Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Homburg - Deutschland Rohbauarbeiten Gebäude 38.2, Neubau Orthopädie-OP,Erd-, Verbau-, Infrastruktur- und Rohbau-, Dachabdichtungsarbeiten
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026082701144916672 / 592553-2026
Veröffentlicht :
27.08.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
05.10.2026
Angebotsabgabe bis :
07.10.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45112500 - Erdbewegungsarbeiten
45112710 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
45210000 - Bauleistungen im Hochbau
45223220 - Rohbauarbeiten
45262510 - Steinbauarbeiten
DEU-Homburg: Deutschland Rohbauarbeiten Gebäude 38.2, Neubau
Orthopädie-OP,Erd-, Verbau-, Infrastruktur- und Rohbau-,
Dachabdichtungsarbeiten

2026/S 165/2026 592553

Deutschland Rohbauarbeiten Gebäude 38.2, Neubau Orthopädie-OP,Erd-, Verbau-,
Infrastruktur- und Rohbau-, Dachabdichtungsarbeiten
OJ S 165/2026 27/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
E-Mail: vergabestelle@uks.eu
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Gebäude 38.2, Neubau Orthopädie-OP,Erd-, Verbau-, Infrastruktur- und Rohbau-,
Dachabdichtungsarbeiten
Beschreibung: Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport,
vertreten durch das Dezernat IV des Universitätsklinikums des Saarlandes, plant den Neubau
eines Orthopädie-OPs auf dem Gelände des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS). Die
Maßnahme beinhaltet das Herstellen von ca. 1.022m2 Nutzfläche für Räumlichkeiten wie OPs,
Einleitung, Aufwachbereich und Überwachung, Anästhesie, Rüstzone, Lagerbereiche, Büros
sowie Nebenräume. Das Raumprogramm sieht einen 2,5-geschossigen Baukörper (UG, EG,
OG) vor. Als DG wird lediglich ein Aufzugsmaschinenraum ausgebildet, der als einzelner
Raum eine weitaus kleinere Fläche umfasst als das darunterliegende Geschoss. Das
Gebäude wird als Massivkonstruktion mit Stahlbetondecken, Stahlbetonunterzügen, Wänden
aus Stahlbeton und Stahlbetonstützen ausgeführt. Mauerwerk wird für nichttragende
Trennwände im Untergeschoss geplant. Das Untergeschoss des Orthopädie-OPs ist in
Ortbeton als WU-Konstruktion (Außenbauteile), mit Frischbetonverbundfolie in
Sonderbauweise geplant. Für die Innenwände, sowie die weiteren Geschosse kommen
Stahlbeton-Halbfertigteile zum Einsatz, z.T. als Sichtbetonflächen mit einer Schutzschicht,
welche die erhöhten hygienischen Anforderungen des sterilen Bereichs erfüllt. Die Dachfläche
wird als Flachdach (Umkehrdachkonstruktion) als Retentionsfläche mit extensiver Begrünung
sowie mit PV-Anlage ausgeführt. Die Gebäudehülle wird umlaufend gedämmt und mit einer
hinterlüfteten Fassade ausgestattet, Ausnahme an den Stellen des direkten Anschlusses an
das Bestandsgebäude Haus 38.1. Es werden hochwärmegedämmte Fenster- und
Außentürelemente eingesetzt. Die Fassade unterteilt sich in Keramik-, Blech- sowie WDVS-
Fassade. Projekt-Rahmendaten Nutzung: Orthopädie-OP Gebäudebezeichnung: 38.2
Standort: 66424 Homburg, Flur 4, Flurstück 850/49 TERMINE Vorbereitung: ca. Anfang
Dezember 2026 Leistungsbeginn: ca. Anfang Januar 2027
Kennung des Verfahrens: 4244ea8a-c287-47b1-ba71-27fe452f6803
Interne Kennung: III.DL-216-26_EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) führt das
gesamte Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform
DTVP durch. - Elektronische Angebotsabgabe: die Einreichung von Angeboten erfolgt
ausschließlich elektronisch über den Projektraum des jeweiligen Verfahrens. Bitte nutzen Sie
für die Angebotsabgabe ausschließlich das dafür vorgesehene Bietertool im elektronischen
Vergabeportal. Eine Übermittlung per Nachricht über das Kommunikationstool ist nicht
zulässig und kann zum unmittelbaren Ausschluss Ihres Angebots führen. Das Risiko der
fristgerechten Übermittlung trägt der Bieter. - Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Die
Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de)
zur Verfügung. Es wird empfohlen, sich für das Verfahren unter folgendem Link zu registrieren
: https://dtvp.de/bieter/registrierung/?method=step1. Es genügt die kostenfreie BASIC
EDITION -Registrierung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://support.cosinex.de
/unternehmen/ - Elektronische Kommunikation: Der Austausch zwischen dem Auftraggeber
und den Bietern erfolgt ausschließlich über den Projektraum des Verfahrens. WICHTIG: Bitte
prüfen Sie beim Herunterladen der Vergabeunterlagen auch den Bereich Kommunikation .
Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen und Änderungsmitteilungen zur
Ausschreibung. Um automatisch per E-Mail über zukünftige Änderungen informiert zu werden,
ist eine Registrierung erforderlich

