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Titel :
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DEU-Esslingen - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen und in der Stadt Stuttgart (Linienbündel ES04)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026060400504900036 / 383439-2026
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Veröffentlicht :
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04.06.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2035
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Angebotsabgabe bis :
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20.07.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DEU-Esslingen: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Leistungen
der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen und in der Stadt
Stuttgart (Linienbündel ES04)
2026/S 106/2026 383439
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung
im Landkreis Esslingen und in der Stadt Stuttgart (Linienbündel ES04)
OJ S 106/2026 04/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / Infrastrukturplanung
E-Mail: oepnv@lra-es.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Stuttgart
E-Mail: sebastian.hettwer@stuttgart.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen und in der
Stadt Stuttgart (Linienbündel ES04)
Beschreibung: Die öffentlichen Auftraggeber sind zuständige Aufgabenträger im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes
über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-
Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch
zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Der
Landkreis und die Stadt Stuttgart sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden
Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die
aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel 4 zum 31.12.2026 endet, war die
Verkehrsleistung ab dem 01.01.2027 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben.
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im
Buslinienverkehr auf den Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131, N19 und N22. In Summe
belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund
2.060.092 Fahrplankilometer pro Jahr. Zum 01.07.2028 entfällt die Linie 124 vollständig.
Voraussichtlich zum Fahrplanwechsel am 10.12.2028 erfolgt die Inbetriebnahme der
Verlängerung der S-Bahn bis Neuhausen und damit des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs
(ZOB) in Neuhausen. Damit ändert sich die Linienführung der Linie 121. Zur Inbetriebnahme
des neuen ZOB sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den
dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
Eine eventuelle Anpassung kann zu einer geringfügigen Änderung des Leistungsumfangs
führen, es ist jedoch voraussichtlich von keiner relevanten Steigerung der anfallenden
Fahrplanstunden und Kilometer auszugehen. Es handelt sich ausschließlich um
Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den
vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. Durch den Landkreis
Esslingen erfolgt als federführender Auftraggeber die Zuschlagserteilung.
Kennung des Verfahrens: 04bd5842-8c40-4113-86b5-bc2d4b6b4f55
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen)
Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen,
wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VIIVerg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-
Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig
(wettbewerbsunschädlich), wenn · jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG
Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rdnr. 69) sich nicht mit einem eigenständigen
Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten,
technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der
Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der
Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder · die Unternehmen für
sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger
Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder · die beteiligten Unternehmen für
sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und
kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein
erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist
im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb
die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 02 (Formblatt
Bietergemeinschaft) zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein
eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer
eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen
werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des
Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von
dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden
Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen
eine Erklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig fest-
gesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgezählten
Straftaten vorliegen. 2. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Erklärung,
dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß
nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Eine
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 02 Verpflichtungserklärung
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG)) 4. Mit Anlage 02 Erklärungen zu
Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art.
5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten
Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
zu gehören. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind ein-
zureichen: 1. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Erklärung, dass
Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 2. Mit Anlage 02 Erklärungen zu
Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs.
1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine
Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen,
4. Mit Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen 5. Mit Anlage 02
Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit
Anlage 02 Erklärungen zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass gegen den Bieter
in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und
mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Von einem
Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nach-gewiesenen Selbstreinigung
abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen
sind mit Anlage 02 Erklärung zu Ausschlussgründen vorzulegen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Esslingen und in der
Stadt Stuttgart (Linienbündel ES04)
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen
Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131,
N19 und N22. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem
Planungsstand auf rund 2.060.092 Fahrplankilometer pro Jahr. Zum 01.07.2028 entfällt die
Linie 124 vollständig. Voraussichtlich zum Fahrplanwechsel am 10.12.2028 erfolgt die
Inbetriebnahme der Verlängerung der S-Bahn bis Neuhausen und damit des neuen Zentralen
Omnibusbahnhofs (ZOB) in Neuhausen. Damit ändert sich die Linienführung der Linie 121.
