrucke
für Erklärungen im Vergabeverfahren, unter F.) unter Berücksichtigung der Besonderen
Vertragsbedingungen und Hinweise. 3. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im
Vergabeverfahren unter E.IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit
Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.2. eine Erklärung zu den

fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 2. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen
im Vergabeverfahren unter E.III. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen
des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im
Vergabeverfahren unter E.IV. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des
§ 21 Abs. 1 S. 1 AEntG nicht vorliegen, 4. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im
Vergabeverfahren unter E.V. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des §
98c Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht vorliegen, 5. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im
Vergabeverfahren unter E. VI. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des
§ 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit Anlage 2_Vordrucke für
Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.VII. eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG nicht vorliegen. Von einem Ausschluss nach §
123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§
125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage
2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.II. und E.VIII. vorzulegen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im
Linienbündel LB08 Neckartal Los 1
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen
Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Linienbündel LB08 Neckartal Los 1. In diesem
Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 12.12.2027
und Fahrplanzustand 2: 13.12.2027 31.12.2035. Umfasst sind folgende Linien in Los 1: Linie
444 im Zustand 1: Ludwigsburg Freiberg (N) Großingersheim Pleidelsheim Höpfigheim
Steinheim, Linie 444 im Zustand 2: 444 Freiberg (N) Pleidelsheim Höpfigheim
Steinheim, Linie 444 im Zustand 2 Option 1: Freiberg (N) Bahnhof Freiberg Stadtzentrum,
Linie 444 im Zustand 2 Option 2: Höpfigheim Steinheim, Linie 444A im Zustand 1: Freiberg
(N) Pleidelsheim Höpfigheim (Schülerverkehr), Linie 444A im Zustand 2: Freiberg (N)
Pleidelsheim Höpfigheim (Schülerverkehr), Linie 445 im Zustand 2: Freiberg (N)
Großingersheim, Linie 446 im Zustand 1: Freiberg (N) Großingersheim Kleiningersheim,
Linie 446 im Zustand 2: Ludwigsburg Freiberg (N) Großingersheim Kleiningersheim,
Linie 446A im Zustand 1: Freiberg (N) Großingersheim Kleiningersheim (Schülerverkehr),
Linie 446A im Zustand 2: Freiberg (N) Großingersheim Kleiningersheim (Schülerverkehr),
Linie 459 im Zustand 1: Freiberg (N) Pleidelsheim Mundelsheim Besigheim, Linie 459 im
Zustand 2: Freiberg (N) Pleidelsheim Mundelsheim Besigheim, Linie 459 im Zustand 2
Option 1: Mundelsheim Besigheim, Linie 459A im Zustand 1: Freiberg (N) Mundelsheim
Hessigheim Besigheim (Schülerverkehr), Linie 459A im Zustand 2: Mundelsheim
Hessigheim Besigheim (Schülerverkehr), Linie 567 im Zustand 1: Hohenhaslach
Freudental Bietigheim Großingersheim Pleidelsheim ( Murr), Linie 567 im Zustand 2:
Bietigheim Großingersheim Pleidelsheim ( Murr), Linie 567 im Zustand 2 Option 1:
Pleidelsheim Murr, Linie 567A im Zustand 1: Kleiningersheim Großingersheim
Bietigheim (Schülerverkehr), Linie 567A im Zustand 2: Kleiningersheim Großingersheim
Bietigheim (Schülerverkehr), Linie 577 im Zustand 2: Hohenhaslach Freudental
Bietigheim, Linie 577 im Zustand 2 Option 1: Hohenhaslach Steige Hohenhaslach Schule,
Linie N44 im Zustand 1: Freiberg (N) Großingersheim Pleidelsheim Höpfigheim
Mundelsheim Hessigheim Kleiningersheim Freiberg (N), Linie N44 im Zustand 2:
Freiberg (N) Großingersheim Pleidelsheim Höpfigheim Mundelsheim Hessigheim
Kleiningersheim Freiberg (N). Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu
erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die

zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart
21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde
liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1,
LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels LB08
Los 1. Die Fahrpläne im Zustand 2 sind bereits auf den Zielzustand ab Inbetriebnahme des
Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) abgestimmt. Da der genaue
Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5
zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027
angenommen (voraussichtlich 12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die
vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden
Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später
oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den
dann gültigen Fahrplanzustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als
Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter
verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und
fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht. Die Kommunen haben die
Möglichkeit, beim Auftraggeber Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen
mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen
Stelle gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis
zwei Jahre nach Zuschlagserteilung verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des
Verkehrsvertrags wird dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt
angepasst. Die Optionen betreffenden Leistungsbestandteile im Linienbündel LB08 Los 1
ergeben sich aus der jeweiligen Anlage 3 Leistungsbeschreibung .
Interne Kennung: LOT-0001 E62674692

