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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Düsseldorf - Erarbeitung von EU-beihilferechtlichen Stellungnahmen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026071607194312834 / 2073225-2026
Veröffentlicht :
16.07.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
28.08.2026
Angebotsabgabe bis :
28.08.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
79100000 - Dienstleistungen im juristischen Bereich
79110000 - Juristische Beratung und Vertretung
79140000 - Rechtsberatung und -auskunft
Erarbeitung von EU-beihilferechtlichen Stellungnahmen
Aktenzeichen: IX-1-01.09.02-25/010
Vergabe-Nr.: 26/010
Bezeichnung des Verfahrens: Rahmenvereinbarung über die
EU-beihilferechtliche Beratung
und Erarbeitung von EUbeihilferechtlichen Stellungnahmen
1. Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung nach 9 UVgO
2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Postanschrift
Emilie-Preyer-Platz 1, 40479 Düsseldorf
UmsatzsteuerIdentifikationsnummer
DE306505705
Kontaktstelle Vergabestelle
Fax +49 2114566-430
Telefon +49 2114566-842
E-Mail-Adresse vergabestelle@munv.nrw.de
Hauptadresse (URL) https://www.umwelt.nrw.de
3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle
Wie Ziffer 2
Adresse
4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind
Wie Ziffer 2
Adresse
Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.
5. Form der Angebote
Zugelassen ist: die Abgabe
elektronischer Angebote ausschließlich unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/
CXS7YYMYTVESC7Y5
der Angebote in Schriftform.
6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung
Art der Leistung:
Inhalt der Rahmenvereinbarung ist die EU-beihilferechtliche juristische und strategische Beratung
sowie Erarbeitung von EU-beihilferechtlichen Stellungnahmen im Zusammenhang mit der
Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen gemäß 107-109 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) und dessen nachgeordneten Dienststellen.
Dabei ist es vorrangiges Ziel - neben der Beratung/Begleitung des Landes NRW in EUbeihilferechtlichen Verfahren vor der
EU-Kommission - die Erhöhung der Rechtssicherheit und die
Vorbeugung und Abwendung von Prüfverfahren bzw. Rückforderungen seitens der Europäischen
Kommission bei geplanten und realisierten Zuwendungen des MUNV und der nachgeordneten
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Dienststellen an Dritte. Dazu müssen u. a. zielgerichtete Stellungnahmen, Strategien und
Argumentationslinien erarbeitet werden, die für das Land NRW positive Entscheidungen
der Europäischen Kommission ermöglichen und mögliche Rückforderungen gegenüber den
Zuwendungsempfängern und ggf. dem Land verhindern.
Die EU-beihilferechtliche Beratung wird durch das Referat VIII A 7 des MUNV durchgeführt und
koordiniert. In diesem Rahmen werden Nachfragen und Abstimmungen zum Beihilferecht aus und
mit allen Abteilungen des MUNV durchgeführt. Die Umsetzung der beihilferechtlichen Vorschriften
bzw. Anpassungen an diese betreffen potenziell alle beihilferechtlich relevanten Zuwendungen des
MUNV.
Zu den Aufgaben des MUNV im Rahmen der EU-Beihilfe gehören u.a.
1. EU-beihilferechtliche Beratung bei und Erstellung/Überarbeitung von Richtlinien und
Einzelzuwendungen des MUNV und der nachgeordneten Dienststellen,
2. Notifizierungs-/Freistellungsverfahren (Beratung, Begleitung und Erstellung der Unterlagen),
3. Begleitung von Prüf- und Rückforderungsverfahren der Europäischen Kommission (Beratung und
Erstellung von absendefähigen Stellungnahmen, etc.),
4. Beratung zu Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission,
5. EU-beihilferechtliche Beratung (Identifikation von Problemkreisen) und Erstellung von
absendefähigen Stellungnahmen für eine adäquate Vertretung der NRW-Förderinteressen u.a. im
Zusammenhang mit der Fortentwicklung/Modernisierung/ Überarbeitung der sekundärrechtlichen
Vorschriften zum EU-Beihilferecht durch die EU-Kommission.
