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Titel :
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DEU-Lauta - Beratungsleistungen für die Kommunale Wärmeplanung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026071607193412776 / 2072280-2026
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Veröffentlicht :
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16.07.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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10.08.2026
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Angebotsabgabe bis :
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10.08.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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71314000 - Dienstleistungen im Energiebereich
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Beratungsleistungen für die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Lauta
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers:
Stadt Lauta;
Bereich/Abteilung: Stadtverwaltung;
Straße, Hausnummer: Karl-Liebknecht-Straße 18;
Postleitzahl: 02991;
Ort: Lauta;
Land: Deutschland;
E-Mail: info@lauta.de;
Telefonnummer: +49 357223610;
Internetadresse: https://www.lauta.de;
Den Zuschlag erteilende Stelle: Name des Auftraggebers: HMW Rechtsanwälte Steuerberater; Straße, Hausnummer: Hauptstraße 10;
Postleitzahl: 04416; Ort: Markkleeberg; Land: Deutschland; E-Mail: sekretariat@hmw-markkleeberg.de; Telefonnummer: +49
3413504950; Internetadresse: https://www.hmw-kanzlei.de/; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen
sind: Name des Auftraggebers: HMW Rechtsanwälte Steuerberater; Straße, Hausnummer: Hauptstraße 10; Postleitzahl: 04416; Ort:
Markkleeberg; Land: Deutschland; E-Mail: sekretariat@hmw-markkleeberg.de; Telefonnummer: +49 3413504950; Internetadresse:
https://www.hmw-kanzlei.de/
b) Vergabeart: Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden;
Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de
d) Art und Umfang der Leistung: Die Stadt Lauta ist eine Kleinstadt im Norden des Landkreises Bautzen in Sachsen, gehörend zur
Niederlausitz. Die Landschaft ist geprägt durch das Lausitzer Seenland. Zum Gebiet der Kommune gehören 6 Ortsteile. Erstmals
erwähnt wurde der Ort im 14. Jahrhundert. Seit dem 19. Jahrhundert ist Lauta stark durch den Bergbau geprägt, der in der
umliegenden Region extensiv betrieben wurde und die Entwicklung der Stadt stark geprägt hat. Innerhalb kürzester Zeit
entwickelte sich der mehr dörflich geprägte Charakter des Ortes in eine der bevölkerungsreichsten Städte der Region.
Eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung der Stadt Lauta spielt unter anderem die Errichtung des Aluminiumwerkes zu Beginn des
20 Jahrhunderts. Dies führte zur Entwicklung der angrenzenden Wohnsiedlungen südlich und nördlich davon. Damit einhergehend
entwickelten sich dort auch eine Reihe von Gemeinbedarfseinrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung. Weiterhin entwickelten
sich Gartenstädte, wie Lauta Nord und Erika die wegen ihrer architektonischen Besonderheiten heute Flächendenkmäler sind.
Die Industrialisierung unter anderem mit der Entwicklung der Grube Erika führte in der Folge aber nicht nur zur Errichtung des
Ortsteiles Erika, sondern auch zu weiteren Wohnsiedlungen einschließlich dort entstandener moderner Geschosswohnblöcke.
Nach der politischen Wende wurde im Jahr 1996 zunächst eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Leippe-Torno gegründet,
in deren Folge dann die Eingemeindung im Jahr 2007 erfolgte. Der Ort Laubusch wurde bereits 2001 eingemeindet.
Die Stadt Lauta steht nunmehr einhergehend mit dem erneut anstehenden Strukturwandel im Zuge des Ausstieges aus der
Braunkohlenförderung und -verstromung bis zum Jahr 2038 und der politisch gewollten Energiewende insgesamt sowie den daraus
resultierenden wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen vor diversen Herausforderungen.
Der Kohleausstieg, der nun gesetzlich zum Ende des Jahres 2038 verankert ist, nach dem politischen Willen möglichst aber noch
früher realisiert werden soll, ist ein besonders einschneidendes Merkmal der Energiewende. Damit einhergehend müssen sich
alle Kommunen, und eben auch die Stadt Lauta, mit der Senkung des Energiebedarfs, gleichzeitig aber mit der Deckung des
verbleibenden Energiebedarfs und der Bezahlbarkeit von Energie für die breite Bevölkerung auseinandersetzen und damit
einhergehend natürlich mit der Frage des effizienten Einsatzes erneuerbarer Energien.
Um die vorgenannten Themen qualifiziert und fachlich fundiert untersuchen zu können, bedarf es einer sog. kommunalen
Wärmeplanung. Eine Kommunale Wärmeplanung soll dann ein strategisches Instrument sein, um die Energiewende konkret vor Ort
darzustellen und im Anschluss umsetzen zu können.
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine zentrale, langfristig angelegte Koordinierungsaufgabe der Kommunen. Ihr Ziel ist es,
für jede Kommune den vor Ort am besten geeigneten und kosteneffizientesten Weg zu einer nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren,
resilienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu ermitteln. Der Wärmeplan soll den Transformationsweg für alle
Beteiligten hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung darstellen, und zwar bestmöglich.
Für diese Beratungsleistung soll im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung ein leistungsfähiger und fachlich geeigneter
Dienstleister gefunden werden.
Die Bieter sind auf die geltenden gesetzlichen Regelungen hingewiesen, die den rechtlichen Rahmen bilden. Dabei handelt es sich
um das Wärmeplanungsgesetz vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) sowie die Sächsische Wärmeplanungsverordnung vom 17.06.2025
(SächsGVBl 9/2025).
Die Förderung der Leistung ergibt sich aus 2 Sächs. Wärmeplanungsunterstützungsgesetz. Sämtliche auch damit im
Zusammenhang stehenden rechtlichen Regelungen sind von dem Bieter einzuhalten.; Orte der Leistungserbringung: Offizielle
Bezeichnung: Stadt Lauta; Straße, Hausnummer: Karl-Liebknecht-Straße 18; Postleitzahl: 02991; Ort: Lauta; Land: Deutschland
e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026; Ende: 30.10.2027; Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt.
i) Teilnahmefrist: 10.08.2026, 12:00 Uhr
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Ausschreibungstext
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Ausschreibungstext
l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des
Bewerbers oder Bieters verlangen: siehe Ausschreibungstext
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/evergabede/2026/07/6982678.html
Data Acquisition via: p8000000
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