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Kommunen haben die Möglichkeit, beim Auftraggeber
Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen mitanzubieten und die Kosten
dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert
auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis zwei Jahre nach
Zuschlagserteilung verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des Verkehrsvertrags wird
dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt angepasst. Die Optionen
betreffen folgende Linien: Option 1 Linie 444 Freiberg (N) Bahnhof Freiberg Stadtzentrum,
Option 2 Linie 444 Höpfigheim Steinheim, Option 1 Linie 459 Mundelsheim Besigheim,
Option 1 Linie 567 Pleidelsheim Murr, Option 1 Linie 577 Hohenhaslach Steige
Hohenhaslach Schule.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-
Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG). Im Fahrplanzustand 1 (01.01.2027 -
12.12.2027) und im Fahrplanzustand 2 (ab 13.12.2027) gelten bei einer angenommenen
(Mindest-)Fahrzeugflotte von 22 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von
mindestens 7 emissionsfreien Fahrzeugen gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des
SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 262.000
Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 7 sauberen
Fahrzeuge gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen
diese Fahrzeuge mindestens 350.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium mit Eintragung in ein
relevantes Berufsregister angegeben wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Sonstiges
nicht auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine
Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens
tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02
Formblatt Verpflichtungserklärung verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung
ist nicht auf Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung beschränkt. Nimmt ein Bieter die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47
Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
in Anspruch, muss das eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei
Bietergemeinschaften, wenn auf die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft
zurückgegriffen wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der
Nachweis oder die Verpflichtungserklärung (Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung)

auch eine entsprechende Erklärung umfassen. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu
ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen
vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S.
3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs.
1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG
und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der federführende Auftraggeber vor, dass der
Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der
Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen
Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für
sämtliche erbrachten Leistungen insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern
ausgeführten trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe
der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre. 2. Bestätigung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Vor Zuschlagserteilung hat der
erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in
geeigneter Höhe und für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium Eintragung in das
Handelsregister ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Eignung zur
Berufsausübung nicht auswählbar war. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des
Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und
die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.
März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, im Rahmen
des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden und darf nicht älter
als drei Monate vor Ende der Angebotsfrist datiert sein. § 50 VgV bleibt unberührt.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium Maßnahmen zur
Sicherstellung der Qualität ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nicht auswählbar war. Zur Beurteilung der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1.
Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter,
Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) einzutragen. 2. Es

werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der
letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe
der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung).
Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig.
Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten
Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck
der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf
Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über
das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als
nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem.
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung eines für die
Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen
Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person.
Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit) zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über
ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt.
Ausreichende Kapazitäten gelten als vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei drei
Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge, zwei
Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge,
einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den
Fahrzeugen und bei der maximalen Entfernung sind unschädlich. Die Erklärung muss
umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie) und wie vielen
Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut werden. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck
der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
anzugeben. 5. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu
benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die
Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind
vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer
betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze
/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck
der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
anzugeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70
Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der
Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu,
verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für
Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem
Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die
Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise
(Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein
fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0

Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle
Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des
Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen
erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt
die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine
volle Punktzahl.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und
Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen
Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein
Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in
Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: Konzept 1:
Fahrzeugkonzept (10 Punkte), Konzept 2: Personalkonzept (10 Punkte), Konzept 3:
Qualitätskonzept (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten
entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den Darlegungen in den
Konzepten wird ermittelt, was die angebotenen Leistungen voneinander unterscheidet. Im
Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept
das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte),
befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird;
enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept
gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen
zu den Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). Der Bieter hat seine
Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und den in der
Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den
Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des
generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der
Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem
Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren,
die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu
erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht
bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben
in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen.
Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie
der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die
Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage
des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres
regeln die Vergabeunterlagen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/06/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E62674692

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E62674692
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/07/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe
dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss
der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf

Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im
Linienbündel LB08 Neckartal Los 2
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen
Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Linienbündel LB08 Neckartal Los 2. In diesem
Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 12.12.2027
und Fahrplanzustand 2: 13.12.2027 31.12.2035. Umfasst sind folgende Linien in Los 2: Linie
560 im Zustand 1: Stadtverkehr Besigheim, Linie 560 im Zustand 2: Stadtverkehr Besigheim,
Linie 568 im Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim - Ottmarsheim, Linie 568A im
Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 568 im
Zustand 2 Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 568A im Zustand 2 Freudental - Löchgau
Besigheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Option 1 Freudental - Löchgau -
Besigheim, Linie 573 im Zustand 1: Kirchheim (N) - Gemmrigheim (- Ottmarsheim), Linie 573
im Zustand 2 Besigheim - Ottmarsheim, Linie 573A im Zustand 2 Besigheim Ottmarsheim
(Schülerverkehr), Linie 574 im Zustand 1: Besigheim - Kirchheim (N) - Bönnigheim, Linie 574A
im Zustand 2 Bönnigh. - Kirchheim (N) - Gemmrigh. Besigheim (Schülerverkehr), Linie 575
im Zustand 2 Kirchheim (N) Bahnhof - Erlebnispark Tripsdrill, Linie N58 im Zustand 1:
Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) -
Walheim - Besigheim - Bietigheim, Linie N58 im Zustand 2 Bietigheim - Großingersheim -
Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1
beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab
Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer
Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus
diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei
verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels LB08 Los 2. Die Fahrpläne
im Zustand 2 sind bereits auf den Zielzustand ab Inbetriebnahme des
Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) abgestimmt. Da der genaue
Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5
zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027
angenommen (voraussichtlich 12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die
vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden
Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später
oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den
dann gültigen Fahrplanzustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als
Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter
verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und
fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht. Die Kommunen haben die
Möglichkeit, beim Auftraggeber Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen
mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen
Stelle gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis
zwei Jahre nach Zuschlagserteilung verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des
Verkehrsvertrags wird dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt

