|
Titel :
|
DEU-Potsdam - Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Bestattungen
|
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2026091708510967680 / 2097990-2026
|
|
Veröffentlicht :
|
17.09.2026
|
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
08.10.2026
|
|
Angebotsabgabe bis :
|
08.10.2026
|
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
|
Vertragstyp :
|
Lieferauftrag
|
|
Verfahrensart :
|
Offenes Verfahren
|
|
Unterteilung des Auftrags :
|
Gesamtangebot
|
|
Zuschlagkriterien :
|
Wirtschaftlichstes Angebot
|
|
Produkt-Codes :
|
33900000 - Postmortem- und Bestattungsartikel
33970000 - Bestattungsmaterial und Zubehör
39296000 - Bestattungsbedarf
98370000 - Dienstleistungen des Bestattungswesens
98371000 - Bestattungsdienste
98371200 - Bestattungsunternehmen
|
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Bestattungen
Ö-L-321-212-26: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Bestattungen
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Postanschrift Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort 14469 Potsdam
Telefon +49 331289-0
E-Mail zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
URL https://www.potsdam.de/de
UST.-ID DE138408386
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHXZR
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRHXZR/
documents
Art und Umfang der Leistung
1. Auftragsgegenstand
Gegenstand des abzuschließenden Rahmenvertrages ist die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen gemäß 20 Abs. 2
des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz -
BbgBestG) in der jeweils geltenden Fassung.
Der Auftrag umfasst Bestattungen von verstorbenen Personen,
o die keine bestattungspflichtigen Angehörigen haben,
o bei denen bestattungspflichtige Angehörige zwar grundsätzlich vorhanden sind, jedoch eine rechtzeitige Ermittlung vor
Ablauf der
gesetzlichen Bestattungsfrist gemäß 19 BbgBestG nicht möglich oder aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht zumutbar ist,
o deren bestattungspflichtige Angehörige ihrer Bestattungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen.
Der Auftraggeber beauftragt ausschließlich die zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Durchführung der Bestattung
zwingend erforderlichen Leistungen.
3. Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung
3.1 Ständige Erreichbarkeit und Reaktionszeit
1. Der Auftragnehmer gewährleistet eine telefonische Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden täglich.
2. Nach Abruf durch den Auftraggeber hat die Abholung des Leichnams gemäß der gesetzlichen Vorgaben des 18 Absatz
1 Brandenburgisches Bestattungsgesetz innerhalb von 24 h nach Eintritt des Todes, bei späterem Auffinden unverzüglich
(spätestens 120 Minuten) im Stadtgebiet Potsdam zu erfolgen, soweit keine unvorhersehbaren, vom Auftragnehmer nicht zu
vertretenden Umstände (z. B. außergewöhnliche Verkehrslagen, Witterungseinflüsse, Unfall, etc.) entgegenstehen. Diese
Umstände sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und zu begründen. In Fällen, bei denen der Auftraggeber eine
besondere Dringlichkeit (z. B. Sterbeort in der Öffentlichkeit) feststellt, ist ebenfalls eine unverzügliche Abholung
sicherzustellen.
3. Bereitstellung von Bestattungsfahrzeugen nach DIN 75081 für den Transport von Verstorbenen in Sarg oder Urne.
4. Verarbeitung personenbezogener Daten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdaten, Familienstand, Sterbeort, Sterbedatum) des
Verstorbenen zur Erledigung der Formalitäten (s. 4.2, Ziffer 6).
5. Übergabe der Rechnungen von Krankenhäusern, Ärzten und Rettungsdiensten zur Plausibilitätsprüfung an den Auftraggeber.
3.2 Technische und personelle Voraussetzungen
Seite 1/5
Ö-L-321-212-26: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Bestattungen
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
1. Der Auftragnehmer hält einen geeigneten Fuhrpark zur Überführung von Verstorbenen vor. Die eingesetzten
Bestattungsfahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen gemäß 18 Abs. 2 Satz 3 BbgBestG entsprechen.
2. Der Auftragnehmer hat eine sach- und fachgerechte, hygienisch einwandfreie und würdevolle Durchführung der Leistungen
sicherzustellen.
4. Leistungsumfang
4.1 Generell zu erbringende Grundleistungen (bei jedem Abruf)
Folgende Leistungen sind unabhängig vom Umfang des Einzelabrufs stets zu erbringen:
1. Entgegennahme des Abrufs (schriftlich oder in Textform) und Koordination der weiteren Maßnahmen.
2. Abholung des Leichnams im Stadtgebiet Potsdam.
3. Würdevolle Behandlung des Verstorbenen.
4. Abstimmung mit dem Auftraggeber, Behörden, Friedhöfen und dem Krematorium.
5. Ordnungsgemäße Dokumentation der Leistungserbringung.
4.2 Abrufbare Teilleistungen
Der Auftraggeber kann im jeweiligen Einzelfall einzelne oder mehrere der nachfolgenden Teilleistungen abrufen:
1. Überführung des Leichnams in die Leichenhalle des Krematoriums Potsdam.
2. Bereitstellung eines einfachen Sarges (Standard- oder Übergröße) in schlichter Ausführung.
3. Bereitstellung einer einfachen Sargausstattung (z. B. Innenauskleidung, hygienische Einlagen).
4. Einbetten des Leichnams einschließlich erforderlicher hygienischer Maßnahmen.
5. Bereitstellung einfacher Bekleidung für den Verstorbenen.
6. Erledigung der erforderlichen Formalitäten, insbesondere:
o Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt Potsdam.
o Beantragung und Abholung von Sterbeurkunden beim Standesamt Potsdam.
o Anträge beim Krematorium oder Friedhof.
o Abmeldung bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung.
o Schaltung Zeitungsanzeige.
o Antragstellung beim Gesundheitsamt wegen Fristverlängerung für eine Bestattung.
7. Organisation und Durchführung einer Urnen-/Erdbestattung.
8. Gruften für eine Urnen-/Erdbestattung.
9. Überführung der Urne oder des Sarges zu inner- oder außerstädtischen Friedhöfen.
10. Trägerleistungen (Tragen und Senken des Sarges oder der Urne).
11. Trauerbegleitung.
12. Schmuckurne.
5. Bestattungsformen
Im Rahmen der ordnungsbehördlichen Bestattung sind Urnen- und Erdbestattungen gemäß den jeweils geltenden
Friedhofssatzungen der Landeshauptstadt Potsdam durchzuführen.
Im Regelfall erfolgt eine anonyme Urnenbeisetzung auf einem städtischen Friedhof. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, wenn
der letzte Wille des Verstorbenen bekannt ist oder der Auftraggeber dies ausdrücklich anordnet.
6. Zusammenarbeit mit Behörden
Der Auftragnehmer arbeitet zeitnah, flexibel und zuverlässig mit den zuständigen Behörden, Standesämtern, Friedhöfen und
dem
Krematorium zusammen und hält alle bestattungsrechtlichen Fristen ein.
7. Mengenangaben (unverbindliche Schätzung)
Die Landeshauptstadt Potsdam bearbeitete innerhalb der letzten 4 Jahre (2022 - 2025) ca. 130 Sterbefälle pro Jahr. Dabei
wurden durchschnittlich 60 ordnungsbehördliche Bestattungen pro Jahr durchgeführt. In den letzten 4 Jahren stieg der Anteil
der ordnungsbehördlichen Bestattungen um 29 %, was 77 Sterbefälle/Jahr ergibt. In Anbetracht der steigenden Zahlen bei
ordnungsbehördlichen Sterbefällen wird für die kommenden Jahre mit einer Anzahl von max. 80 Sterbefällen/Jahr gerechnet.
Dies
wird mit 320 Sterbefällen über 4 Jahre als Rahmenobergrenze angesetzt.
Diese Angaben dienen ausschließlich der Orientierung und begründen keinen Anspruch auf Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung.
9. Grundsätze der Leistungserbringung
Die Leistungen sind:
o würdevoll,
o gesetzeskonform,
o wirtschaftlich,
o fristgerecht und
o umweltfreundlich (Einhaltung der der Richtlinie VDI 3891 "Emissionsminderung Anlagen zur Humankremierung"
zu erbringen. Maßstab ist stets das Erforderliche im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Bestattung.
Seite 2/5
Ö-L-321-212-26: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Bestattungen
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Landeshauptstadt Potsdam
Ort Potsdam
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
2. Geltungsbereich
Der Auftrag beschränkt sich auf die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen
von Personen, die innerhalb des Stadtgebietes der kreisfreien Stadt Potsdam verstorben
sind.
