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Titel :
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DEU-Güstrow - Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Bad Doberan, Neubukow, Laage, Schwaan und Gnoien im Landkreis Rostock
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026080301044555148 / 535333-2026
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Veröffentlicht :
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03.08.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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07.09.2026
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Angebotsabgabe bis :
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07.09.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
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DEU-Güstrow: Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs-
und anderen Abfällen Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Bad Doberan,
Neubukow, Laage, Schwaan und Gnoien im Landkreis Rostock
2026/S 147/2026 535333
Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Bad Doberan, Neubukow, Laage, Schwaan und Gnoien im
Landkreis Rostock
OJ S 147/2026 03/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock
E-Mail: service@abfall-lro.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Bad Doberan, Neubukow, Laage, Schwaan und
Gnoien im Landkreis Rostock
Beschreibung: Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft betreibt für den Landkreis Rostock in seiner
Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§§ 17, 20 KrWG) zehn Wertstoffhöfe, auf
welchen Abfälle aus privaten Haushalten und nach Art und Menge vergleichbar aus anderen
Herkunftsbereichen angenommen und für den Transport zu den entsprechenden
Verwertungsanlagen gesammelt werden. Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung der
Wertstoffhöfe Bad Doberan (Los 1), Neubukow (Los 2), Laage (Los 3), Schwaan (Los 4) und
Gnoien (Los 5). Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und
eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe des
Landkreises Rostock. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in
Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-
rechtlicher Vorschriften auszuführen.
Kennung des Verfahrens: cbdc82d6-0389-499e-b8eb-cebc5900bbad
Interne Kennung: 7011-2026-SF-03
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Bad Doberan -
Eikboomstraße 7, 18209 Bad Doberan; Los 2: Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Neubukow
- Hühnerhorn 2, 18233 Neubukow; Los 3: Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Laage -
Bahnhofstraße 34, 18299 Laage; Los 4: Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Schwaan -
Gewerbegebiet Ost 7, 18258 Schwaan; Los 5: Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Gnoien -
Gewerbestraße 14, 17179 Gnoien
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum
Erhalt von Bieterinformationen: Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter
5.1.12 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser
Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den
Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal
subreport ELViS an die unter 8.1 ORG-0001 genannten Kontaktstelle zu stellen. Die
Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen
werden in Form von Bieterinformationen über das Vergabeportal subreport ELViS
veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der
Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu
berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage
zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie
rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot
unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann. Mit dem Angebot sind neben
den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen: Angebotsschreiben mit
Anlagen (Kap. V), Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Kap. II), Besondere
Vertragsbedingungen (Kap. IV), Urkalkulation (Bereitstellung als PDF-Datei verschlüsselt
mit einem Kennwort), Für den Fall, dass sich der Bieter (ggf. auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft) zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein
Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular F8 zu Kap. V.
der Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen). Die Vorlage der Nachweise in Kopie
ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von
Originalen zu fordern, Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig
belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt
nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder
in der Summe bewertet, Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils
vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in
dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: [ § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). ]
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: [Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach § 89c StGB (Terrosimusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen.] ---
[Geldwäsche: § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB.]
Betrug: [Betrug: § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 StGB (Betrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.] --- [Subventionsbetrug:
§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.]
Korruption: [ Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr: § 123 Abs. 1 Nr. 6
GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach §§ 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), 299a und 299b (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) StGB. ] ---
[Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern: § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). ] --- [ Vorteilsgewährung: §
123 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach §§ 333 (Vorteilsgewährung) und 334 (Bestechung) StGB,
jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). ] --- [
Bestechung ausländischer Abgeordneter: § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). ]
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: [ § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). ]
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: [ § 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und
2 GWB: Ausschluss, wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der
öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung
nachweisen kann. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. ] ---
[§ 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Ausschluss, wenn ein Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
sich zur Zahlung der Steuern oder Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. ]
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: [ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat. ]
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: [ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat. ] --- [ § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG: Von der Teilnahme an einem
Wettbewerb um einen Liefer-, Bauoder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 GWB
genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen
werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach 1. § 8 Abs. 1
Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, 2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 SGB III, 3. §§ 15, 15a, 16 Abs.
1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 AÜG oder 4. § 266a Abs. 1 bis 4 StGB zu einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder
mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das
Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im
Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden
Verfehlung nach Satz 1 besteht. § 21 Abs. 1 Satz 1 AEntG: Von der Teilnahme an einem
Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder
Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer
Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Abs. 1 Nr. 1
bis 9 und 11 oder Abs. 2 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert
Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines
Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an
einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. § 19 Abs. 1 Satz 1 MiLoG:
Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag
der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten
Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur
nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen
eines Verstoßes nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11 MiLoG oder Abs. 2 mit einer
Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. § 21 Abs. 1
SchwarzArbG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bauoder
Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer
von drei Jahren ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2
Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 StGB zu einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt
oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. §
98c Abs. 1 AufenthG: Öffentliche Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen können einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um
einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen, wenn dieser oder dessen nach
Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro
rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 SchwarzArbG zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt worden ist. § 22 Abs. 1 LkSG: Von der Teilnahme an einem Verfahren
über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags der in den §§ 99 und 100
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen
Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig
festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von
Absatz 2 belegt worden sind. ]
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: [ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat. ]
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: [ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ]
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: [ § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ]
Zahlungsunfähigkeit: [ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat. ]
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: [ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat. ]
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: [ § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird. ]
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: [ § 124
Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
]
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: [ § 124 Abs. 1 Nr. 5
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (vgl. auch § 6 VgV). ] --- [ 5.1.
Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-
Sanktionen) ]
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: [ § 124 Abs. 1
Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. ]
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: [ § 124 Abs. 1
Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat. ]
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: [ § 124 Abs. 1 Nr. 8
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig
oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln. ]
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Bad Doberan
Beschreibung: Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und
eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle
Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften
auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende
Aufgaben: Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung,
Schadstoffannahme nach TRGS 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC,
Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur
Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und
Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der
Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die
Wertstoffhof-App, Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl.
Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, Instandhaltung des
Wertstoffhofes Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher
Schutzausrüstung, sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben,
um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose
Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des
Wertstoffhofes Bad Doberan wird von drei qualifizierten Mitarbeitern ausgeführt.
Interne Kennung: LOT-0001 7011-2026-SF-03
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2027. Es wird fest
abgeschlossen bis zum 31.12.2028 und kann maximal zweimal um je zwei Jahre verlängert
werden. Bei Ausschöpfung des gesamten Zeitrahmens (sechs Kalenderjahre) endet es am
31.12.2032.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Wertstoffhof Bad Doberan Eikboomstraße 7
Stadt: Bad Doberan
Postleitzahl: 18209
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Nachweis über die
erforderliche Fachkunde zum Umgang mit gefährlichen Abfällen (TRGS 520 Grundlehrgang
und ggf. jährliche Wiederholungsschulung), Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-
Lehrgang (und ggf. an Erste-Hilfe-Trainings alle zwei Jahre ab dem Grundlehrgang) und
Nachweis über EDV-Kenntnisse Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten
zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten).
Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: -
Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft. - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs
Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO. Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu
vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren sofern
diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen,
die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als
Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe
des Umsatzanteils des Bieters. Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
und fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für
grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz AEntG) sowie nach § 19
Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters,
dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters, dass er die
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung erfüllt hat - Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7
/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) als vorläufigen Beleg der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. - Soweit der Eignungsnachweis über eine
Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes im
Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Die Vergabestelle weist ferner
darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG anfordern wird. Auf Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs
Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde
solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Auf Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen
(Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind nicht älter als sechs
Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen
Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Nachweis (je Los)
einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem
Vertrag über mind. 500.000 je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des
Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer
Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung. Der
Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen. Auf
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen
entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Ggf. Abgabe einer
Erklärung der Bietergemeinschaft nach Vorgabe - Ggf. Angaben zum Einsatz von
Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte
Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist - Übersicht und Angaben zum Bieter,
Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender
gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des
Anteilsverhältnisses. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage der vom Bieter
geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Referenzangaben
zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine
Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum
der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor
der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind
folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit
Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto),
Ausführungszeitraum. Hinweis: Ergänzend wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen,
dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege
der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist
eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 zu Kap. V) oder
gleichwertige Erklärungen. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage von
Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen. Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: -
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr.2 VgV. Vgl.
Vergabeunterlagen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §
58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot je Los
erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote
entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren (ohne
Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen).