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112500 Erdbewegungsarbeiten, 45210000 Bauleistungen im
Hochbau, 45262510 Steinbauarbeiten, 45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für
Grünanlagen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Neubau Orthopädie-OP Geb. 38.2 66424 Homburg, Flur 4,
Flurstück 850/49

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4LM86N#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)

Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrug: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§
264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334
des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den

§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB :
Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: nach §
123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung

festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der

Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat,
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative
Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
anzuwenden

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach §
124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: nach § 124 Abs. 1
Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001

Titel: Gebäude 38.2, Neubau Orthopädie-OP,Erd-, Verbau-, Infrastruktur- und Rohbau-,
Dachabdichtungsarbeiten
Beschreibung: Kurze Beschreibung Projekt: Neubau Orthopädie Hier: Erd-, Verbau-,
Infrastruktur- und Rohbauarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten mit ext. Begrünung Dieses
Bauprojekt besteht aus mehreren Losen, die jeweils in voneinander getrennten Fachlosen
vergeben werden sollen. Der geschätzte Gesamtauftragswert des Gesamtprojekts
überschreitet den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung geltenden
EU-Schwellenwert. Der gegenständliche Bauauftrag stellt ein Fachlos des Gesamtprojekts dar
und ist gemäß § 3 Abs. 7 VgV europaweit im Offenen Verfahren auszuschreiben. Es wird
darauf hingewiesen, dass neben diesem offenen Verfahren weitere nationale und europaweite
Vergabeverfahren durchgeführt werden. Geplante europaweite Ausschreibung: -
Baufeldfreimachung - Erd-, Rohbau- und Dachabdichtungsarbeiten - Raumlufttechnische- und
Kälteanlagen - Sanitär- und Wärmeversorgungsanlagen - Mess-, Steuerungs- und
Regelungstechnik - Starkstrom-, Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnische
Anlagen - Metallbauarbeiten - Trockenbauarbeiten und Wandbeläge - Medizintechnik -
Fassadenarbeiten Geplante nationale Verfahren: - Rodung - vorlaufende Maßnahme -
Hausanschluss - Aufzugsanlagen - Bauzaun - Blitzschutz- und Erdungsanlagen - Bauschild -
Medizinische Gase - Rohrpostsystem - Gerüstbau - Brandmeldeanlagen - Bodenaufbauten -
PV-Anlage - Verkehrsumleitung - vorlaufende Maßnahme - Schreinerarbeiten - Schließanlage
- Beschilderung - Freianlagen - Baureinigung - lose Möblierung
Interne Kennung: III.DL-216-26_EU

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112500 Erdbewegungsarbeiten, 45210000 Bauleistungen im
Hochbau, 45262510 Steinbauarbeiten, 45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für
Grünanlagen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Neubau Orthopädie-OP Geb. 38.2 66424 Homburg, Flur 4,
Flurstück 850/49

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Folgende Voraussetzungen sind vom Bieter zu erfüllen
und nachzuweisen: Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001ff. Dies gilt auch für
Unterlieferanten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Preis

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM86N
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Teilnahme am Verfahren und die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten ist
nur über das Deutsche Vergabeportal (DTVP: https://dtvp.de) möglich. Benutzen Sie dazu das
Bietertool. Informationen zum Bietertool finden Sie unter https://support.cosinex.de/ .Sie
werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z.B.
Änderungen an den Vergabeunterlagen).
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM86N

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM86N
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 9 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelung § 16A VOB/A Der AG behält
sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist
nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt
dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungstermin: 07/10/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV.
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anlage A - Eigenerklärung Bezug Russland ist
auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl
unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. TERMINE Vorbereitung:
ca. Anfang Dezember 2026 Leistungsbeginn: ca. Anfang Januar 2027
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum des Saarlandes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum des Saarlandes

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
Registrierungsnummer: DE234776341
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 66424

Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dezernat III - Beschaffung und Logistik
E-Mail: vergabestelle@uks.eu
Telefon: +49 68411621-161
Internetadresse: https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
Profil des Erwerbers: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-
beschaffung-logistik/beschaffung
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Energie und Verkehr
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internetadresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben
/vergabekammern/vergabekammern
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8cbcd7f8-3f05-4d66-a005-a1787cc6011d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/08/2026 13:27:01 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 165/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/08/2026

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM86N
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LM86N/documents
https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern
https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-beschaffung-logistik/beschaffung
https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202608/ausschreibung-592553-2026-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau