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Titel :
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DEU-Senftenberg - Deutschland Busse für den öffentlichen Verkehr VG OSL -Beschaffung gebrauchter Dieselbusse
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026101200515826814 / 700820-2026
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Veröffentlicht :
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12.10.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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10.11.2026
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Angebotsabgabe bis :
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10.11.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr
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DEU-Senftenberg: Deutschland Busse für den öffentlichen Verkehr VG
OSL -Beschaffung gebrauchter Dieselbusse
2026/S 197/2026 700820
Deutschland Busse für den öffentlichen Verkehr VG OSL - Beschaffung gebrauchter
Dieselbusse
OJ S 197/2026 12/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Oberspreewal-Lausitz mbH
E-Mail: r.schauer-thimm@vgosl.de
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder
Busdienste
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: VG OSL - Beschaffung gebrauchter Dieselbusse
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung von 9 Solofahrzeugen für
den Stadtverkehr (Los 1), 4 Solofahrzeuge für den Überlandverkehr (Los 2) und 5
Gelenkfahrzeuge (Los 3)mit Dieselantrieb. Die Lieferung der Fahrzeuge hat zur
nachstehenden Adresse zu erfolgen: 03222 Lübbenau, OT Groß-Klessow, Kraftwerkstraße
12. In einem Umkreis von max. 30 km Luftlinie vom Standort Senftenberg hat sich zum
Zeitpunkt der Auslieferung der Fahrzeuge eine autorisierte Werkstatt des Fahrzeugherstellers
für die zu liefernden Fahrzeuge zu befinden. Die Ersatzteilversorgung ist für einen Zeitraum
von 12 Jahren nach Erstzulassung durch Original- oder Substitutionsmaterial zu garantieren.
Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus den
Vergabeunterlagen (dort insbesondere aus dem Lastenheft und dem Vertrag).
Kennung des Verfahrens: 885f2cff-8f3a-4d48-84f8-05e6e85abfc8
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberspreewald-Lausitz (DE40B)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem
Auftraggeber einen Vertrag über die Lieferung von Fahrzeugen ab. Mit der Zuschlagserteilung
werden auch alle (weiteren) Bestandteile / Anlagen der Leistungsbeschreibung Gegenstand
des Auftrages, darunter fallen auch die Bestimmungen des BbgVergG.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-
, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine
schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine
wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass
dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21
Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der
Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach
§ 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter
keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der
Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten
Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder
Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB
vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob und wenn ja, welche
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige
Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Solofahrzeuge Stadtverkehr
Beschreibung: Gegenstand von Los 1 ist die Lieferung von 9 Solobussen für den
Stadtverkehr. Die Lieferung der Fahrzeuge hat zur nachstehenden Adresse zu erfolgen:
03222 Lübbenau, OT Groß-Klessow, Kraftwerkstraße 12. Die Fahrzeuge müssen die
Mindestanforderungen aus dem Lastenheft erfüllen. Gegenstand der Leistung ist außerdem
die Vorhaltung von Ersatzteilen für einen Zeitraum von 12 Jahren. Der konkrete
Leistungsumfang ergibt sich aus dem Lastenheft und dem Vertragsentwurf.
Interne Kennung: LOT-0001 E13782797
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberspreewald-Lausitz (DE40B)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bieter müssen ihrem Angebot einen Auszug aus dem
Handelsregister beifügen. Bei Bietern mit Sitz in Deutschland ist es ausreichend, wenn diese
in Vordruck 1 ihre Handelsregisternummer angeben. Bieter mit Sitz in einem anderen Staat
müssen ihrem Angebot einen Auszug des Berufs- oder Handelsregisters nach den
Rechtsvorschriften ihres Staates vorlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Auszug eine
deutsche Übersetzung beigefügt werden muss. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch
eine Bietergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Nachweis erfolgt im Wege der Eigenerklärung in
Vordruck 5 Nr. 12.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich
leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn
zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Fahrzeugherstellers
/Fahrzeughändlers unter Beachtung der für ihn geltenden Vorschriften führen kann und auch
die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bieter müssen vor
diesem Hintergrund folgende Mindestanforderungen erfüllen: a) Der Bieter weist mindestens 1
Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren über die Lieferung von mindestens 9 Solo-
Dieselbussen im Falle eines Angebots für Los 1, für den Öffentlichen Personennahverkehr an
Kunden innerhalb der EU oder dem EWR, nach. Geeignet sind sowohl Lieferungen von
Neufahrzeugen als auch von gebrauchten Fahrzeugen. Die Referenzen sind im Vordruck 4
anzugeben. b) Der Bieter weist nach, dass er über autorisierte Werkstatt in einem Umkreis
von 30 km (Luftlinie) zum Standort des Auftraggebers in Senftenberg (Roßkaupe 10, 01968
Senftenberg) verfügt oder zum Zeitpunkt der Auslieferung verfügen wird. Der Nachweis ist auf
Vordruck 8 zu erbringen. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft
ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der
Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der
Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des
Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt,
bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal bei der hiesigen
Leistung einzusetzen. Die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst/widerrufen werden können. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte
zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
Daneben hat das eignungsverleihende Unternehmen zwingend auch die ausgefüllten
Vordruck 5, 6 und 7 einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen. Die Abgabe eines
Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im
Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender
Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im jeweiligen Angebot ihre Mitglieder
bezeichnen und einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der
Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine
Unterschrift leisten, soweit das Angebot zugleich von diesem über das Vergabeportal
eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen das Angebot
unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches
Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung
auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen
Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum
Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses
Mitgliedes. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat im Einzelnen folgende Angaben bzw.
Erklärungen zu enthalten: Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Angabe
jeweils der vollständigen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen;
Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, das diese
gegen-über dem AG rechtsverbindlich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie bei
Abschluss und Durchführung des Vertrages vertritt; Erklärung, dass im Auftragsfalle die
Mitglieder der Bietergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden; Erklärung, dass
die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem AG gesamt-schuldnerisch
haften, und zwar auch über eine etwaige Auflösung der Bewerber-/ Bieter-/
Arbeitsgemeinschaft hinaus. Beschreibung der vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen
den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Darlegung der Gründe und Motive für den
Zusammenschluss. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf den entsprechenden
Vordrucken zu erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzend einen Nachweis der
wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen. Jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft hat darüber hinaus den Vordruck 5 zu den
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, den Vordruck 6 zum Mindestlohn und den
Vordruck 7 zu den Russlandsanktionen auszufüllen und einzureichen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung
als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung
der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für
den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Grundlage
für die Angebotswertung sind die mit dem Angebot der Bieter eingereichten, wertbaren
Angebotsbestandteile. Die Bewertung erfolgt anhand der einzelnen Zuschlagskriterien. Die
jeweils erreichten Wertungspunkte werden addiert. Die Angebote mit der höchsten
Gesamtpunktzahl in Summe über alle Zuschlagskriterien erhalten den Zuschlag im jeweiligen
Los. Mit dem Preis können maximal 50 Punkte erreicht werden. Auf das Dokument
Bewertungsmatrix und -anlagen wird hingewiesen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung
als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung
der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für
den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Neben dem
Preis werden auch qualitative Kriterien berücksichtigt. Grundlage für die Angebotswertung
sind die mit dem Angebot der Bieter eingereichten, wertbaren Angebotsbestandteile. Die
Bewertung erfolgt anhand der einzelnen Zuschlagskriterien (Erfüllung des Lastenhefts max. 10
Punkte, Preis max. 50 Punkte, Laufleistung max. 20 Punkte und Fahrzeugalter max. 20
Punkte). Die jeweils erreichten Wertungspunkte werden addiert. Die Angebote mit der
höchsten Gesamtpunktzahl in Summe über alle Zuschlagskriterien erhalten den Zuschlag im
jeweiligen Los. Auf das Dokument Bewertungsmatrix und -anlagen wird hingewiesen. Der
Auftraggeber behält sich vor, keinen Zuschlag zu erteilen/oder die Ausschreibung aufzuheben,
im Fall, dass kein wirtschaftlich angemessenes Angebot abgegeben wird.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E13782797
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E13782797
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen und Angaben richtet sich nach
§ 51 SektVO.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/11/2026 12:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Anforderungen an die Leistung ergeben
sich aus dem Lastenheft.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungsbedingungen ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Verkehrsgesellschaft Oberspreewal-Lausitz mbH
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Los 2: Solofahrzeuge Überlandverkehr
Beschreibung: Gegenstand von Los 2 ist die Lieferung von 4 Solobussen für den
Überlandverkehr Die Lieferung der Fahrzeuge hat zur nachstehenden Adresse zu erfolgen:
03222 Lübbenau, OT Groß-Klessow, Kraftwerkstraße 12. Die Fahrzeuge müssen die
Mindestanforderungen aus dem Lastenheft erfüllen. Gegenstand der Leistung ist außerdem
die Vorhaltung von Ersatzteilen für einen Zeitraum von 12 Jahren. Der konkrete
Leistungsumfang ergibt sich aus dem Lastenheft und dem Vertragsentwurf.
Interne Kennung: LOT-0004 E13782797
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberspreewald-Lausitz (DE40B)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bieter müssen ihrem Angebot einen Auszug aus dem
Handelsregister beifügen. Bei Bietern mit Sitz in Deutschland ist es ausreichend, wenn diese
in Vordruck 1 ihre Handelsregisternummer angeben. Bieter mit Sitz in einem anderen Staat
müssen ihrem Angebot einen Auszug des Berufs- oder Handelsregisters nach den
Rechtsvorschriften ihres Staates vorlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Auszug eine
deutsche Übersetzung beigefügt werden muss. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch
eine Bietergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Nachweis erfolgt im Wege der Eigenerklärung in
Vordruck 5 Nr. 12.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich
leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn
zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Fahrzeugherstellers
/Fahrzeughändlers unter Beachtung der für ihn geltenden Vorschriften führen kann und auch
die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bieter müssen vor
diesem Hintergrund folgende Mindestanforderungen erfüllen: a) Der Bieter weist mindestens 1
Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren über die Lieferung von mindestens 4 Solo-
Dieselbussen im Falle eines Angebots für Los 2 für den Öffentlichen Personennahverkehr an
Kunden innerhalb der EU oder dem EWR, nach. Geeignet sind sowohl Lieferungen von
Neufahrzeugen als auch von gebrauchten Fahrzeugen. Die Referenzen sind im Vordruck 4
anzugeben. b) Der Bieter weist nach, dass er über autorisierte Werkstatt in einem Umkreis
von 30 km (Luftlinie) zum Standort des Auftraggebers in Senftenberg (Roßkaupe 10, 01968
Senftenberg) verfügt oder zum Zeitpunkt der Auslieferung verfügen wird. Der Nachweis ist auf
Vordruck 8 zu erbringen. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft
ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der
Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der
Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des
Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt,
bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal bei der hiesigen
Leistung einzusetzen. Die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst/widerrufen werden können. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte
zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
Daneben hat das eignungsverleihende Unternehmen zwingend auch die ausgefüllten
Vordruck 5, 6 und 7 einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen. Die Abgabe eines
Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im
Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender
Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im jeweiligen Angebot ihre Mitglieder
bezeichnen und einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der
Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine
Unterschrift leisten, soweit das Angebot zugleich von diesem über das Vergabeportal
eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen das Angebot
unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches
Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung
auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen
Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum
Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses
Mitgliedes. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat im Einzelnen folgende Angaben bzw.
Erklärungen zu enthalten: Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Angabe
jeweils der vollständigen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen;
Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, das diese
gegen-über dem AG rechtsverbindlich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie bei
Abschluss und Durchführung des Vertrages vertritt; Erklärung, dass im Auftragsfalle die
Mitglieder der Bietergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden; Erklärung, dass
die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem AG gesamt-schuldnerisch
haften, und zwar auch über eine etwaige Auflösung der Bewerber-/ Bieter-/
Arbeitsgemeinschaft hinaus. Beschreibung der vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen
den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Darlegung der Gründe und Motive für den
Zusammenschluss. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf den entsprechenden
Vordrucken zu erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzend einen Nachweis der
wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen. Jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft hat darüber hinaus den Vordruck 5 zu den
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, den Vordruck 6 zum Mindestlohn und den
Vordruck 7 zu den Russlandsanktionen auszufüllen und einzureichen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung
als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung
der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für
den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Grundlage
für die Angebotswertung sind die mit dem Angebot der Bieter eingereichten, wertbaren
Angebotsbestandteile. Die Bewertung erfolgt anhand der einzelnen Zuschlagskriterien. Die
jeweils erreichten Wertungspunkte werden addiert. Die Angebote mit der höchsten
Gesamtpunktzahl in Summe über alle Zuschlagskriterien erhalten den Zuschlag im jeweiligen
Los. Mit dem Preis können maximal 50 Punkte erreicht werden. Auf das Dokument
Bewertungsmatrix und -anlagen wird hingewiesen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung
als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung
der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für
den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Neben dem
Preis werden auch qualitative Kriterien berücksichtigt. Grundlage für die Angebotswertung
sind die mit dem Angebot der Bieter eingereichten, wertbaren Angebotsbestandteile. Die
Bewertung erfolgt anhand der einzelnen Zuschlagskriterien (Erfüllung des Lastenhefts max. 10
Punkte, Preis max. 50 Punkte, Laufleistung max. 20 Punkte und Fahrzeugalter max. 20
Punkte). Die jeweils erreichten Wertungspunkte werden addiert. Die Angebote mit der
höchsten Gesamtpunktzahl in Summe über alle Zuschlagskriterien erhalten den Zuschlag im
jeweiligen Los. Auf das Dokument Bewertungsmatrix und -anlagen wird hingewiesen. Der
Auftraggeber behält sich vor, keinen Zuschlag zu erteilen/oder die Ausschreibung aufzuheben,
im Fall, dass kein wirtschaftlich angemessenes Angebot abgegeben wird.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E13782797
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E13782797
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen und Angaben richtet sich nach
§ 51 SektVO.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/11/2026 12:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Anforderungen an die Leistung ergeben
sich aus dem Lastenheft.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungsbedingungen ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Verkehrsgesellschaft Oberspreewal-Lausitz mbH
5.1. Los: LOT-0005
Titel: Los 3: Gelenkfahrzeuge
Beschreibung: Gegenstand von Los 3 ist die Lieferung von 5 Gelenkbussen. Die Lieferung der
Fahrzeuge hat zur nachstehenden Adresse zu erfolgen: 03222 Lübbenau, OT Groß-Klessow,
Kraftwerkstraße 12. Die Fahrzeuge müssen die Mindestanforderungen aus dem Lastenheft
erfüllen. Gegenstand der Leistung ist außerdem die Vorhaltung von Ersatzteilen für einen
Zeitraum von 12 Jahren. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Lastenheft und
dem Vertragsentwurf.
Interne Kennung: LOT-0005 E13782797
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberspreewald-Lausitz (DE40B)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bieter müssen ihrem Angebot einen Auszug aus dem
Handelsregister beifügen. Bei Bietern mit Sitz in Deutschland ist es ausreichend, wenn diese
in Vordruck 1 ihre Handelsregisternummer angeben. Bieter mit Sitz in einem anderen Staat
müssen ihrem Angebot einen Auszug des Berufs- oder Handelsregisters nach den
Rechtsvorschriften ihres Staates vorlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Auszug eine
deutsche Übersetzung beigefügt werden muss. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch
eine Bietergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Nachweis erfolgt im Wege der Eigenerklärung in
Vordruck 5 Nr. 12.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich
leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn
zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Fahrzeugherstellers
/Fahrzeughändlers unter Beachtung der für ihn geltenden Vorschriften führen kann und auch
die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bieter müssen vor
diesem Hintergrund folgende Mindestanforderungen erfüllen: a) Der Bieter weist mindestens 1
Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren über die Lieferung von mindestens 5 Dieselbusen
(Gelenkbusse) im Falle eines Angebots für Los 3 für den Öffentlichen Personennahverkehr an
Kunden innerhalb der EU oder dem EWR, nach. Geeignet sind sowohl Lieferungen von
Neufahrzeugen als auch von gebrauchten Fahrzeugen. Die Referenzen sind im Vordruck 4
anzugeben. b) Der Bieter weist nach, dass er über autorisierte Werkstatt in einem Umkreis
von 30 km (Luftlinie) zum Standort des Auftraggebers in Senftenberg (Roßkaupe 10, 01968
Senftenberg) verfügt oder zum Zeitpunkt der Auslieferung verfügen wird. Der Nachweis ist auf
Vordruck 8 zu erbringen. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft
ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der
Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der
Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des
Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt,
bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal bei der hiesigen
Leistung einzusetzen. Die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst/widerrufen werden können. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte
zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer ebenfalls unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem
Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen.