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
8. Leistungszeitraum
Der Rahmenvertrag beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028.
Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Leistungen endet mit Ablauf
der Vertragslaufzeit oder bei Erreichen der maximalen Abrufzahl
(Rahmenobergrenze).
Die Rahmenobergrenze liegt bei 320 Aufträgen für die gesamte Vertragslaufzeit,
einschließlich der optionalen Verlängerung.
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein einmaliges Optionsrecht zur
Verlängerung des Vertragsverhältnisses um zwei weitere Jahre bis zum
31.12.2030. Die Option ist jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der
Vertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Optionszeit schriftlich gegenüber
dem Auftragnehmer auszuüben. Im Falle der Optionsausübung gelten die
Bestimmungen dieses Vertrages unverändert fort.
Laufzeit bzw. Dauer
Beginn 01.01.2027
Ende 31.12.2030
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Sofern nichts anders geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Eigenerklärung über Unteraufträge /Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3) (sofern einschlägig).
Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt ( 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt
sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig).
Zusätzliche Unterlagen, die nach Ablauf der Angebotsfrist auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers einzureichen sind:
- Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich einer Eignungsleihe (sofern einschlägig und der
Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (Formular 4.4).
Sonstige
Sofern nichts anders geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Seite 3/5
Ö-L-321-212-26: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Bestattungen
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
> Weitere Eignungskriterien:
- Eigenerklärung der Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich
vertritt;
der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder
haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2) (sofern einschlägig).
- Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung des Unternehmens sowie der Geschäftsfelder sowie die Vorlage des
Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, Angabe zur Rechtsform des Unternehmens
und der Unternehmensträger, Stammkapitel soweit einschlägig sowie Angabe der vertretungsberechtigten Personen bzw. Organe
(Formular 4.5)
> Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3).
- Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO inkl. Anhang A zu den technischen und organisatorischen
Maßnahmen
-> datenschutzrelevante Produktbeschreibung sofern die Datenverarbeitung innerhalb vom Bieter bereitzustellender Software oder
ähnlicher Tools erfolgt oder der Bieter entsprechende Produkte zur Dienstleistungserbringung im Auftragsfall nutzt
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß 123, 124 GWB (Formular 4.1)
> Zusätzliche Unterlagen, die nach Ablauf der Angebotsfrist auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers einzureichen sind:
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren)
Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
(Formular 5.4) (sofern einschlägig).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von Nachunternehmen/ Eignungsverleiher gemäß 123, 124
GWB (Formular 4.1)
- Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer,
auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. 6 WRegG bei der
Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen
vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll,
zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
siehe Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Bestattungen gem. 6 Vergütung:
(1) Der Auftragnehmer erhält für vertragsgemäß erbrachte Leistungen die vereinbarte
Vergütung gemäß dem Angebot nebst Preisblatt (Anlage 5). Diese versteht sich inklusive
Umsatzsteuer, sofern der Auftragnehmer zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist,
sowie inklusive Reise- und sonstiger Nebenkosten. Mit der gezahlten Vergütung sind alle
Ansprüche, insbesondere auch für den Fall einer Nacherfüllung, abgegolten. (ff.)
Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten
keine
Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der
Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.
Siehe Informationsblätter Datenverarbeitung.
Ihre Angebotsunterlagen können Sie ausschließlich elektronisch in Textform über den Vergabemarktplatz Brandenburg einreichen.
Die Angebotsabgabe per Post oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 08.10.2026 um 09:00 Uhr
Seite 4/5
Ö-L-321-212-26: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Bestattungen
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bindefrist des Angebots 20.11.2026
Zusätzliche Angaben
Sofern sich Fragen im Rahmen der Angebotserstellung hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung ergeben, können Bieterfragen
über den "Vergabemarktplatz Brandenburg" gestellt werden. Bieterfragen sollten bis zum 05.10.2026 gestellt werden.
Elektronisches Angebot:
Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz
Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details
dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der
Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten
Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform
der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
Bedingungen an die Auftragsausführung:
(1) Vertragsbedingungen Brandenburgisches Vergabegesetz:
a) Vereinbarung zur Einhaltung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
b) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz
(2) Erklärung zur Vertretung und gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaft.
(3) Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe nebst Verpflichtungserklärung
(4) Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2009 - VOL/B
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHXZR
Seite 5/5
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-bb/2026/09/259941.html
Data Acquisition via: p8000000
|
|