Zur Inbetriebnahme des neuen ZOB sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die
Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem
Aufgabenträger abzustimmen. Eine eventuelle Anpassung kann zu einer geringfügigen
Änderung des Leistungsumfangs führen, es ist jedoch voraussichtlich von keiner relevanten
Steigerung der anfallenden Fahrplanstunden und Kilometer auszugehen. Mit der
Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene
Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine
Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge
emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele
auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen
(Mindest-)Fahrzeugflotte von 26 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von
mindestens 8 emissionsfreien Fahrzeugen (3 Standardbusse und 5 Gelenkbusse) gemäß §
2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge
mindestens 300.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von
mindestens 8 sauberen Fahrzeuge gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG,
zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 400.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr
eingesetzt werden.
Interne Kennung: LOT-0001 E91395478
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe
der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre. 2. Bestätigung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Vor Zuschlagserteilung hat der
erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in
geeigneter Höhe und für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer
Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sofern das Kriterium Maßnahmen zur Sicherstellung
der Qualität ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit nicht auswählbar war. Zur Beurteilung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit
den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die
Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit) einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare
Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der
Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit
bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und
Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben
zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht
berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer
Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des
gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein.
Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen
Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden
Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei
Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren
Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen
werden. 3. Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen
Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die
Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der
Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) zu erfolgen.
4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Betriebsleiter nach BOKraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt (Mindestanforderung). Ausreichende
Kapazitäten gelten als vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei drei Betriebsstandorten
mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge, zwei Betriebsstandorten
mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge, einem Betriebsstandort
100 Fahrzeuge betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den Fahrzeugen und bei der
maximalen Entfernung sind unschädlich. Die Erklärung muss umfassen, wie viele
Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie) und wie vielen Fahrzeugen von dem
Betriebsleiter betreut werden. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
(Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben. 5. Der
Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt (Mindestanforderung); ausreichende
Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio.
Fahrplankilometer betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel
/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem
Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
anzugeben.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70
Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der
Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu,
verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für
Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem
Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die
Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise
(Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein
fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0
Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle
Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des
Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen
erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt
die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine
volle Punktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Qualität
Beschreibung: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und
Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen
Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält
er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30
Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: Konzept 1: Fahrzeugkonzept (10
Punkte) Konzept 2: Personalkonzept (10 Punkte) Konzept 3: Qualitätskonzept (10
Punkte) Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage
6_Bewertungsmatrix bewertet. Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer
vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und
vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs
erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten
Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die
meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten
jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund erfolgt diese Bewertung nach folgenden
Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das
angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut
(6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt)
erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt
das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Der Bieter
hat seine Konzepte nach den in den Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen
und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit
den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb
des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der
Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem
Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren,
die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu
erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht
bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber
hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den
Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der
Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4.
b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind
auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei
Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E91395478
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E91395478
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 57 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 20/07/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe
dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0004). Etwaige Vergabeverstöße muss
der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / Infrastrukturplanung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / Infrastrukturplanung
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / Infrastrukturplanung
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008492
Postanschrift: Pulverwiesen 11
Stadt: Esslingen a. N.
Postleitzahl: 73728
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Andreas Merkle
E-Mail: oepnv@lra-es.de
Telefon: +49 711390241633
Fax: +49 711390258030
Internetadresse: https://www.landkreis-esslingen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Stuttgart
Registrierungsnummer: DE147 793 909
Abteilung: Abteilung Verkehrsausbau, Investitionen, ÖPNV
Postanschrift: Marktplatz 1
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Verkehrsausbau
E-Mail: sebastian.hettwer@stuttgart.de
Telefon: +49 711216-60776
Internetadresse: www.stuttgart.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 17329306-919f-495d-93da-0f4df475818c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/06/2026 16:24:15 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 106/2026
Datum der Veröffentlichung: 04/06/2026
Referenzen:
https://www.landkreis-esslingen.de
https://www.subreport.de/E91395478
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-383439-2026-DEU.txt
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