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Geschäftsverteilung und der Erfahrungen aus den letzten
Jahren fallen im MUNV die o.g. Begutachtungs- und Beratungsleistungen vor allem in folgenden
Aufgabengebieten an:
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Naturschutz, Artenschutz,
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Wasserwirtschaft,
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Umweltbildung,
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft/ Circular Economy,
Umweltwirtschaft, Klimaanpassung,
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Luftverkehr,
- Förderungen/Zuwendungen im Bereich Mobilität der Zukunft, ÖPNV.
Dieser (Aufgaben-) Katalog wird ggf. um weitere Punkte/Vorgänge ergänzt, die u.a. aufgrund der
Entscheidungshoheit der Europäischen Kommission bzw. wegen sich ändernder/neu hinzutretender
Bedürfnisse und Vorgaben aus den Fachabteilungen des MUNV zum jetzigen Zeitpunkt nicht
vorhersehbar sind. Ebenso sind die Prioritäten unter einzelnen Aufgaben/Vorgängen wechselnd und
nicht vorhersehbar.
Betroffen sind alle aktuellen und geplanten EU-beihilferechtlich relevanten Zuwendungen des
MUNV und des nachgeordneten Geschäftsbereichs. Das Vorhaben (juristische Absicherung durch
hochspezialisierte Experten/Expertinnen) muss notwendigerweise in enger Abstimmung mit der
Auftragnehmerin erfolgen. Hierdurch wird einerseits sichergestellt, dass die speziellen Belange
des MUNV im Rahmen der Beratung berücksichtigt werden, andererseits erfolgt im Rahmen der
Betreuung auch ein nicht unerheblicher Erkenntnisgewinn im MUNV, welcher bei der zukünftigen
Aufgabenerledigung nützlich ist.
Umfang der Leistung:
Bezüglich der genannten Aufgabengebiete sowie des dargestellten Aufgabenspektrums des MUNV
im Rahmen der EU-Beihilfen umfasst die Rahmenvereinbarung insbesondere hinsichtlich des zu
erwartenden Bearbeitungsaufwands
- Rechtsdienstleistungen, welche die Vertretung in EU-beihilferechtlichen Verfahren vor der EUKommission bzw. die
Rechtsberatung zur Vorbereitung von EU-beihilferechtlichen Verfahren vor der
EU-Kommission betreffen (z.B. förmliche Prüf- und Rückforderungsverfahren der EU-Kommission).
Darüber hinaus ist es möglich, dass Zuwendungen des Geschäftsbereiches in dem Vertragszeitraum
Gegenstand neuer Überprüfungs- und Auskunftsverfahren der EU-Kommission werden,
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- Rechtsdienstleistungen (beihilferechtliche Expertisen/Einschätzungen) im Zusammenhang mit der
Planung/Erstellung neuer Fördervorhaben (Förderrichtlinien und Einzelzuwendungen) des MUNV
und der nachgeordneten Dienststellen,
- Rechtsdienstleistungen (insbes. Beratungen) im Rahmen der Abgabe evtl. Stellungnahmen des
MUNV gegenüber der EU-Kommission zur Fortentwicklung/Überarbeitung der EU-beihilferechtlichen
Sekundärvorschriften.
Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen bestehen sowohl in der - u.U. auch
nur kurzen - (telefonischen oder schriftlichen) Beratung des MUNV in allen EU-beihilferechtlichen
Angelegenheiten als auch in der Erarbeitung und Fertigung von ausführlichen Stellungnahmen,
Schriftsätzen und absendefähigen Vorlagen in den unter I. genannten EU-Beihilfeangelegenheiten.
In Einzelfällen sind Termine in Brüssel bei der EU-Kommission in Absprache mit dem Auftraggeber
durchzuführen/zu begleiten.
Terminliche und sonstige Vorgaben
Die Auftragnehmerin muss in der Lage sein, den Bedarf des Auftraggebers terminlich schnell
und flexibel, nach Absprache abgestimmt, zu decken. Dies beinhaltet je nach Bedarf und
Absprache kurzfristige, mittelfristige und längerfristige Bearbeitungszeiten. In der Regel ist von der
Auftragnehmerin regelmäßig innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich Stellung zu nehmen und zu
beraten. Je nach terminlicher Gebundenheit des Auftraggebers kann sich diese Frist nach Absprache
verkürzen.
Die Verteilung der abgerufenen Leistung (Stunden) erfolgt nicht gleichmäßig über den gesamten
betrachteten Zeitraum der Rahmenvereinbarung, sondern - je nach Abruf/Anfall - konzentriert in
Teilzeiträumen. Es können keine verbindlichen Schlüsse für den Bearbeitungsaufwand geschlossen
werden. Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf von Beratungsleistungen.
Bei der Beratung und bei den Stellungnahmen zu berücksichtigen sind u. a. die EUbeihilferechtlichen Primär- und
Sekundärvorschriften, die Kommissionspraxis, die Rechtsprechung
sowie die Entwicklungen der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen bzw. der nationalen und
regionalen Vorschriften. Neben den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen sind ebenso weitere
EU-Vorschriften zu beachten und auszuwerten, die u. a. die Ausnahme der Maßnahmen vom
Anwendungsbereich der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen beinhalten können.
Im Rahmen eines jeweiligen Einzelauftrags ist als erster Schritt zunächst der Sachverhalt u.
a. vor den vorgenannten Punkten zu analysieren und eine erste Einschätzung der weiteren
Vorgehensweise dem Auftraggeber regelmäßig innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich
mitzuteilen.
Nach Beratung mit dem Auftraggeber werden - soweit notwendig - mögliche Optionen der weiteren
Vorgehensweise tiefergehend schriftlich analysiert und bewertet. Danach erfolgt die Festlegung der
Vorgehensweise durch den Auftraggeber.
Die erforderlichen Schritte der gewählten Vorgehensweise sind durch die Auftragnehmerin in
Abstimmung mit dem Auftraggeber umzusetzen. Mögliche Kontakte gegenüber der Europäischen
Kommission und anderen Dritten werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber
eingeleitet. Die Auftragnehmerin erarbeitet in Abstimmung mit dem Auftraggeber absendefähige
Stellungnahmen und Gutachten u. a. für Prüfverfahren und andere unter I. genannte Aufgabenfelder.
Erfüllungsort:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW, Emilie-Preyer-Platz 1, 40479
Düsseldorf
Auftragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Laufzeit: 3 Jahre
Geschätzter Gesamtwert über die Laufzeit (ohne USt): 200.000,00
7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose
Eine Aufteilung in Lose wird nicht vorgenommen.
8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
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9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Rahmenvereinbarung wird über eine Laufzeit von drei Jahren, d. h. vom 01.01.2027 bis zum
31.12.2029 abgeschlossen.
Für den gesamten Vertragszeitraum stehen Haushaltsmittel von insgesamt 240.000,00 EUR (inkl.
der gesetzlich geschuldeten USt.) zur Verfügung.
Die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig, wenn der genannte Höchstbetrag erreicht ist.
Beginn: 01.01.2027 Ende: 31.12.2029
10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die
Bezeichung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie
eingesehen werden können
Adresse zum elektronischen Abruf:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYMYTVESC7Y5/documents
Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des
Vergabemarktplatzes NRW zu entnehmen.
