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Titel :
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DEU-Mannheim - Deutschland Einbau von Türen und Fenstern Projekt Erweiterung eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst Fenster, Außentüren und Sonnenschutz
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026062201181945041 / 428077-2026
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Veröffentlicht :
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22.06.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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11.06.2027
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Angebotsabgabe bis :
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27.07.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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44115900 - Sonnenschutzvorrichtungen
44221000 - Fenster, Türen und zugehörige Artikel
45421130 - Einbau von Türen und Fenstern
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DEU-Mannheim: Deutschland Einbau von Türen und Fenstern Projekt
Erweiterung eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst Fenster,
Außentüren und Sonnenschutz
2026/S 118/2026 428077
Deutschland Einbau von Türen und Fenstern Projekt Erweiterung eines Bürogebäudes im
Industriepark Frankfurt-Höchst Fenster, Außentüren und Sonnenschutz
OJ S 118/2026 22/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Contargo GmbH & Co. KG
E-Mail: info@contargo.net
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber
subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Projekt Erweiterung eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst Fenster,
Außentüren und Sonnenschutz
Beschreibung: Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Arbeiten für die
Fenster, Außentüren und Sonnenschutz für den Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes im
Industriepark Frankfurt-Höchst im Rahmen einer geförderten Maßnahme europaweit aus. Eine
ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind dem
Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu
entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den
örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer
Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung
zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei
einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert.
Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion
des Vergabeportals. Für die weiteren Besonderheiten bei der Ortsbesichtigung siehe die
Erläuterungen im Leistungsverzeichnis (Teil des Anlagenkonvoluts 03). Der Leistungszeitraum
für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Ende September
2026 und Mitte Juni 2027 liegen. Die Arbeiten sind in drei Bauabschnitten zu erbringen. Im 1.
Bauabschnitt werden die Fenster und Außentüren montiert. Die Montage des außenliegenden
Sonnenschutzes erfolgt im 2. Bauabschnitt nach Fertigstellung der Außenputzarbeiten. Zum
Endeder Baumaßnahme wird das Bautürblatt ausgebaut und das Eingangstürblatt montiert.
Ausführungsbeginn ist voraussichtlich der 28.09.2026. Die folgenden Fristen sind unbedingt
einzuhalten: · 14.12.2026 25.12.2026 (Montage Fenster + Außentüren, Bautürblatt) ·
11.06.2027 (Endfertigstellungstermin). Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung einen
Bauzeitenplan, eine Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis aufzustellen und
spätestens 12 Werktage vor Ausführung der Leistungen der Bauleitung vorzulegen.
ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom
Auftraggeber vorgegebenen Rahmenterminplan (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu beachten.
Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben
beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie
hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf
Folgendes hingewiesen: · Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis
mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03). · Die im
Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorlie-genden Planungsinhalte
sind als Mindestanforderungen zu verstehen. · Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen
Vertragsbedingungen (BVB Einheitspreisvertrag - Anlage 04) zu entnehmen. · Der
Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung auf seine Kosten
abzuschließen. Der Versicherungsnachweis ist bis Baubeginn beim AG einzureichen (siehe §
14 Abs. 1 der BVB Einheitspreisvertrag - Anlage 04). · Der obsiegende Bieter wird vor der
eigentlichen Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG
einzureichen. · Die Formulare VHB Bund 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation und
222 Preisermittlung über die Endsumme werden ggf. im Rahmen der Angebotsprüfung durch
die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot
eingereicht werden.
Kennung des Verfahrens: 5a0694b2-72ce-4f18-bcf1-b0cce8b49a87
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45421130 Einbau von Türen und Fenstern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44115900 Sonnenschutzvorrichtungen, 44221000 Fenster,
Türen und zugehörige Artikel
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Industriepark Höchst
Stadt: Frankfurt a.M.