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E65827171
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E65827171
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers
bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach Maßgabe von § 56
Abs. 2 bis 4 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen, nach
dem Kalender bestimmten Frist nachgefordert werden. Ein Anspruch auf Nachforderung
besteht grundsätzlich nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des
vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung
der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die
Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt
sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021
(BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [] (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer)
insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf
wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen
und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das
Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Neubukow
Beschreibung: Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und
eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle
Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften
auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende
Aufgaben: Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung,
Schadstoffannahme nach TRGS 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC,
Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur
Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und
Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der
Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die
Wertstoffhof-App, Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl.
Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, Instandhaltung des
Wertstoffhofes Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher
Schutzausrüstung, sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben,
um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose
Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des
Wertstoffhofes Neubukow wird von einem qualifizierten Mitarbeiter ausgeführt.
Interne Kennung: LOT-0002 7011-2026-SF-03
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2027. Es wird fest
abgeschlossen bis zum 31.12.2028 und kann maximal zweimal um je zwei Jahre verlängert
werden. Bei Ausschöpfung des gesamten Zeitrahmens (sechs Kalenderjahre) endet es am
31.12.2032.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Wertstoffhof Neubukow Hühnerhorn 2
Stadt: Neubukow
Postleitzahl: 18233
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Nachweis über die
erforderliche Fachkunde zum Umgang mit gefährlichen Abfällen (TRGS 520 Grundlehrgang
und ggf. jährliche Wiederholungsschulung), Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-
Lehrgang (und ggf. an Erste-Hilfe-Trainings alle zwei Jahre ab dem Grundlehrgang) und
Nachweis über EDV-Kenntnisse Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten
zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten).
Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: -
Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft. - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs
Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO. Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu
vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren sofern
diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen,
die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als
Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe
des Umsatzanteils des Bieters. Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
und fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für
grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz AEntG) sowie nach § 19
Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters,
dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters, dass er die
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung erfüllt hat - Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7
/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) als vorläufigen Beleg der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. - Soweit der Eignungsnachweis über eine
Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes im
Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Die Vergabestelle weist ferner
darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG anfordern wird. Auf Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs
Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde
solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Auf Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen
(Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind nicht älter als sechs
Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen
Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Nachweis (je Los)
einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem
Vertrag über mind. 500.000 je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des
Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer
Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung. Der
Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen. Auf
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen
entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Ggf. Abgabe einer
Erklärung der Bietergemeinschaft nach Vorgabe - Ggf. Angaben zum Einsatz von
Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte
Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist - Übersicht und Angaben zum Bieter,
Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender
gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des
Anteilsverhältnisses. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage der vom Bieter
geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Referenzangaben
zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine
Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum
der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor
der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind
folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit
Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto),
Ausführungszeitraum. Hinweis: Ergänzend wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen,
dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege
der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist
eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 zu Kap. V) oder
gleichwertige Erklärungen. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage von
Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen. Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: -
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr.2 VgV. Vgl.
Vergabeunterlagen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §
58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot je Los
erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote
entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren (ohne
Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen).
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E65827171
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E65827171
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers
bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach Maßgabe von § 56
Abs. 2 bis 4 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen, nach
dem Kalender bestimmten Frist nachgefordert werden. Ein Anspruch auf Nachforderung
besteht grundsätzlich nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des
vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung
der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die
Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt
sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021
(BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [] (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer)
insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf
wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen
und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das
Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Laage
Beschreibung: Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und
eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle
Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften
auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende
Aufgaben: Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung,
Schadstoffannahme nach TRGS 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC,
Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur
Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und
Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der
Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die
Wertstoffhof-App, Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl.
Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, Instandhaltung des
Wertstoffhofes Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher
Schutzausrüstung, sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben,
um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose
Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des
Wertstoffhofes Laage wird von einem qualifizierten Mitarbeiter ausgeführt.
Interne Kennung: LOT-0003 7011-2026-SF-03
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2027. Es wird fest
abgeschlossen bis zum 31.12.2028 und kann maximal zweimal um je zwei Jahre verlängert
werden. Bei Ausschöpfung des gesamten Zeitrahmens (sechs Kalenderjahre) endet es am
31.12.2032.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Wertstoffhof Laage Bahnhofstraße 34
Stadt: Laage
Postleitzahl: 18299
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Nachweis über die
erforderliche Fachkunde zum Umgang mit gefährlichen Abfällen (TRGS 520 Grundlehrgang
und ggf. jährliche Wiederholungsschulung), Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-
Lehrgang (und ggf. an Erste-Hilfe-Trainings alle zwei Jahre ab dem Grundlehrgang) und
Nachweis über EDV-Kenntnisse Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten
zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten).
Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: -
Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft. - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs
Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO. Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu
vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren sofern
diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen,
die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als
Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe
des Umsatzanteils des Bieters. Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
und fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für
grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz AEntG) sowie nach § 19
Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters,
dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters, dass er die
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung erfüllt hat - Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7
/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) als vorläufigen Beleg der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. - Soweit der Eignungsnachweis über eine
Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes im
Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Die Vergabestelle weist ferner
darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG anfordern wird. Auf Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs
Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde
solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Auf Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen
(Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind nicht älter als sechs
Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen
Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Nachweis (je Los)
einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem
Vertrag über mind. 500.000 je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des
Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer
Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung. Der
Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen. Auf
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen
entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Ggf. Abgabe einer
Erklärung der Bietergemeinschaft nach Vorgabe - Ggf. Angaben zum Einsatz von
Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte
Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist - Übersicht und Angaben zum Bieter,
Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender
gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des
Anteilsverhältnisses. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage der vom Bieter
geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Referenzangaben
zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine
Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum
der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor
der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind
folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit
Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto),
Ausführungszeitraum. Hinweis: Ergänzend wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen,
dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege
der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist
eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 zu Kap. V) oder
gleichwertige Erklärungen. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage von
Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen. Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: -
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr.2 VgV. Vgl.
Vergabeunterlagen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §
58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot je Los
erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote
entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren (ohne
Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen).
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E65827171
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E65827171
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers
bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach Maßgabe von § 56
Abs. 2 bis 4 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen, nach
dem Kalender bestimmten Frist nachgefordert werden. Ein Anspruch auf Nachforderung
besteht grundsätzlich nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des
vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung
der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die
Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt
sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021
(BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [] (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer)
insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf
wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen
und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das
Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Schwaan
Beschreibung: Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und
eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle
Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften
auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende
Aufgaben: Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung,
Schadstoffannahme nach TRGS 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC,
Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur
Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und
Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der
Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die
Wertstoffhof-App, Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl.
Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, Instandhaltung des
Wertstoffhofes Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher
Schutzausrüstung, sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben,
um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose
Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des
Wertstoffhofes Schwaan wird von zwei qualifizierten Mitarbeitern ausgeführt.
Interne Kennung: LOT-0004 7011-2026-SF-03
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2027. Es wird fest
abgeschlossen bis zum 31.12.2028 und kann maximal zweimal um je zwei Jahre verlängert
werden. Bei Ausschöpfung des gesamten Zeitrahmens (sechs Kalenderjahre) endet es am
31.12.2032.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Wertstoffhof Schwaan Gewerbegebiet Ost 7
Stadt: Schwaan
Postleitzahl: 18258
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Nachweis über die
erforderliche Fachkunde zum Umgang mit gefährlichen Abfällen (TRGS 520 Grundlehrgang
und ggf. jährliche Wiederholungsschulung), Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-
Lehrgang (und ggf. an Erste-Hilfe-Trainings alle zwei Jahre ab dem Grundlehrgang) und
Nachweis über EDV-Kenntnisse Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten
zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten).
Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: -
Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft. - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs
Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO. Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu
vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren sofern
diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen,
die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als
Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe
des Umsatzanteils des Bieters. Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
und fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für
grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz AEntG) sowie nach § 19
Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters,
dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters, dass er die
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung erfüllt hat - Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7
/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) als vorläufigen Beleg der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. - Soweit der Eignungsnachweis über eine
Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes im
Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Die Vergabestelle weist ferner
darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG anfordern wird. Auf Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs
Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde
solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Auf Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen
(Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind nicht älter als sechs
Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen
Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Nachweis (je Los)
einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem
Vertrag über mind. 500.000 je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des
Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer
Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung. Der
Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen. Auf
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen
entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Ggf. Abgabe einer
Erklärung der Bietergemeinschaft nach Vorgabe - Ggf. Angaben zum Einsatz von
Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte
Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist - Übersicht und Angaben zum Bieter,
Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender
gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des
Anteilsverhältnisses. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage der vom Bieter
geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Referenzangaben
zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine
Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum
der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor
der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind
folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit
Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto),
Ausführungszeitraum. Hinweis: Ergänzend wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen,
dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege
der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist
eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 zu Kap. V) oder
gleichwertige Erklärungen. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage von
Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen. Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: -
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr.2 VgV. Vgl.