Daneben hat das eignungsverleihende Unternehmen zwingend auch die ausgefüllten
Vordruck 5, 6 und 7 einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen. Die Abgabe eines
Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im
Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender
Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im jeweiligen Angebot ihre Mitglieder
bezeichnen und einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der
Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine
Unterschrift leisten, soweit das Angebot zugleich von diesem über das Vergabeportal
eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen das Angebot
unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches
Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung
auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen
Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum
Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses
Mitgliedes. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat im Einzelnen folgende Angaben bzw.
Erklärungen zu enthalten: Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Angabe
jeweils der vollständigen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen;
Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, das diese
gegen-über dem AG rechtsverbindlich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie bei
Abschluss und Durchführung des Vertrages vertritt; Erklärung, dass im Auftragsfalle die
Mitglieder der Bietergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden; Erklärung, dass
die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem AG gesamt-schuldnerisch
haften, und zwar auch über eine etwaige Auflösung der Bewerber-/ Bieter-/
Arbeitsgemeinschaft hinaus. Beschreibung der vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen
den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und Darlegung der Gründe und Motive für den
Zusammenschluss. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf den entsprechenden
Vordrucken zu erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzend einen Nachweis der
wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen. Jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft hat darüber hinaus den Vordruck 5 zu den
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, den Vordruck 6 zum Mindestlohn und den
Vordruck 7 zu den Russlandsanktionen auszufüllen und einzureichen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung
als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung
der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für
den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Grundlage
für die Angebotswertung sind die mit dem Angebot der Bieter eingereichten, wertbaren
Angebotsbestandteile. Die Bewertung erfolgt anhand der einzelnen Zuschlagskriterien. Die
jeweils erreichten Wertungspunkte werden addiert. Die Angebote mit der höchsten
Gesamtpunktzahl in Summe über alle Zuschlagskriterien erhalten den Zuschlag im jeweiligen
Los. Mit dem Preis können maximal 50 Punkte erreicht werden. Auf das Dokument
Bewertungsmatrix und -anlagen wird hingewiesen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung
als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung
der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für
den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Neben dem
Preis werden auch qualitative Kriterien berücksichtigt. Grundlage für die Angebotswertung
sind die mit dem Angebot der Bieter eingereichten, wertbaren Angebotsbestandteile. Die
Bewertung erfolgt anhand der einzelnen Zuschlagskriterien (Erfüllung des Lastenhefts max. 10
Punkte, Preis max. 50 Punkte, Laufleistung max. 20 Punkte und Fahrzeugalter max. 20
Punkte). Die jeweils erreichten Wertungspunkte werden addiert. Die Angebote mit der
höchsten Gesamtpunktzahl in Summe über alle Zuschlagskriterien erhalten den Zuschlag im
jeweiligen Los. Auf das Dokument Bewertungsmatrix und -anlagen wird hingewiesen. Der
Auftraggeber behält sich vor, keinen Zuschlag zu erteilen/oder die Ausschreibung aufzuheben,
im Fall, dass kein wirtschaftlich angemessenes Angebot abgegeben wird.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E13782797
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E13782797
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen und Angaben richtet sich nach
§ 51 SektVO.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/11/2026 12:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Anforderungen an die Leistung ergeben
sich aus dem Lastenheft.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungsbedingungen ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Verkehrsgesellschaft Oberspreewal-Lausitz mbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Oberspreewal-Lausitz mbH
Registrierungsnummer: t:0357366520
Postanschrift: Roßkaupe 10
Stadt: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land, Gliederung (NUTS): Oberspreewald-Lausitz (DE40B)
Land: Deutschland
E-Mail: r.schauer-thimm@vgosl.de
Telefon: +49 35 73 66 52 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@MWAE.Brandenburg.de
Telefon: +49 331 8661610
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1b3d46f6-3ded-4db0-af8c-288a27ab1608 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/10/2026 11:04:06 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 197/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/10/2026
Referenzen:
https://www.subreport.de/E13782797
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202610/ausschreibung-700820-2026-DEU.txt
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