Anschrift der Stelle
Wie Ziffer 2
Adresse
11. Ablauf der Angebotsfrist
28.08.2026 10:00 Uhr
12. Ablauf der Bindefrist
30.10.2026
13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind
15. Vorzulegenden Unterlagen
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Formular Umsatzentwicklung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Diese Eigenerklärung muss
auch von Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber oder der Bieter oder die
Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
- Formular Referenzliste Unternehmen (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Sonstige Unterlagen:
- Angebotspreis (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erreichbarkeit/Ausfallregelung (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Formular 324 - Angebotsschreiben (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Formular 521 - Ausschlussgründe (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Diese Eigenerklärung ist
auch von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern
vorzulegen.
- Formular 531 - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): -
sofern zutreffend -
- Formular 533a - Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe (mittels Eigenerklärung
vorzulegen)
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- Formular 534a - Erklärung Eignungsleihe (mittels Eigenerklärung vorzulegen): (sofern
zutreffend)
- Konzept zum Leistungsinhalt (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Personaleinsatzkonzept (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen
Sonstige Unterlagen:
- Formular 533b - Nachweis Unterauftragnehmer (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
16. Angabe der Zuschlagskriterien
Wertungsmethode: Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den
Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien.
17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben
18. Sonstiges
Für den gesamten Vertragszeitraum stehen Haushaltsmittel von insgesamt 240.000,00 EUR (inkl.
der gesetzlich geschuldeten USt.) zur Verfügung.
Die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig, wenn der genannte Höchstbetrag erreicht ist.
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 23.07.2026
Teilnahmebedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist Folgendes vorzulegen:
- Angabe der Gesamtumsätze sowie Umsätze mit Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
(gemäß Formular "Umsatzentwicklung"); ist auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft
vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft beruft.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu überprüfen:
a) Unternehmensreferenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter oder der
Bietergemeinschaft mindestens eine Referenz zu jedem folgenden Eignungskriterium aus den
Bereichen Umwelt und Verkehr vorzulegen:
1. Erfahrungen mit der Vorbereitung und Durchführung beihilferechtlicher Verfahren vor der EUKommission
2. Erfahrungen mit der beihilferechtlichen Beratung in Bezug auf die Planung von Fördervorhaben
mit beihilferechtlicher Relevanz
Nachweise darüber sind im Formular "Referenzliste Unternehmen" anzugeben.
Die geforderten Referenzen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftraggebers und Auftragswertes
Leistungen beinhalten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten
drei Jahren, d.h. vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2026 vollständig (Beginn und Ende) erbracht
wurden (gemäß Formular "Referenzliste Unternehmen"). Mit einer Referenz können auch mehrere
Eignungsanforderungen belegt werden.
Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem
Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist (also
z.B. abgeschlossene Teilprojekte bzw. -ergebnisse). Die abgeschlossene Teilleistung bzw. das
Teilergebnis ist im Formular "Referenzliste Unternehmen" konkret für den abgefragten Zeitraum
darzustellen.
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Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind verpflichtet, diese Daten anzugeben, vgl. dazu: "Information
DSGVO" (Formular 312a/322a).
b) Überprüfung der Referenzen/ Nachforderung von Unterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewertung der Referenzen Rücksprache bei dem in der
Referenz angegebenen Auftraggeber zu halten.
Unbeschadet der Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen, wird der Auftraggeber keine
Referenzen nachfordern, soweit die vom Bieter vorgelegten Referenzen in inhaltlicher Hinsicht
das jeweilige Eignungskriterium nicht erfüllen. Vom Bieter insoweit unaufgefordert nachgereichte
Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Sonstige Bedingungen
Zum Nachweis der Eignung des Bieters ist Folgendes vorzulegen:
- "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521); für Bietergemeinschaften sind die jeweiligen
Mitglieder der Gemeinschaft anzugeben
- "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" (Formular 531) - sofern zutreffend -
- "Erklärung Eignungsleihe" (Formular 534a) - sofern zutreffend -
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYTVESC7Y5

Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-nrw/2026/07/226578.html
Data Acquisition via: p8000001

 
 
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