Vergabeunterlagen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §
58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot je Los
erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote
entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren (ohne
Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen).
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E65827171
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E65827171
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers
bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach Maßgabe von § 56
Abs. 2 bis 4 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen, nach
dem Kalender bestimmten Frist nachgefordert werden. Ein Anspruch auf Nachforderung
besteht grundsätzlich nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des
vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung
der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die
Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt
sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021
(BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [] (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer)
insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf
wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen
und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das
Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock
5.1. Los: LOT-0005
Titel: Los 5 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Gnoien
Beschreibung: Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und
eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle
Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften
auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende
Aufgaben: Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung,
Schadstoffannahme nach TRGS 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC,
Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur
Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und
Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der
Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die
Wertstoffhof-App, Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl.
Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, Instandhaltung des
Wertstoffhofes Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher
Schutzausrüstung, sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben,
um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose
Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des
Wertstoffhofes Gnoien wird von einem qualifizierten Mitarbeiter ausgeführt.
Interne Kennung: LOT-0005 7011-2026-SF-03
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2027. Es wird fest
abgeschlossen bis zum 31.12.2028 und kann maximal zweimal um je zwei Jahre verlängert
werden. Bei Ausschöpfung des gesamten Zeitrahmens (sechs Kalenderjahre) endet es am
31.12.2032.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Wertstoffhof Gnoien Gewerbestraße 14
Stadt: Gnoien
Postleitzahl: 17179
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Nachweis über die
erforderliche Fachkunde zum Umgang mit gefährlichen Abfällen (TRGS 520 Grundlehrgang
und ggf. jährliche Wiederholungsschulung), Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-
Lehrgang (und ggf. an Erste-Hilfe-Trainings alle zwei Jahre ab dem Grundlehrgang) und
Nachweis über EDV-Kenntnisse Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten
zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten).
Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: -
Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft. - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs
Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO. Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu
vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren sofern
diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen,
die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als
Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe
des Umsatzanteils des Bieters. Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
und fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für
grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz AEntG) sowie nach § 19
Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters,
dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters, dass er die
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung erfüllt hat - Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7
/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) als vorläufigen Beleg der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. - Soweit der Eignungsnachweis über eine
Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes im
Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Die Vergabestelle weist ferner
darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG anfordern wird. Auf Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs
Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde
solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Auf Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen
(Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind nicht älter als sechs
Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen
Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Nachweis (je Los)
einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem
Vertrag über mind. 500.000 je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des
Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer
Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung. Der
Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen. Auf
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen
entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Vgl. Vergabeunterlagen
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Ggf. Abgabe einer
Erklärung der Bietergemeinschaft nach Vorgabe - Ggf. Angaben zum Einsatz von
Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte
Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist - Übersicht und Angaben zum Bieter,
Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender
gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des
Anteilsverhältnisses. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage der vom Bieter
geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Referenzangaben
zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine
Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum
der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor
der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind
folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit
Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto),
Ausführungszeitraum. Hinweis: Ergänzend wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen,
dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege
der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist
eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 zu Kap. V) oder
gleichwertige Erklärungen. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage von
Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen. Vgl.
Vergabeunterlagen
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: -
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr.2 VgV. Vgl.
Vergabeunterlagen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §
58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot je Los
erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote
entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren (ohne
Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen).
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E65827171
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E65827171
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers
bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach Maßgabe von § 56
Abs. 2 bis 4 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen, nach
dem Kalender bestimmten Frist nachgefordert werden. Ein Anspruch auf Nachforderung
besteht grundsätzlich nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des
vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung
der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die
Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt
sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021
(BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [] (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer)
insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf
wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen
und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das
Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008722
Postanschrift: An der Schanze 9
Stadt: Güstrow
Postleitzahl: 18273
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: service@abfall-lro.de
Telefon: +49 384375570390
Internetadresse: https://www.abfall-lro.de
Profil des Erwerbers: https://www.abfall-lro.de/de/ausschreibungen/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +49 385-588 15164
Fax: +49 385-588 485 15817
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 03ffdffe-5513-4c21-8a69-8a0664ca7f82 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/07/2026 14:56:51 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 147/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/08/2026
Referenzen:
https://www.abfall-lro.de
https://www.abfall-lro.de/de/ausschreibungen/
https://www.subreport.de/E65827171
http://www.regierung-mv.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-535333-2026-DEU.txt
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