Postleitzahl: 65926
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Baustelle liegt in: 65926 Frankfurt am Main, Industriepark
Höchst IPH , Bürogebäude G315 Der Industriepark Höchst liegt westlich von Frankfurt am
Main nördlich des Flughafen Frankfurt zwischen den Gemeinden Kelsterbach und
Unterliederbach. Die Containerumschlagfläche der Fa. Contargo befindet sich innerhalb des
Industrieparkgeländes am südlichen Ufer des Mains. Zugangsregelungen / Vorschriften für
Fremdfirmen Die Zufahrt zum Containerterminal ist nur über beschrankte Einfahrten mit
Zugangskontrolle möglich. Für den Zugang zum Containerterminal sind vorgegebene
Regularien (wie Anmeldung, Zugangsausweise, Einfahrgenehmigungen) zu beachten.
Einfahrtsberechtigung und Zutritt zum IPH, Sicherheitsinformationen/-vorschriften Der Zutritt
zum Industriepark Höchst und damit zur Baustelle für eine Ortsbesichtigung sowie auch für die
Ausführung aller Arbeiten erfordert: - eine Anmeldung aller für den Einsatz vorgesehenen
Personen einschließlich einem eventuell erforderlichen Ersatzpersonal sowie der Geräte /
Fahrzeuge beim Fremdfirmenmanagement des IPH und Beschaffen des Ausweises für
Fremdfirmenmitarbeiter sowie der notwendigen Einfahrtsgenehmigung für alle Fahrzeuge
sowie Geräte, - bei einer langeren Tätigkeitsdauer ist die Ausstellung eines kostenpflichtigen,
jedoch zeitlich begrenzten Dauerausweises einschließlich der Einfahrtsberechtigung
obligatorisch, - den Nachweis einer bestandenen Sicherheitsunterweisung für jede Person, -
einen gültigen Personalausweis / Ausweispapiere und eine gültige Arbeitserlaubnis, - eine
Anmeldung beim Betreiber des Containerterminals. Der AN übernimmt alle erforderlichen
Maßnahmen und Aufwendungen, die auf Grund der Tätigkeit im Industriepark u. a. für die
Einfahrt von Fahrzeugen und Geräten sowie für den Zutritt des geplanten Personals zum
Industriepark und damit zur Baustelle notwendig sind. Auf Grund der zu erwartenden, nicht
unerheblichen Aufwendungen ist für das Erlangen der Einfahrtsgenehmigung sowie der
Zutrittsberechtigung eine gesonderte Leistungsposition vorgesehen. Der AN ist verpflichtet, für
die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch das eingesetzte Personal einschließlich der
Nachunternehmer auf der Baustelle sowie im Industriepark zu sorgen.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende
Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Daten-
schutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen
und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlichen
Stelle: Contargo GmbH & Co. KG Rheinkaistraße 2 68159 Mannheim Kontaktdaten des
Datenschutzbeauftragten: Rhenus Office Systems GmbH Rhenus Platz 1 59439 Holzwickede
datenschutz@de.rhenus.com www.office-systems.de Zweck und Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines
Vergabeverfahrens; Ihre Daten werden fallbezogen verarbei-tet, um Vergabeverfahren nach
den Vorgaben der einschlägigen Vergabebestimmungen abwickeln zu können. Ihre Daten
werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.
Konkret werden ihre Daten zu folgenden Zwecken erhoben: Durchführung eines
Vergabeverfahrens, insbesondere: · Bereitstellung von Vergabeunterlagen · Beantwortung
von Bieterfragen · Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen · Überprüfung der
Eignung · Prüfung und Wertung von Angeboten · Erfüllen sonstiger vergaberechtlicher
Verpflichtungen · Dokumente und- Vertragsmanagement · Vertragsabwicklung · Erfüllung
datenschutzrechtlicher Verpflichtungen · Führen sachdienlicher Kommunikation b)
Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des
Vergabeverfahrens als öffentlicher Auftraggeber und erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1
Buchstabe b, c und e, Art. 6 Abs. 3 DSGVO. Der öffentliche Auftraggeber hat das geltende
Recht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verord-nung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(VgV), die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV), die Verordnung über
die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), die
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sektorenbereich (SektVO), die Unter-
schwellenvergabeverordnung (UVgO), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil A (VOB/A), das Gesetz zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetzes und zur Änderung der Hessischen Landeshaus-haltsordnung (HVTG), das
Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), das Geldwä-schegesetz (GwG) und die
Landeshaushaltsordnung (LHO BaWü). Empfänger von personenbezogenen Daten:
Empfänger innerhalb der Verwaltung: Die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung und
Regierung sowie ggf. deren Vor-gesetzte oder Prüfungsinstitutionen (z.B. Justiziariat,
Aufsichtsorgane, Innenrevisi-on, Datenschutzbeauftragter, Nachprüfungsstellen nach § 21
VOB/A). Auftragsverarbeiter: Mitarbeiter oder sonstige Personen, die die Vergabeplattform
betreuen. Dritte: · Unterlegene Bieter in EU-weiten Vergabeverfahren gemäß § 134 GWB, §
62 VgV, § 56 SektVO, § 36 VSVgV, § 30 KonzVgV sowie in nationalen Vergabeverfahren
gemäß § 46 UVgO, 19 VOB/A · Registerstellen (z.B. für die Abfrage von Ausschlussgründen
oder aufgrund von fördermittelrechtlichen Vorgaben) Tariftreueregister
Gewerbezentralregister Wettbewerbsregister Transparenzregister Hauptzollamt ·
Vergabeportal: Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgen die vorgeschriebenen
Veröffentlichungen zu vergebenen Aufträgen sowie zu Nachträgen bzw. Änderungen während
der Vertragslaufzeit. Diese Informationen enthalten i.d.R. zumindest auch den Namen des
beauftragten Unternehmens und in europaweiten Verfahren auch den Auftragswert des
Auftrags · Institutionen des Bundes (Statistisches Bundesamt) und die EU-Kommission im
Rahmen der Meldepflichten nach der Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher
Aufträge und Konzessionen (VergStatVO) · Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße
gegen Vergabebestim-mungen bei EU-weiten Vergabeverfahren (Vergabekammer) · Gerichte
im Falle von Eilrechtsschutzverfahren oder Klagen, bzw. bei Beschwerden gegen
Entscheidungen der Vergabekammer · Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzangaben
· Zuwendungsgeber im Rahmen von Verwendungsnachweisprüfungen, bzw. vorgesehene
Prüfstellen bei EU-geförderten Vorhaben · des Weiteren können im Rahmen von
Vergabeverfahren extern beauftragte Dritte (z.B. Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungen,
Rechtsberater sowie sonstige Beraterxinnen) beteiligt sein, z.B. im Rahmen der Bereit-stellung
von Vergabeunterlagen und / oder der Prüfung und Wertung von Teilnahmeanträgen und
Angeboten. Die beteiligten externen Dritten wer-den von den öffentlichen Auftraggebern auf
die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und das Datengeheimnis verpflichtet.
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden,
wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach § 19
Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000
Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der
Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für
den Zu-schlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen
Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Herkunft und Kategorien
der verarbeiteten personenbezogenen Daten: Es werden nur Daten erhoben, verarbeitet und
genutzt, die im Rahmen des Verga-beverfahrens von den Bewerbern und Bietern zur
Verfügung gestellt werden. Das sind insbesondere · Persönliche Kontaktdaten und Namen
von Unternehmen, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften
handelt, · Kontaktdaten von Ansprechpersonen des Unternehmens (z.B. Vor- und
Nachnahmen, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), · Daten zum Nachweis der
Gesetzestreue des Unternehmens, · Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter
Beschäftigter des Unter-nehmens und · Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte
vergleichbare Leistungen mit Angaben von Referenzgebern Eine Datenerhebung darüber
hinaus erfolgt nur, sofern eine rechtliche Verpflich-tung besteht oder in die Erhebung
eingewilligt wurde. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland Ihre
personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation
übermittelt. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beach-tung der
gesetzlichen Pflichten und Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Vergabeunterlagen sind
gemäß § 8 Abs. 4 VgV, § 6 Abs. 2 UVgO bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder der
Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des
Zuschlags. Vergabeunterlagen, die als nicht archivierungswürdig eingestuft wurden, werden in
der Regel zehn Jahre nach Ab-schluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht
vernichtet. Längere Aufbewahrungspflichten können sich beispielsweise im Rahmen von EU-
geförderten Vorhaben ergeben. Bei Vertragsunterlagen beträgt die Frist in der Regel maximal
30 Jahre nach Vertragsschluss, sie kann jedoch aufgrund einer längeren Vertragslaufzeit oder
im Kontext mit Prüfungen des betreffenden Vertrages ggf. auch län-ger ausfallen. Daneben
sind Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten ggf. auch die
haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus
Artikel 15 bis 20 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Es
besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen
Daten. Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern
die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige
Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO: Es besteht
grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt
jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.
a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO: Es
besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu
verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B.
wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20
DSGVO: Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Datenübertragung in
einem strukturierten, gängigen maschinenlesbaren Format. Recht auf Widerspruch: Es
besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers
/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern
nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht
(z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der
Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land
Nordrhein-Westfalen ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen,
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern
die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang
nachgekommen ist. Für die weiteren Einzelheiten siehe die Datei Aufforderungsschreiben
unter der Ziff. 8.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - Der Auftrag wird im Offenen Verfahren gem. § 3 Nr. 1 VOB/A-EU vergeben.
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Projekt Erweiterung eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst Fenster,
Außentüren und Sonnenschutz
Beschreibung: Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Arbeiten für die
Fenster, Außentüren und Sonnenschutz für den Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes im
Industriepark Frankfurt-Höchst im Rahmen einer geförderten Maßnahme europaweit aus. Eine
ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind dem
Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu
entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den
örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer
Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung
zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei
einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert.
Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion
des Vergabeportals. Für die weiteren Besonderheiten bei der Ortsbesichtigung siehe die
Erläuterungen im Leistungsverzeichnis (Teil des Anlagenkonvoluts 03). Der Leistungszeitraum
für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Ende September
2026 und Mitte Juni 2027 liegen. Die Arbeiten sind in drei Bauabschnitten zu erbringen. Im 1.
Bauabschnitt werden die Fenster und Außentüren montiert. Die Montage des außenliegenden
Sonnenschutzes erfolgt im 2. Bauabschnitt nach Fertigstellung der Außenputzarbeiten. Zum
Endeder Baumaßnahme wird das Bautürblatt ausgebaut und das Eingangstürblatt montiert.
Ausführungsbeginn ist voraussichtlich der 28.09.2026. Die folgenden Fristen sind unbedingt
einzuhalten: · 14.12.2026 25.12.2026 (Montage Fenster + Außentüren, Bautürblatt) ·
11.06.2027 (Endfertigstellungstermin). Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung einen
Bauzeitenplan, eine Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis aufzustellen und
spätestens 12 Werktage vor Ausführung der Leistungen der Bauleitung vorzulegen.
ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom
Auftraggeber vorgegebenen Rahmenterminplan (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu beachten.
Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben
beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie
hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf
Folgendes hingewiesen: · Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis
mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03). · Die im
Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorlie-genden Planungsinhalte
sind als Mindestanforderungen zu verstehen. · Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen
Vertragsbedingungen (BVB Einheitspreisvertrag - Anlage 04) zu entnehmen. · Der
Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung auf seine Kosten
abzuschließen. Der Versicherungsnachweis ist bis Baubeginn beim AG einzureichen (siehe §
14 Abs. 1 der BVB Einheitspreisvertrag - Anlage 04). · Der obsiegende Bieter wird vor der
eigentlichen Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG
einzureichen. · Die Formulare VHB Bund 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation und
222 Preisermittlung über die Endsumme werden ggf. im Rahmen der Angebotsprüfung durch
die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot
eingereicht werden.
Interne Kennung: LOT-0001 E31866626
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45421130 Einbau von Türen und Fenstern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44115900 Sonnenschutzvorrichtungen
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Industriepark Höchst
Stadt: Frankfurt a.M.
