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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Berlin - Deutschland Telekonferenzdienste IKT-Basisdienst Videokonferenzsystem
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026110201163690316 / 758428-2026
Veröffentlicht :
02.11.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
18.11.2026
Angebotsabgabe bis :
01.12.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
32232000 - Videokonferenzeinrichtungen
48515000 - Videokonferenzsoftwarepaket
64224000 - Telekonferenzdienste
72261000 - Software-Unterstützung
72263000 - Software-Implementierung
72268000 - Bereitstellung von Software
DEU-Berlin: Deutschland Telekonferenzdienste IKT-Basisdienst
Videokonferenzsystem

2026/S 212/2026 758428

Deutschland Telekonferenzdienste IKT-Basisdienst Videokonferenzsystem
OJ S 212/2026 02/11/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
E-Mail: zvs@senatskanzlei.berlin.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: IKT-Basisdienst Videokonferenzsystem
Beschreibung: Bereitstellung eines funktionsfähigen und betriebsbereiten open-source-
basierten Videokonferenzsystems für die Verwaltungsmitarbeitenden des Landes Berlin sowie
externe Partner, welches die in der Leistungsbeschreibung (Anlage Nr. 802), im Katalog der
Ausschlusskriterien (Anlage Nr. 605_01) und im Technischen Wert_B-Kriterien (Anlage Nr.
605_02) festgelegten Anforderungen erfüllt.
Kennung des Verfahrens: fa42aa23-9ad4-48f3-8eed-f7b07ba0f10a
Interne Kennung: 1970-02-B44
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64224000 Telekonferenzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48515000 Videokonferenzsoftwarepaket, 32232000
Videokonferenzeinrichtungen, 72268000 Bereitstellung von Software, 72263000 Software-
Implementierung, 72261000 Software-Unterstützung

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 9 000 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung, Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB: Eigenerklärung (im
Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer
Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs ( StGB ) (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a StGB(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen
der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu
begehen, § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a
und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige
Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist
(§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß
§ 124 GWB), dass weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen
nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen
nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, kein
öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im
Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, weder das Unternehmen noch eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, keine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung

des Vergabeverfahrens einbezogen war, das Unternehmen bei der Erfüllung einer
wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die
Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach
Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, weder
das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln, weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben
aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie
beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese
Erklärung die Anlage 201 Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: IKT-Basisdienst Videokonferenzsystem
Beschreibung: Bereitstellung eines funktionsfähigen und betriebsbereiten open-source-
basierten Videokonferenzsystems für die Verwaltungsmitarbeitenden des Landes Berlin sowie
externe Partner, welches die in der Leistungsbeschreibung (Anlage Nr. 802), im Katalog der
Ausschlusskriterien (Anlage Nr. 605_01) und im Technischen Wert_B-Kriterien (Anlage Nr.
605_02) festgelegten Anforderungen erfüllt.
Interne Kennung: 1970-02-B44

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64224000 Telekonferenzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48515000 Videokonferenzsoftwarepaket, 32232000
Videokonferenzeinrichtungen, 72268000 Bereitstellung von Software, 72263000 Software-
Implementierung, 72261000 Software-Unterstützung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei (2)
Jahre. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der formwirksamen Erteilung des Zuschlags. Die
Rahmenvereinbarung verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber
gegenüber dem Auftragnehmer in Textform (zum Beispiel per E-Mail) mit einer Frist von vier
(4) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mitteilt, dass er die Verlängerung in
Anspruch nimmt. Maximal zwei (2) Verlängerungen sind möglich.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung, Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens zwei (2)
geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen
[Bereitstellung eines Videokonferenzsystems für mindestens registrierte 5.000 Nutzer]
einzureichen. Jedes unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende
Mindestanforderungen erfüllen: Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils
die Erbringung von Leistungen der Bereitstellung eines Videokonferenzsystems für
mindestens registrierte 5.000 Nutzer umfasst haben [Mindestanforderung];
Erbringungszeitraum (mindestens zwölf (12) Monate kontinuierliche Bereitstellung eines
Videokonferenzsystems für mindestens registrierte 5.000 Nutzer zwischen dem 01.01.2023
und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote) [Mindestanforderung]; Für den
Erbringungszeitraum ist anzugeben ein Datum für den Beginn (TT.MM.JJJJ) und das Ende
(TT.MM.JJJJ) der Leistungserbringung. Sollte die Leistungserbringung zum Ablauf der Frist
zur Abgabe der Angebote noch nicht beendet sein, ist bei dem Ende der Leistungserbringung
anzugeben fortlaufend. Der Beginn (TT.MM.JJJJ) der Leistungserbringung desselben
unternehmensbezogenen Referenzprojekts kann dabei auch vor dem 01.01.2023 liegen.
Anzugeben ist ferner, dass mindestens zwölf (12) Monate kontinuierliche Bereitstellung eines
Videokonferenzsystems für mindestens registrierte 5.000 Nutzer zwischen dem 01.01.2023
und dem Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe erbracht worden sind [Mindestanforderung]. Die
Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern
die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und
Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der
jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ)
ausreichend. Angabe des Auftragswert (brutto) (vereinnahmte Vergütung des Unternehmens
in EUR (brutto)) in dem angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt; Als
Auftragswert (brutto) ist anzugeben die vereinnahmte Vergütung des Unternehmens in EUR
(brutto) für die im Rahmen des jeweiligen angegebenen unternehmensbezogenen
Referenzprojekts erbrachten Leistungen der Bereitstellung eines Videokonferenzsystems für
mindestens registrierte 5.000 Nutzer in dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2023 bis zum

Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren.
Der Beginn (TT.MM.JJJJ) der Leistungen der Bereitstellung eines Videokonferenzsystems für
mindestens registrierte 5.000 Nutzer desselben unternehmensbezogenen Referenzprojekts
kann dabei auch vor dem 01.01.2023 liegen. Der Bieter hat je unternehmensbezogenem
Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: Name des Referenznehmers
(Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); Kurzbeschreibung
der in dem Referenzprojekt ausgeführten Leistungen der Bereitstellung eines
Videokonferenzsystems für mindestens registrierte 5.000 Nutzer; der Bieter hat die früher
ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen
Mindestanforderungen Bereitstellung eines Videokonferenzsystems für mindestens
registrierte 5.000 Nutzer aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar
hervorgeht; Angaben zu den übrigen Mindestanforderungen entsprechend der Anlage 206
Unternehmensbezogene Referenzprojekte; Name des Auftraggebers, für den das
unternehmensbezogene Referenzprojekt erbracht wurde. Je unternehmensbezogenen
Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig
bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes
beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der
Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an
anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden
(zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden
diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3)
Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2023 bis
zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote mehr als 36 Monate beträgt. Kann ein Bieter
nicht mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die
die aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei
Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene
Referenzprojekte anzugeben, die die aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss
klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt
welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die
Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2.
Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender
Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche
Auftraggeber führen. 3. Hinweise Die vorstehenden Anforderungen sind
Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die
Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 Unternehmensbezogene
Referenzprojekte zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) muss der
Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen
beigefügt ist (Wirt-2141). Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9,
können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen
nachgewiesen werden. Angebote, die auch nach Nachfristsetzung keine oder keine
vollständige Erklärung nach § 1 Absatz 2 enthalten, werden nicht geprüft. Auf der Grundlage

von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen. Zudem gelten die
Regelungen zum Mindestlohn und zur Tariftreue gemäß Wirt 214.1.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Bewerteter Gesamtpreis (netto) für die ausgeschriebene Leistung gemäß
Angebot (Preisblatt).
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Leistungspunktzahl (Addition aller Bewertungspunkte x Gewichtung gemäß
Bewertungskatalog) des zu bewertenden Angebotes.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die
einfache Richtwertmethode angewendet. Bei der einfachen Richtwertmethode wird das
Verhältnis von Preis und Leistung (Qualität) als Quotient zu einer Kennzahl Z errechnet (Z =
L/P). Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z. In die Wertung
werden alle Angebote einbezogen, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen und die nicht
ausgeschlossen wurden.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/11/2026 23:59:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/211792
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/12/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht
nachgefordert werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht
werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 01/12/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 3 000
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

8. Organisationen

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613

Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Registrierungsnummer: DE321903299
Abteilung: Abteilung VI
Postanschrift: Jüdenstraße 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: zvs@senatskanzlei.berlin.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a83ed3c8-a89a-43de-a68c-a0dff18d0cf0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/10/2026 18:21:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 212/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/11/2026

Referenzen:
https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/211792
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202611/ausschreibung-758428-2026-DEU.txt

 
 
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