angepasst. Die Optionen betreffenden Leistungsbestandteile im Linienbündel LB08 Los 2
ergeben sich aus der jeweiligen Anlage 3 Leistungsbeschreibung .
Interne Kennung: LOT-0002 E62674692

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Kommunen haben die Möglichkeit, beim Auftraggeber
Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen mitanzubieten und die Kosten
dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert
auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis zwei Jahre nach
Zuschlagserteilung verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des Verkehrsvertrags wird
dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt angepasst. Die Optionen
betreffen folgende Linien: Option 1 Linie 568 Freudental - Löchgau - Besigheim.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-
Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG). Im Fahrplanzustand 1 (01.01.2027 -
12.12.2027) und Fahrplanzustand 2 (ab 13.12.2027) gelten bei einer angenommenen
(Mindest-)Fahrzeugflotte von 12 Fahrzeugen im Zustand 1 und 13 Fahrzeugen im Zustand 2
folgende Mindestvorgaben in Zustand 1 und 2: Einsatz von mindestens 4 emissionsfreien
Fahrzeugen gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen
diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Einsatz von mindestens 4 sauberen Fahrzeuge gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des
SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 200.000
Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium mit Eintragung in ein
relevantes Berufsregister angegeben wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Sonstiges
nicht auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine
Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens
tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02
Formblatt Verpflichtungserklärung verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung
ist nicht auf Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung beschränkt. Nimmt ein Bieter die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47
Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
in Anspruch, muss das eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei
Bietergemeinschaften, wenn auf die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft
zurückgegriffen wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der
Nachweis oder die Verpflichtungserklärung (Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung)
auch eine entsprechende Erklärung umfassen. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu
ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen
vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S.
3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs.
1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG
und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der federführende Auftraggeber vor, dass der
Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der
Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen
Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für
sämtliche erbrachten Leistungen insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern
ausgeführten trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe
der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre. 2. Bestätigung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Vor Zuschlagserteilung hat der
erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in

geeigneter Höhe und für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium Maßnahmen zur
Sicherstellung der Qualität ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nicht auswählbar war. Zur Beurteilung der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1.
Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter,
Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) einzutragen. 2. Es
werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der
letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe
der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung).
Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig.
Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten
Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck
der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf
Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über
das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als
nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem.
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung eines für die
Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen
Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person.
Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit) zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über
ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt.
Ausreichende Kapazitäten gelten als vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei drei
Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge, zwei
Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge,
einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den
Fahrzeugen und bei der maximalen Entfernung sind unschädlich. Die Erklärung muss
umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie) und wie vielen
Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut werden. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck
der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
anzugeben. 5. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu
benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die
Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind
vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer
betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze
/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck
der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
anzugeben.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium Eintragung in das
Handelsregister ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Eignung zur
Berufsausübung nicht auswählbar war. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des
Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und
die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.
März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, im Rahmen
des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden und darf nicht älter
als drei Monate vor Ende der Angebotsfrist datiert sein. § 50 VgV bleibt unberührt.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70
Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der
Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu,
verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für
Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem
Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die
Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise
(Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein
fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0
Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle
Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des
Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen
erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt
die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine
volle Punktzahl.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und
Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen
Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein
Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in
Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: Konzept 1:
Fahrzeugkonzept (10 Punkte), Konzept 2: Personalkonzept (10 Punkte), Konzept 3:
Qualitätskonzept (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten
entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den Darlegungen in den
Konzepten wird ermittelt, was die angebotenen Leistungen voneinander unterscheidet. Im
Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept
das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte),
befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird;
enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept
gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen
zu den Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). Der Bieter hat seine

Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und den in der
Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den
Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des
generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der
Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem
Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren,
die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu
erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht
bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben
in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen.
Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie
der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die
Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage
des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres
regeln die Vergabeunterlagen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/06/2026
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E62674692

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E62674692
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 97 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/07/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe
dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss
der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002222
Postanschrift: Hindenburgstr. 40
Stadt: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabe.OEPNV@Landkreis-Ludwigsburg.de
Telefon: +4971411442317
Internetadresse: https://www.landkreis-ludwigsburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 34831e7a-bc8e-4693-bb0c-b2fcd2a1d313 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/05/2026 13:58:25 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 88/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/05/2026

Referenzen:
https://www.landkreis-ludwigsburg.de
https://www.subreport.de/E62674692
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202605/ausschreibung-312479-2026-DEU.txt

 
 
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