Postleitzahl: 65926
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Baustelle liegt in: 65926 Frankfurt am Main, Industriepark
Höchst IPH , Bürogebäude G315 Der Industriepark Höchst liegt westlich von Frankfurt am
Main nördlich des Flughafen Frankfurt zwischen den Gemeinden Kelsterbach und
Unterliederbach. Die Containerumschlagfläche der Fa. Contargo befindet sich innerhalb des
Industrieparkgeländes am südlichen Ufer des Mains. Zugangsregelungen / Vorschriften für
Fremdfirmen Die Zufahrt zum Containerterminal ist nur über beschrankte Einfahrten mit
Zugangskontrolle möglich. Für den Zugang zum Containerterminal sind vorgegebene
Regularien (wie Anmeldung, Zugangsausweise, Einfahrgenehmigungen) zu beachten.
Einfahrtsberechtigung und Zutritt zum IPH, Sicherheitsinformationen/-vorschriften Der Zutritt
zum Industriepark Höchst und damit zur Baustelle für eine Ortsbesichtigung sowie auch für die
Ausführung aller Arbeiten erfordert: - eine Anmeldung aller für den Einsatz vorgesehenen
Personen einschließlich einem eventuell erforderlichen Ersatzpersonal sowie der Geräte /
Fahrzeuge beim Fremdfirmenmanagement des IPH und Beschaffen des Ausweises für
Fremdfirmenmitarbeiter sowie der notwendigen Einfahrtsgenehmigung für alle Fahrzeuge
sowie Geräte, - bei einer langeren Tätigkeitsdauer ist die Ausstellung eines kostenpflichtigen,
jedoch zeitlich begrenzten Dauerausweises einschließlich der Einfahrtsberechtigung
obligatorisch, - den Nachweis einer bestandenen Sicherheitsunterweisung für jede Person, -
einen gültigen Personalausweis / Ausweispapiere und eine gültige Arbeitserlaubnis, - eine
Anmeldung beim Betreiber des Containerterminals. Der AN übernimmt alle erforderlichen
Maßnahmen und Aufwendungen, die auf Grund der Tätigkeit im Industriepark u. a. für die
Einfahrt von Fahrzeugen und Geräten sowie für den Zutritt des geplanten Personals zum
Industriepark und damit zur Baustelle notwendig sind. Auf Grund der zu erwartenden, nicht
unerheblichen Aufwendungen ist für das Erlangen der Einfahrtsgenehmigung sowie der
Zutrittsberechtigung eine gesonderte Leistungsposition vorgesehen. Der AN ist verpflichtet, für
die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch das eingesetzte Personal einschließlich der
Nachunternehmer auf der Baustelle sowie im Industriepark zu sorgen.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 11/06/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag
auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen.
Zum Nachweis der allgemeinen Eignung müssen die Bieter folgende Nachweise erbringen
bzw. Erklärungen abgeben: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und
124 GWB vorliegen (Anlage 07). Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21
des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen
(Anlage 07). Eigenerklärung, dass die Vorgaben in Bezug auf die Russlandsanktionen
eingehalten werden (Anlage 07) Eigenerklärung, dass die Scientology-Schutzklausel
eingehalten wird (Anlage 07). Eigenerklärung, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz
BaWü gewahrt wird (Anlage 12). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von
allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Anlage 08) abzugeben, in der:
· die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, · alle Mitglieder aufgeführt
sind, · ein von allen Mitgliedern bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und · die
gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere
Rechtsform der Bietergemeinschaft und / oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied
einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als
unzulässige Doppelteilnahme, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw.
Bietergemeinschaften einge-bunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind.
Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die
Angebots-preise der relevanten Bieter / Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunter-
nehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des je-weiligen
Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen
Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter /
Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehr-fachangebote sind auch Angebote
rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters. Geforderte Eigenerklärungen sind
von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise
separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter / die
Bietergemeinschaft ei-nes Nachunternehmers und beruft er / sie sich auf dessen technische,
wirtschaftliche und / oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und
Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Ange-bot
vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer ange-geben ist,
dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Ange-bots nicht älter als 12
Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu un-terzeichnen, mit Datum zu
versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter / die
Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmen /
konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er / sie nachweisen, dass ihm / ihr
die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter
Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag
auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen.
Zum Nachweis der auftragsspezifischen technischen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig
von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht
werden: · Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten: Ein
Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn # im Rahmen des Referenzobjekts Arbeiten für Fenster,
Außentüren und Sonnenschutz durchgeführt worden sind, # das Projektvolumen des
Referenzobjekts mindestens EUR 20.000,00 netto beträgt und das Volumen durch geeignete
Angaben plausibilisiert ist und # das Projekt in den letzten 10 Jahren (Stichtag: Versendung
der Bekanntmachung am 19.06.2026) fertiggestellt (abgenommen) wurde. Der Bieter hat die
Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die
Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. Hinweis: Der Bieter muss für jede
Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer
angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Der Bieter hat
die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die
Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. Bei einer ARGE müssen die
Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied,
sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
kann im Wege der Eignungsleihe auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene
Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung
(Anlage 11) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen. Beabsichtigt der Bieter,
Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung
eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder
berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür
vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen
Vertre-ter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf
die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Un-ternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen
Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen,
innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag
auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen.
Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig
von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht
werden: · Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
in Höhe von jeweils mindestens EUR 50.000,00. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung
von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm
die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die
Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen
dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Un-ternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen
Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen,
innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag
auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen.
Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig
von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht
werden: · Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder
Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind. Die allgemeine Bankauskunft
und der Handelsregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der
Bekanntmachung am 19.06.2026). Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf
die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen /
Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die
erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die
Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen
dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Un-ternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haf-ten; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen
Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen,
innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag
auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen.
Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig
von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht
werden: · Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder an-
derweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die
Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind. Die
allgemeine Bankauskunft und der Handelsregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein
(Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 19.06.2026). Beabsichtigt der Bieter, Teile
der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder
berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür
vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen
Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf
die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung haf-ten; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung abzu-geben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen
Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen,
innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag
auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen.
Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig
von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht
werden: · Nachweis der folgenden Versicherungen: Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme i.H.v. mindestens 2.000.000,00 für Personenschäden und mindestens
1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert je Versicherungsjahr. Die
Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte
Dritte verursacht werden. (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei
Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen
aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE). Für die Nachweise der Versicherung und der
Bankauskunft ist genau auf die konkreten Vorgaben und abgefragten Angaben zu achten. Bei
einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfä-higkeit für
mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der
Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen,
so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten
Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen
zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den
gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und
entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter
in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese
gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen
Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen,
innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag
auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen.
Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig
von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht
werden: Für die Nachweise der Versicherung und der Bankauskunft ist genau auf die
konkreten Vorgaben und abgefragten Angaben zu achten. Die allgemeine Bankauskunft und
der Handelsregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der
Bekanntmachung am 19.06.2026). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der
wirtschaftlichen Leistungsfä-higkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden.
Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der
ARGE als solcher ausreichend ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf
die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen /
Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die
erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese
Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die
Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen
dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen
Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen,
innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Offenen Verfahren werden wie folgt
gefasst: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist allein der
günstigste Preis.
Beschreibung: Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Offenen Verfahren werden wie folgt
gefasst: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist allein der
günstigste Preis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E31866626
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E31866626
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 62 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB
/A-EU teilweise mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt
Folgendes: Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Aufla-
gen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand
explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch
Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu
vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen,
die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts
anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens
unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund
dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß
unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen.
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Contargo GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE813870828
Postanschrift: Rheinkaistr. 2
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
E-Mail: info@contargo.net
Telefon: +4922197300293
Internetadresse: http://www.contargo.net
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1de85816-4ed4-4b2b-9707-3a46ebca8232 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/06/2026 13:20:54 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 118/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/06/2026
Referenzen:
https://www.subreport.de/E31866626
http://www.contargo.net
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-428077-2026-DEU.txt
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